Betreff
Übernahme der Anteile der Lüchower Wirtschaftsförderungs-GmbH vom Landkreis Lüchow-Dannenberg
Vorlage
099/2018 ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Die Stadt Lüchow (Wendland) hatte ihr Interesse an der Übernahme der Kreis-Anteile an der Lüchower Wirtschaftsförderungs-GmbH bekundet.

Der Landkreises Lüchow-Dannenberg hat nunmehr durch den Kreistag am 17. September 2018 beschlossen, seine Anteile an der Lüchower Wirtschaftsförderungs-GmbH zum 31. Dezember 2018 unentgeltlich an die Stadt Lüchow (Wendland) zu übertragen.

 

Die Lüchower Wirtschaftsförderungs-GmbH ist mit einem Stammkapital von 200.000,00 € Hauptgesellschafter der Akademie für erneuerbare Energien Lüchow-Dannenberg GmbH. Von diesem Anteil entfallen rein rechnerisch ein Drittel auf die Stadt Lüchow (Wendland) und zwei Drittel auf den Landkreis Lüchow-Dannenberg.

Mit dem Vertrag über die Übertragung der Anteile soll auch geregelt werden, dass Stadt und Landkreis für die im Rahmen der ab 1. Januar 2019 anfallenden Verbindlichkeiten der Akademie für erneuerbare Energien Lüchow-Dannenberg GmbH entsprechend ihres bisherigen Gesellschaftsanteils an der Lüchower Wirtschaftsförderungs-GmbH aufkommen sollen, sofern diese nicht aus den der Akademie zur Verfügung gestellten Mittel gedeckt werden können.

 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

X

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, die Stadt Lüchow (Wendland) übernimmt die Anteile des Landkreises Lüchow-Dannenberg an der Lüchower Wirtschaftsförderungs-GmbH unentgeltlich zum 31. Dezember 2018.

Hierzu ist ein notariell beurkundeter Geschäftsanteilsübertragungsvertrag zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und der Stadt Lüchow (Wendland) zu schließen. In diesem Vertrag wird auch geregelt, dass die Stadt die durch den Vertrag entstehenden Kosten übernimmt und dass der Landkreis mit Abgabe seiner Geschäftsanteile nicht mehr die Geschäftsführung stellt.

Mit dem Vertrag über die Übertragung der Anteile soll auch geregelt werden, dass Stadt und Landkreis für die im Rahmen der ab 1. Januar 2019 anfallenden Verbindlichkeiten der Akademie für erneuerbare Energien Lüchow-Dannenberg GmbH entsprechend ihres bisherigen Gesellschaftsanteils an der Lüchower Wirtschaftsförderungs-GmbH aufkommen sollen, sofern diese nicht aus den der Akademie zur Verfügung gestellten Mittel gedeckt werden können.