Für die Überlassung
des Lietzmann-Platzes für Gastspiele von Zirkussen, Puppenbühnen, Stunt-Shows
oder Ähnlichem (in der Regel bleiben diese mit An-/Abreise für ca. eine Woche
vor Ort) wird derzeit eine pauschale Platzmiete in Höhe von 154,00 € erhoben.
Die Platzmiete
wurde seit 1995 (damals 300,00 DM) und auch nach der Umstellung auf den Euro
(154,00 €) nicht erhöht.
Für die Erteilung
der Erlaubnis sowie für die Zuweisung und spätere Abnahme des Platzes werden
keine Gebühren erhoben.
Die Nebenkosten für
Wasser und Strom werden durch den Erlaubnisnehmer direkt mit den jeweiligen
Anbietern abgerechnet.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Platzmiete auf 250,00 € pro Gastspiel festzusetzen.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
x |
Ja, weitere Ausführungen |
Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Mehreinnahmen je nach Anzahl der Gastspiele.
Der Ausschuss für
Straßen, Wege, Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss vorzuschlagen, dem
Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, die Platzmiete für den Lietzmann-Platz für Gastspiele von Zirkussen, Puppenbühnen, Stunt-Shows oder Ähnlichem auf 250,00 € pro Gastspiel festzusetzen.