Die Satzung über
die Erhebung von Benutzungsgebühren auf den Wochenmärkten und Jahrmärkten in
der Stadt Lüchow (Marktgebührenordnung) wurde vom Rat der Stadt Lüchow am 5.
November 1990 erlassen.
Seither wurde
diese Gebührenordnung nicht geändert bzw. angepasst, sodass diese an die
Erfordernisse der neuen Rechtsprechung anzupassen und neu zu konzipieren ist.
Die Marktstandgebühren wurden bis zum heutigen Tage bei der Abrechnung des Marktstandgeldes von DM exakt in Euro umgerechnet. Da es bei der Umrechnung zu ungeraden Summen kommt, werden die Gebühren aufgerundet.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
x |
Ja, weitere Ausführungen |
Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Geringe Mehreinnahmen durch die Anpassungen/Aufrundungen von DM auf Euro
Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren auf den Wochenmärkten und Jahrmärkten in der Stadt Lüchow (Wendland), die der Sitzungsvorlage Nr. 082/2018 ST vom 18.10.2018 anhängt, zu erlassen.