Betreff
Verkauf einer Teilfläche aus dem Flurstück 33/305, Flur 6, Gemarkung Wustrow (Grundstück neues Feuerwehrgerätehaus Wustrow)
Vorlage
005/2019 SG
Aktenzeichen
232003SG:0028
Art
Sitzungsvorlage SG

Im Jahr 2016 hat die Samtgemeinde das Grundstück für das Feuerwehrgerätehaus Wustrow erworben. Der Kaufpreis betrug 6,59 €/m² inklusive Grunderwerbskosten.

Das neue Feuerwehrgerätehaus wurde im Dezember 2018 fertiggestellt.

Die Firma UvM_vanMarkProjekteGmbH hat eine Kaufanfrag für mindestens 405 m² des nicht genutzten Grundstückes gestellt. Die Firma ist Eigentümerin des Grundstückes vom EDEKA-Markt. Für eine geplante Erweiterung wird aufgrund planungsrechtlicher Vorgaben der Grunderwerb erforderlich. Die Fläche soll nicht bebaut werden. Die Rücksprache mit der Feuerwehr hat ergeben, dass eine Abgabe der nicht benötigten Flächen erfolgen kann.

 

Die Ausbildungs- und Übungsdienste erfolgen auf dem Übungsplatz der Feuerwehr, sodass die Flächen für diesen Zweck nicht benötigt werden.

 

Neben der Firma UvM_vanMarkProjekteGmbH hat auch der Eigentümer des ehemaligen Küstergeländes Interesse an nicht benötigten Flächen bekundet.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann grundsätzlich auf die nicht benötigten Flächen verzichtet werden. Eventuelle Erweiterungen sind dann an diesem Standort nicht möglich. Der mögliche Verkaufsbeschluss sollte unter dem Vorbehalt erfolgen, dass der beauftragte Feuerwehrbedarfsplan keine Erweiterung der Ausrüstung bzw. Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr Wustrow vorsieht.   


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamteinnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

?

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

 

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

 

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

X

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 


Der Brandschutzausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Samtgemeindeausschuss beschließt, die am Feuerwehrgerätehaus Wustrow nicht für Feuerwehrzwecke benötigten Flächen zu veräußern. Der Verkaufspreis beträgt ____ €/m². Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass nach Feststellung des Feuerwehrbedarfsplanes keine weiteren Investitionen am Standort Wustrow (Wendland) erforderlich werden.