Es liegt ein
Antrag auf Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Güstneitz“ vor.
Die Änderung und
Erweiterung ist nötig, um den Bau von Behältern zur Zwischenlagerung von
Gärsubstraten zu ermöglichen.
Der
Geltungsbereich der Änderung und Erweiterung umfasst die Flurstücke 111/3,
111/6 und 113/3, Flur 1, Gemarkung Seerau in der Lucie.
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) hat daraufhin in seiner Sitzung am 4. April 2018 den
Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung und Erweiterung gefasst. Während der
ersten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange haben das Landesamt für
Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen sowie das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt
Lüneburg und der Landkreis Lüchow-Dannenberg Stellungnahmen abgegeben.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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x |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Der Ausschuss für
Straßen, Wege, Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem
Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt,
a)
über
die Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen, die der Sitzungsvorlage Nr.
087/2019 ST vom 30.10.2019 als Anlagen beigefügt sind, dargestellt, entschieden
und
b)
der
Entwurf des Bebauungsplanes „Güstneitz“ 2. Änderung und Erweiterung wird mit
der Begründung und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich
ausgelegt.