Die Stadt Lüchow (Wendland) hatte ihr Interesse an der Übernahme der
Kreis-Anteile an der Lüchower Wirtschaftsförderungs-GmbH bekundet.
Der Landkreises
Lüchow-Dannenberg hat nunmehr durch den Kreistag am 17. September 2018
beschlossen, seine Anteile an der Lüchower Wirtschaftsförderungs-GmbH zum 31.
Dezember 2018 unentgeltlich an die Stadt Lüchow (Wendland) zu übertragen.
Die Lüchower Wirtschaftsförderungs-GmbH ist mit einem Stammkapital von
200.000,00 € Hauptgesellschafter der Akademie für erneuerbare Energien
Lüchow-Dannenberg GmbH. Von diesem Anteil entfallen rein rechnerisch ein
Drittel auf die Stadt Lüchow (Wendland) und zwei Drittel auf den Landkreis
Lüchow-Dannenberg.
Mit dem Vertrag über die Übertragung der Anteile soll auch geregelt
werden, dass Stadt und Landkreis für die im Rahmen der ab 1. Januar 2019
anfallenden Verbindlichkeiten der Akademie für erneuerbare Energien
Lüchow-Dannenberg GmbH entsprechend ihres bisherigen Gesellschaftsanteils an
der Lüchower Wirtschaftsförderungs-GmbH aufkommen sollen, sofern diese nicht
aus den der Akademie zur Verfügung gestellten Mittel gedeckt werden können.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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X |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt, die Stadt Lüchow (Wendland) übernimmt die Anteile
des Landkreises Lüchow-Dannenberg an der Lüchower Wirtschaftsförderungs-GmbH
unentgeltlich zum 31. Dezember 2018.
Hierzu ist ein notariell beurkundeter
Geschäftsanteilsübertragungsvertrag zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg
und der Stadt Lüchow (Wendland) zu schließen. In diesem Vertrag wird auch
geregelt, dass die Stadt die durch den Vertrag entstehenden Kosten übernimmt
und dass der Landkreis mit Abgabe seiner Geschäftsanteile nicht mehr die
Geschäftsführung stellt.
Mit dem Vertrag über die Übertragung der Anteile soll auch geregelt werden, dass Stadt und Landkreis für die im Rahmen der ab 1. Januar 2019 anfallenden Verbindlichkeiten der Akademie für erneuerbare Energien Lüchow-Dannenberg GmbH entsprechend ihres bisherigen Gesellschaftsanteils an der Lüchower Wirtschaftsförderungs-GmbH aufkommen sollen, sofern diese nicht aus den der Akademie zur Verfügung gestellten Mittel gedeckt werden können.