Betreff
Neufassung der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Lüchow (Wendland)
Vorlage
104/2017 ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Die bisher gültige Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Lüchow (Wendland) stammt aus dem Jahre 2001 und entspricht nicht mehr den rechtlichen Anforderungen.

 

Bislang wurde die Zweitwohnungssteuer in der Stadt Lüchow (Wendland) vom 11. Juni 2001 in der Fassung der Änderungssatzung vom 20. März 2006 erhoben. Laut dieser Fassung sinkt der Steuersatz pro Quadratmeter, je größer die Wohnfläche ist. Die bisherige Ausgestaltung des Steuertarifs führt insgesamt zu einem in Relation zur Quadratmeterzahl degressiven Steuerverlauf und somit zu einer Ungleichbehandlung der Steuerschuldner. Dies ist laut Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15. April 2014 eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes nach Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz (GG).

 

Es ist zwingend notwendig, einen Steuersatz je Quadratmeter genutzter Wohnfläche festzusetzen. Um die notwendigen Daten zu ermitteln, wurden alle Inhaber der gemeldeten Zweitwohnungen angeschrieben und um Benennung der entsprechenden Flächen gebeten. Eine Aufsummierung der als Zweitwohnung in der Stadt Lüchow (Wendland) genutzten Flächen ergab eine Gesamtsumme von rund 2.448 m². Die bisherigen Einnahmen betrugen rund 5.825,00 €. Um der allgemeinen Preissteigerung und dem erhöhten Aufwand Rechnung zu tragen, wird ein Steuersatz von 2,80 € pro m² vorgeschlagen. Damit könnten Einnahmen in Höhe von rund 6.900,00 € erreicht werden.


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Mehreinnahmen


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, den anliegenden Entwurf der Neufassung der Zweitwohnungssteuer ab 1. Januar 2018 zu beschließen.