Betreff
Gewährung eines zweckfreien Zuschusses an die SV Lemgow-Dangenstorf e. V.
Vorlage
012/2019 SG
Aktenzeichen
233000SG.03:Grundschulen/GS Lemgow/Sportplatz/Übertragung
Art
Sitzungsvorlage SG

Bei der Pflege der Sportanlagen in Schweskau gibt es regelmäßig unterschiedliche Ansichten zwischen der Samtgemeinde und der Sportlichen Vereinigung Lemgow/Dangenstorf e. V. Die Samtgemeinde mäht durch den Kommunal-Service Lüchow (KSL) etwa 14-tägig und sammelt anfallendes Laub.

Im laufenden Spielbetrieb ist dieser Rhythmus häufig zu lang, da aufgrund der Witterung der Rasen zum Fußball spielen schnell zu lang wird. Daraufhin hat die SV Lemgow/Dangenstorf e. V. einen Antrag auf Übertragung der Mähverantwortung an die Samtgemeinde gestellt. Im Gegenzug solle die Samtgemeinde einen Zuschuss zahlen. Vergaberechtlich ist dies in der Form nicht möglich, die Mähleistung müsste ausgeschrieben werden. Ein Verein kann allerdings nicht an der Ausschreibung teilnehmen.

Zu erwähnen ist auch, dass die SV Lemgow/Dangenstorf e. V. das Bewässern der Anlage organisiert und auch Maulwürfe und Wühlmäuse vom Sportplatz vertreibt.

 

Nach telefonischer Rücksprache mit dem Rechnungsprüfungsamt wird vorgeschlagen, der SV Lemgow/Dangenstorf e. V. ab dem Jahr 2020 einen zweckfreien Zuschuss für die Bereitstellung von Sportangeboten und Sportanlagen in Höhe von 10.000,00 € zu gewähren. Daneben bittet der Sportverein um einen investiven Zuschuss für die Anschaffung der erforderlichen Mäh- und Pflegegeräte in Höhe von bis zu 10.000,00 €. Die Samtgemeinde kann dann erwarten, dass die Sportanlagen in Schweskau unterhalten werden.

Einen Rechtsanspruch auf Pflege und Unterhaltung der Sportanlagen in Schweskau hätte die Samtgemeinde gegenüber der SV Lemgow/Dangenstorf e. V. nicht.

Der zweckfreie Zuschuss kann jedoch jährlich eingestellt werden. Der investive Zuschuss würde mit einer Zweckbindungsfrist versehen werden. Bei den Zuschüssen würde es sich um eine freiwillige Ausgabe handeln.

 

Die Kosten für die Grünpflegearbeiten durch den KSL beliefen sich in den vergangenen fünf Jahren auf 20.000,00 bis 25.000,00  €. Diese Kosten würden zukünftig an anderer Stelle (z. B. Straßenunterhaltung) anfallen, da der KSL derzeit aufgrund der personellen Ausstattung nicht alle anfallenden Arbeiten erledigen kann.

Daneben müsste die Ausstattung für den Hausmeister der Grundschule Lemgow verbessert werden. In Frage kommt die Anschaffung eines Aufsitzmähers mit Schneeschild und Streuwagen. Damit wären die restlichen Flächen zu mähen und der Winterdienst wäre einfacher möglich.

Für die Verwaltung würde sich der Aufwand zur Betreuung der Sportanlagen verringern, sofern die Pflege durch die SV Lemgow/Dangenstorf e. V. ordnungsgemäß durchgeführt wird.


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

 

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

 

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

 

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

X

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

X

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

X

Ja, Höhe?

10.000,00

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

X

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Ab dem Jahr 2020 erhöhen sich die freiwilligen Ausgaben um 10.000,00 €. 


Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss vorzuschlagen, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)                  der SV Lemgow/Dangenstorf e. V. jährlich einen zweckfreien Zuschuss in Höhe von 10.000 € zu gewähren. Der Zuschuss wir erstmals im Jahr 2020 gewährt und

 

b)                  der SV Lemgow/Dangenstorf e. V. wird ein investiver Zuschuss in Höhe von bis zu 10.000 € für die Anschaffung von Geräten für die Sportplatzpflege gewährt. Die Haushaltsmittel werden im Haushalt 2020 eingeplant.