Betreff
Abschluss von kommunalen Zweckvereinbarungen für die Standorte Clenze, Kiefen, Lüchow (Wendland) und Trebel
Vorlage
052/2019 SG
Aktenzeichen
511201SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Um die Betreuungsbedarfe in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) in den Planbereichen Lüchow (Wendland) und Clenze aufrechtzuerhalten, war die Verwaltung des Landkreises Lüchow-Dannenberg mit diversen Ausschreibungen beauftragt worden. Im Zuge dieser Verfahren waren verschiedene Problemlagen zu bewältigen, an deren Ende der Landkreis nunmehr den Abschluss von kommunalen Zweckvereinbarungen zur Bereitstellung von Räumlichkeiten für Krippen- und Kita-Gruppen beschlossen hat. So sollen in der Stadt Lüchow (Wendland), der Gemeinde Trebel, der Gemeinde Waddeweitz und im Flecken Clenze Kitas entstehen; gebaut durch die jeweilige Kommune. Der Landkreis hat diese kommunalen Zweckvereinbarungen in seiner Sitzung am 24. Juni 2019 beschlossen. Es ist auch vorgesehen, dass die Samtgemeinde diese Zweckvereinbarungen mit unterzeichnet, da die Samtgemeinde gemäß Jugendhilfevereinbarung anteilige Kosten zu tragen hat.

Die Betreiber der Krippen- und Kita-Gruppen sind vom Landkreis separat ausgeschrieben worden. In Trebel und Kiefen wird ein neuer Träger – „Kinderwelt Hamburg e. V.“ – die Kitas betreiben, in Clenze und Lüchow (Wendland) das Deutsche Rote Kreuz – Kreisverband Lüchow-Dannenberg e. V. Eine endgültige Entscheidung durch den Kreisausschuss für die Betreiber in Clenze und Kiefen wird in Kürze erwartet.


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet in 2019?

x

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Der Betrieb der Spielkreise in Liepe und Kiefen wird mit der Bereitstellung der Kita-Plätze in Trebel und Kiefen eingestellt. Die Kosten zum Betrieb der Spielkreise entfallen ab dem Zeitpunkt (Jahresergebnis 2018: -112.000,00 €). Die Jugendhilfevereinbarung in Bezug auf die Spielkreise ist ab dem Zeitpunkt nicht mehr wirksam. Samtgemeinde und Landkreis stimmen sich hierzu ab.


Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) schließt die vorliegenden Zweckvereinbarungen nach § 5 NKomZG mit dem Landkreis und den entsprechenden Mitgliedsgemeinden ab. Die kommunalen Zweckvereinbarungen dienen der Bereitstellung von Räumlichkeiten für Krippen- und/oder Kita-Gruppen entsprechend der festgestellten Bedarfe.