Die Schülerinnen
und Schüler der Astrid-Lindgren-Südkreisschule Clenze gehen im Rahmen des
Ganztagsangebotes in die Mensa der Drawehn-Schule Clenze, um das Mittagessen
einzunehmen.
Den Mensabetrieb der Drawehn-Schule Clenze unterstützt der Landkreis
Lüchow-Dannenberg mit einem Betriebskostenzuschuss in Höhe von 17.500,00 €
jährlich. Seit dem Schuljahr 2013/2014 beteiligt sich die Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) auch an den Betriebskosten. Die Betreiberin der Mensa erstellt jedes
Jahr eine Abrechnung. Anhand dieser Abrechnung berechnet der Landkreis Lüchow-Dannenberg
den Betriebskostenanteil der Samtgemeinde Lüchow (Wendland). Dieser errechnet
sich nach dem prozentualen Anteil des Gesamtessens der Grundschulkinder im
laufenden Jahr.
In den letzten Jahren lag der Kostenanteil der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) bei:
Jahr Gesamt Astrid-Lindgren- Kosten
Drawehn-Schule Kosten
Südkreisschule
2016 11.797
€ 4.687(39,7%) 6.936 € 7.110 € (60,3%) 10.574 €
2017 11.289
€ 6.487 (57,5%) 8.750 € 4.802 € (42,5%) 8.750 €
Für das Jahr 2018 liegt noch keine Abrechnung des Landkreises
Lüchow-Dannenberg vor.
Der Samtgemeindeanteil wurde aufgrund der
erheblichen Verschiebung des Mensanutzungsanteils der
Astrid-Lindgren-Südkreisschule Clenze im Verhältnis zur Gesamtnutzung im Jahr
2017 vom Landkreis auf maximal 50 % festgelegt, sodass der maximale
Betriebskostenzuschuss bei 8.750,00 €
liegt.
Im Schnitt werden im Ganztag bis zu 70 Kinder an einem Tag betreut. In
der Übergangssituation vom Unterricht in den Ganztag befinden sich über 190
Kinder, die zum Teil durch Eltern abgeholt werden und zum Teil zur
Bushaltestelle gehen. Diese Situation ist trotz guter Organisationen für alle
Beteiligten sehr unbefriedigend. Die Kinder gehen in Begleitung von
Lehrpersonal geschlossen in die Mensa, was einen großen Zeitaufwand darstellt.
Des Weiteren gibt es pädagogische Aspekte die berücksichtig werden
müssen. In der großen Mensasituation ist die Kommunikationsfähigkeit zwischen
den Kindern und der begleitenden Lehrkraft aufgrund der enormen Lautstärke
verhindert. Einige Kinder haben bereits geäußert, dass sie sich massiv gestört
fühlen. Die Kinder sollen ihre Mahlzeit in einer familiären, gemütlichen und
angenehmen Essenatmosphäre einnehmen; nur so können die Kinder lernen, auf ihre
Bedürfnisse zu achten.
Aus diesen Gründen ist die Schulleitung der
Astrid-Lindgren-Südkreisschule Clenze, Frau Ilka Wilke, an die Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) herangetreten und bat um Prüfung, ob die Mittagsverpflegung
in der Schule stattfinden könne.
An allen anderen Ganztagsschulen in der Trägerschaft der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) wird das Mittagessen vom Kartoffelhof Kunitz, Saaße,
geliefert.
Am 19. März 2019 hat eine Begehung in der Astrid-Lindgren-Südkreisschule
Clenze mit der Schulleitung Frau Wilke, Herrn Kunitz vom Kartoffelhof Kunitz
und der Abteilungsleitung Frau Lange stattgefunden, um die Räumlichkeiten zu
besichtigen.
Herr Kunitz äußerte, dass die Essensausgabe in der Grundschule Clenze
möglich wäre. Im Erdgeschoss würde die Essensausgabe im Eingangsbereich
erfolgen. Mit dem Fahrstuhl wird das Essen ins Obergeschoss gebracht und im
Flur verteilt. Das Verzehren des Essens würde dann im jeweiligen Gruppenraum
mit Küche erfolgen. Für die Ausgabe des Essens erstellt der Kartoffelhof Kunitz
eine monatliche Rechnung. Die Auswahl und Bezahlung des Mittagessens nehmen die
Eltern über eine Homepage im Internet vor, sodass in den Schulen für die
Abrechnung kein Personal vorgehalten werden muss.
Zurzeit wird die Abrechnung der Essengelder von der Schulsekretärin Frau
Kerstin Erdmann übernommen. Für diese Tätigkeit hat Frau Erdmann ab dem 1.
Januar 2018 eine Stundenerhöhung von vier Stunden erhalten, bei einer
Umstellung müssten diese Stunden dann gekürzt werden. Die Gesamtkosten für die
Mittagsverpflegung belaufen sich derzeit auf ca. 14.648,67 € (2017=
Jahresentgelt Schulsekretärin 5.898,67 € + Betriebskostenzuschuss 8.750,00 €).
Wenn der Kartoffelhof Kunitz die Essensausgabe übernehmen würde, müssten
einmalig die Hardware (ca. 3.250,00 €) und eine Industriespülmaschine (4.250,00
€) für die Astrid-Lindgren-Südkreisschule angeschafft werden.
Für die Ausgabe des Essens werden vom Kartoffelhof Kunitz pro
Essenseinheit 2,80 € berechnet. Beim Kartoffelhof Kunitz wären für das Jahr
2017 Kosten in Höhe von 18.163,60 € angefallen. Demnach wäre die Mensanutzung
der Drawehn-Schule Clenze gegenüber dem Kartoffelhof Kunitz zurzeit günstiger.
Allerdings könne nicht ausgeschlossen werden, dass der Betriebskostenanteil des
Landkreises Lüchow-Dannenberg in Zukunft erhöht und somit auch der Anteil des
Betriebskostenzuschusses der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) steigt. Aufgrund
der pädagogischen Aspekte wird von der Verwaltung vorgeschlagen, die
Mittagsverpflegung an der Astrid-Lindgren-Südkreisschule Clenze ab dem neuen
Schuljahr 2019/2020 vom Kartoffelhof Kunitz durchzuführen.
Sollte die Mittagsverpflegung ab dem neuen Schuljahr 2019/2020 vom
Kartoffelhof Kunitz durchgeführt werden, ist eine überplanmäßige Ausgabe in
Höhe von 8.500,00 € (Sachkonto 4291000, Kostenstelle 416003, Kostenträger
211101) erforderlich. Als Deckungsvorschlag wird die Gesamtdeckung im Budget
„Schulen“ vorgeschlagen (Sachkonto 4271000, Kostenstelle 416003, Kostenträger
211101 = 5.000,00 €, Sachkonto 4291001, Kostenstelle 416003, Kostenträger
211101 = 1.000,00 €, Sachkonto 4222000, Kostenstelle 416006, Kostenträger
211101 = 2.500,00 € = 8.500,00 €).
Des Weiteren sind für die einmaligen investiven Anschaffungen
zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 7.500,00 € erforderlich. Für das Jahr
2019 wurden für größere ungeplante Anschaffungen Mittel in Höhe von 13.500,00 €
(INV19.041) eingeplant. Bisher wurden keine Mittel benötigt, sodass hiervon
Haushaltsmittel in Höhe von 7.500,00 €
umgewidmet werden können.
Wenn die Astrid-Lindgren-Südkreisschule Clenze die Mensa der
Drawehn-Schule Clenze weiterhin nutzt, ist ebenfalls eine überplanmäßige
Ausgabe in Höhe von 20.000,00 € (Sachkonto 4291000, Kostenstelle 416003,
Kostenträger 211101) erforderlich. Die Deckung ist durch Mehrerträge (Sachkonto
3311000, Kostenstelle 416003, Kostenträger 211101) gesichert.
Im Zuge einer überörtlichen Prüfung des Landesrechnungshofes wurde für
alle Grundschulen bei der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) Girokonten angelegt.
Die Abrechnung des Essensgeldes erfolgt über das Schulgirokonto Clenze. Die
Gelder für das Essen von den Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und
Schüler der Astrid-Lindren-Südkreisschule Clenze werden bei der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) eingenommen und an die Mensabetreiberin ausgezahlt.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
x |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
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€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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X |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
10.000,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
siehe Erläuterung |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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X |
Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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X |
Nein, ÜPL |
siehe Erläuterung |
€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
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Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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Nein |
X |
Ja, Höhe? |
|
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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X |
Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
a) Entscheidung für den Kartoffelhof Kunitz
Für das neue Schuljahr 2019/2020 werden für die Abrechnungen vom Kartoffelhof Kunitz eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ca. 8.500,00 € (ca. 600 Essen/mtl. x 5 Monate August bis Dezember x 2,80 € pro Essenseinheit = 8.400,00 €) benötigt.
Deckungsvorschlag: Gesamtdeckung
im Budget „Schulen“
- Sachkonto
4271000, Kostenstelle 416003, Kostenträger 211101 = 5.000,00 €
- Sachkonto
4291001, Kostenstelle 416003, Kostenträger 211101 = 1.000,00 €
- Sachkonto 4222000,Kostenstelle 416006, Kostenträger 211101 = 2.500,00 €
Für die einmaligen investiven Anschaffungen (Hardware und
Industriespülmaschine) werden Haushaltsmittel in Höhe von 7.500,00 € benötigt. Für das Jahr 2019 wurden für größere
ungeplante Anschaffungen Mittel in Höhe von 13.500,00 € (INV19.041) eingeplant.
Bisher wurden keine Mittel benötigt, sodass hiervon Haushaltsmittel in Höhe von
7.500,00 € (Sachkonto 072002, Kostenstelle 416003, Kostenträger 211101)
umgewidmet werden können.
Im Haushalt 2019 sind beim Sachkonto 4291000 für die Mittagsverpflegung als Ansatz 10.000,00 € eingeplant.
An die Mensabetreiberin der Drawehn-Schule Clenze sind bereits Auszahlungen in Höhe von ca. 7.000,00 € für die Monate Januar bis April 2019 erfolgt. Für die Monate Mai und Juni liegt noch keine Abrechnung vor. Schätzungsweise werden sich die Kosten insgesamt auf ca. 4.000,00 € belaufen. Hierfür ist eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1.000,00 € erforderlich, die durch die Mehrerträge (Sachkonto 3311000, Kostenstelle 416003, Kostenträger 211101) gedeckt werden können.
b) Entscheidung für die Mensa der Drawehn-Schule Clenze
Im Haushalt 2019 sind beim Sachkonto 4291000 für die Mittagsverpflegung als Ansatz 10.000,00 € eingeplant. An die Mensabetreiberin der Drawehn-Schule Clenze sind bereits Auszahlungen in Höhe von ca. 7.000,00 € für die Monate Januar bis April 2019 erfolgt. Somit sind noch 3.000,00 € vorhanden. Für die restlichen Monate Mai bis Dezember 2019 wird eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von insgesamt 20.000,00 € (14.000,00 € Auszahlung Mensabetreiberin/Betriebskostenzuschuss an den Landkreis Lüchow-Dannenberg in Höhe von ca. 8.750,00 € = 22.750,00 €) benötigt.
Deckungsvorschlag: Deckung durch Mehrerträge bei - Sachkonto 3311000, Kostenstelle 416003, Kostenträger 211101
Der Schul-, Jugend-
und Sozialausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat
vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat
der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,
a)
dass
die Mittagsverpflegung ab dem neuem Schuljahr 2019/2020 vom Kartoffelhof Kunitz
übernommen wird und die Essensausgabe in der Astrid-Lindgren-Südkreisschule
Clenze stattfindet. Der überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 9.500,00 €
(Sachkonto 4291000, Kostenstelle 416003, Kostenträger 211101) sowie der
Umwidmung der investiven Haushaltsmittel in Höhe von 7.500,00 € (INV 19.041)
werden zu gestimmt, die durch den Deckungsvorschlag (Sachkonto 4271000, Kostenstelle
416003, Kostenträger 211101 =5.000,00 €, Sachkonto 4291001, 416003, 211101 =
2.000,00 €, Sachkonto 4222000, 416006, 211101 = 2.500,00 € = 9.500,00 €)
gedeckt werden. Des Weiteren werden die wöchentlichen Arbeitsstunden der
Schulsekretärin Kerstin Erdmann ab der Umstellung um 4 Stunden gekürzt.
oder
b)
dass
die Astrid-Lindgren-Südkreisschule weiterhin die Mensa der Drawehn-Schule
Clenze zur Mittagsverpflegung nutzt. Der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von
23.000,00 € (Sachkonto 4291000, Kostenstelle 416003, Kostenträger 211101) wird
zu gestimmt. Die Mehraufwendungen sind durch die Mehrerträge (Sachkonto
3311000, Kostenstelle 416003, Kostenträger 211101) gedeckt.