Betreff
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 und Entlastung des Stadtdirektors für das Haushaltsjahr 2013
Vorlage
101/2018 ST
Aktenzeichen
202501SG:2013/Lüchow
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Die Gemeinden haben gemäß § 128 Absatz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Bilanz, Anhang und Rechenschaftsbericht - nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen.

Der Jahresabschluss der Stadt Lüchow (Wendland) zum 31. Dezember 2013 wurde von der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) erstellt und ist neben dem Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes Lüneburg – Außenstelle Lüchow – einschließlich der Stellungnahme zum Prüfungsbericht dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

Die Ergebnisrechnung schließt für das Haushaltsjahr 2013 mit einem Überschuss im ordentlichen Ergebnis über 640.145,58 € und einem Fehlbetrag im außerordentlichen Ergebnis von 166.118,12 € ab. Bei dem ordentlichen Ergebnis wirkten sich insbesondere das geringere Steueraufkommen, die höheren Abschreibungen und gestiegenen Kostenerstattungen an die Samtgemeinde negativ aus, sodass der Überschuss um 630.254,42 € schlechter ausfiel als geplant. Der Fehlbetrag aus dem außerordentlichen Ergebnis resultiert im Wesentlichen aus den zu erwartenden Schadensersatzleistungen aus einem Klageverfahren.

Zu Budgetüberschreitungen kam es in 2013 bei folgenden zahlungswirksamen Budgets:

 

Produkt

Bezeichnung

11.1.1

Gemeindeorgane

                                2.600,34

11.1.5

Einrichtungen f. d. gesamte Verwaltung

 

                                32.808,77

11.1.6

Finanzverwaltung

                                1.436,64

11.1.8

Immobilienmanagement

                                15.968,06

54.5.2

Straßenbeleuchtung

                                15.130,24

55.1.1

Park- und Grünanlagen

                                15.675,59

57.5.1

Tourismus

                                4.000,00

 

Lediglich im Produkt „Immobilienmanagement“ stehen ausreichend Mehrerträge zur Finanzierung der Budgetüberschreitung zur Verfügung. Die bisher nicht genehmigten Überschreitungen sind als überplanmäßige Aufwendungen noch durch den Stadtrat zu beschließen.

Bei den zahlungsunwirksamen Budgets traten folgende Überschreitungen ein:

 

Produkt

Bezeichnung

11.1.7

Kasse

                                176,31

11.1.8

Immobilienmanagement

                                72.665,25

28.1.1

Heimatpflege und Kultur

                                527,01

36.6.2

Jugend- und Familieneinrichtungen

                                3.978,32

36.7.8

Sonstige Einrichtungen Kinder,

Jugend, Familie

 

                                4.246,13

54.1.1

Straßen und Wege

                                275.215,48

54.5.1

Straßenreinigung, Winterdienst

                                517,09

54.5.2

Straßenbeleuchtung

                                40.252,46

54.6.1

Öffentliche Parkplätze

                                3.851,41

55.1.1

Park- u. Grünanlagen

                                1.380,49

55.5.1

Wirtschaftswege

                                14.256,73

57.1.1

Regionalentwicklungsprozesse

                                4.032,02

57.1.2

Wirtschaftsförderung

                                216,33

61.1.1

Steuern, allgemeine Zuweisungen

                                740.824,67

Ein Beschluss des Rates der Stadt Lüchow (Wendland) zu den Mittelüberschreitungen in den nicht zahlungswirksamen Budgets ist nach § 117 NKomVG nicht erforderlich.

Der Finanzmittelbedarf aus der Investitionstätigkeit von 4.962.820,74 € konnte zu 67,8 % durch Investitionszuschüsse, Beiträge und sonstigen Einzahlungen aus Investitionstätigkeit gedeckt werden. Da sich aus der laufenden Geschäftstätigkeit per Saldo ein Finanzmittelüberschuss, der erheblich über den zu leistenden Tilgungen in Höhe von 178.089,68 € liegt, ergibt, stehen diese Mittel zur Deckung des aus der Investitionstätigkeit verbleibende Finanzmittelbedarf zur Verfügung. Unter Hinzurechnung des Saldos aus haushaltsunwirksamen Vorgängen ergibt sich ein Finanzmittelüberdeckung in Höhe von 2.088.920,55 €, der zur Verbesserung der Liquidität am Jahresende 2013 führt.

Für die Investitionen lagen Haushaltsermächtigungen aus dem laufenden und dem Vorjahr vor. Die Überschreitungen der investiven Budgets „Park- und Grünanlagen“ – verursacht durch die über dem Planansatz liegenden Kosten des Fundaments für Skulpturen im Amtsgarten - und „Straßenbeleuchtung“ - resultierend aus den höheren Kosten für die Umstellung auf LED-Technik - sind vom Stadtrat noch als überplanmäßige Ausgaben nachträglich zu genehmigen. Da der Satzungsbeschluss zum Nachtragshaushalt 2013 nicht richtig gefasst wurde und die Veröffentlichung ohne die erhöhten Ansätze für Ausgaben für die Straßenunterhaltung und die Sanierung des Hallenbades erfolgte, sind für die Baumaßnahme „Hallenbad“ noch 250.000,00 € überplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Alle anderen investiven Budgets wurden in 2013 nicht ausgeschöpft.

Die Bilanz der Stadt Lüchow (Wendland) schließt für das Haushaltsjahr 2013 mit einer Bilanzsumme über 40.621.196,27 € ab. Auf der Aktivseite wird insbesondere das Sachvermögen im Gesamtwert von 35.928.674,25 € ausgewiesen. Durch die Investitionen 2013 insbesondere in Straßen, Straßenbeleuchtung, Mehrgenerationenhaus und Hallenbad steigt das Sachvermögen trotz zu verrechnender Abschreibung. Aufgrund der Zuschüsse für die Anpflanzung als Ausgleichsmaßnahme für die Erweiterung des Industriegebietes „Dickstätte“ ergibt sich ein Zuwachs im Reinvermögen von 122.500,31 €. Fördermittel wurden insbesondere für die Sanierung des Hallenbades, den Straßenbau im Innenstadtbereich, die Erschließung des Industriegebietes „Dickstätte“ sowie die Sanierung des Mehrgenerationenhauses gewährt. Rückstellungen waren insbesondere für Kreis- und Samtgemeindeumlage, anhängige Gerichtsverfahren sowie die Rückzahlungen von Konzessionsabgabe zu bilden.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg – Außenstelle Lüchow – im Zeitraum von Oktober bis November 2018 geprüft. Mit Datum vom 29. November 2018 wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

  


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

x

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat der Stadt Lüchow (Wendland) vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

 

a)      die Mittel aus der Haushaltsplanüberschreitung für nachfolgend genannte zahlungswirksamen Budgets überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:

 

Produkt

Bezeichnung

11.1.1

Gemeindeorgane

                                2.600,34

11.1.5

Einrichtungen f. d. gesamte Verwaltung

 

                                32.808,77

11.1.6

Finanzverwaltung

                                1.436,64

11.1.8

Immobilienmanagement

                                15.968,06

54.5.2

Straßenbeleuchtung

                                15.130,24

55.1.1

Park- und Grünanlagen

                                15.675,59

57.5.1

Tourismus

                                4.000,00

 

b)      im Produkt 42.4.1 „Bäder“ für die Sanierung des Hallenbades überplanmäßig 250.000,00 €, für die Erstellung des Fundaments für Skulpturen im Amtsgarten im Produkt 55.1.1 „Park- und Grünanlagen“ überplanmäßig Mittel in Höhe von 327,28 € und im Produkt 54.5.2 „Straßenbeleuchtung“ für die Umstellung auf LED-Technik überplanmäßig 17.569,92 € zur Verfügung zu stellen,

 

c)       den vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 festzustellen,

 

d)      die Stellungnahme des Stadtdirektors zum Prüfungsbericht 2013 des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg zur Kenntnis zu nehmen,

 

e)      den für 2013 ausgewiesenen Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis über 640.145,58 € der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zu zuführen,

 

f)       den für 2013 ausgewiesenen Fehlbetrag aus dem außerordentlichen Ergebnis von 166.118,12 € durch Auflösung der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 68.975,56 € zu decken und den verbleibenden Restbetrag über 97.142,56 € auf neue Rechnung vorzutragen sowie

 

g)      dem Stadtdirektor gemäß § 129 NKomVG für das Haushaltsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.