Die Reinigung der öffentlichen Toiletten am Amtshof gibt regelmäßig Anlass für Beschwerden. Aufgrund der wiederkehrenden Probleme hat Ratsherr T. Petersen in der Sitzung des Bau- und Grundstücksausschusses am 07.11.2018 vorgeschlagen, die Reinigung durch eigenes Personal durchzuführen.
Da die Mängel bei der Reinigung in der Zwischenzeit nochmals zugenommen haben, soll der Reinigungsvertrag gekündigt werden.
Eine Kalkulation der Kosten bei Eigenreinigung hat ergeben, dass die jährlichen Kosten in den ersten zwei Jahren etwa 1.600,00 € höher sind, als derzeit die Fremdreinigung. Es wird davon ausgegangen, dass die Zahl der Beschwerden und somit die Anzahl der notwendigen Kontrollen zurückgehen wird. Dadurch wird auch der Aufwand zur Betreuung der Anlage in der Verwaltung sinken.
Daneben würde eine, wenn auch niedrige, sozialversicherungspflichtige Stelle geschaffen.
Die derzeitigen Kosten betragen rund 11.900,00 €, zukünftig wird von zunächst 13.500,00 € ausgegangen. Die wöchentliche Arbeitszeit soll 18 Stunden betragen.
Für die Einstellung einer Reinigungskraft ist die Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe im Produkt 11.1.4 Personalangelegenheiten erforderlich. Die Ausgabe wird durch Einsparungen im Produkt 11.1.8 Immobilienmanagement (Gebäudereinigung) gedeckt.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
10.500,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
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€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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X |
Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
Produkt 11.1.8 308120 4241010 |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Der Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss vorzuschlagen, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,
a) der überplanmäßigen Ausgabe im Produkt 11.1.4 Personalangelegenheiten wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Einsparungen im Produkt 11.1.8 Immobilienmanagement und
b) die Reinigung der öffentlichen Toilette am Amtshof erfolgt durch eigenes Personal. Dieses ist zeitnah einzustellen.