Herr Kreutzkamp, Schulleiter der Grundschule Lüchow, hat mitgeteilt, dass sich das Kollegium in der Vergangenheit mit dem Entwurf eines Logos für die Grundschule Lüchow befasst hat.
Das Lehrerteam hat sich für eine bunte Windmühle als Leitbild entschieden.
Ein Entwurf des Briefkopfes ist als Anlage beigefügt.
Gemäß § 107 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) ist bei einer Namensgebung von Grundschulen eine Benehmensherstellung mit dem Schulträger einzuholen. Eine ausdrückliche Entscheidungszuständigkeit für ein Schullogo ist im Niedersächsischen Schulgesetz nicht enthalten.
Allerdings bestehen gemäß § 22 NKomVG kommunalverfassungsrechtliche Vorgaben für Wappen, Flaggen und Dienstsiegel der Kommunen. Kommunen entscheiden im Rahmen ihrer Selbstverwaltung in eigener Zuständigkeit, ob sie ein Logo verwenden oder nicht. Entsprechendes gilt für die Schulen in kommunaler Trägerschaft (§ 38a NSchG, Ziffer 4.12).
Die Schule kann - wie bei der Namensgebung - einen Vorschlag für ein Logo an den Schulträger machen. Er entscheidet abschließend über die Einführung eines Logos an einer Schule.
Ein Schriftzug mit dem Logo wurde bereits im Dezember 2017 auf Eigeninitiative der Grundschule, ohne Absprache mit der Verwaltung, angeschafft und am Gebäude auf der Schulhofseite angebracht (siehe Anlage). Hierfür sind bisher Kosten in Höhe von 1.817,73 € im Investivhaushalt entstanden, die aus den zusätzlich zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln entnommen worden sind.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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x |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, der Einführung des Logos für die Grundschule Lüchow zuzustimmen.