hier: Anregungen zum Untersuchungsrahmen
Der Landkreis
Lüchow-Dannenberg betreibt das Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalen
Raumordnungsprogrammes (RROP). Im vergangenen Jahr sind die Städte und
Gemeinden darauf hingewiesen worden, dass sie zur Festlegung des
Untersuchungsrahmens für die Umweltprüfung vor dem eigentlichen
Beteiligungsverfahren Hinweise an den Landkreis geben können.
Hierüber ist
bereits in einer Bürgermeisterdienstbesprechung - gemeinsam mit der
Arbeitsgruppe „Stadtentwicklung“ - vorgetragen worden. Für die Stadt Lüchow
(Wendland) ist hierbei insbesondere von Bedeutung, wie sie sich in Bezug auf
die zentralen Siedlungsbereiche
positioniert, wo sie für die Zukunft Siedlungserweiterungsflächen
und Vorranggebiete für Gewerbe
sieht.
Im RROP sind für
die zentralen Orte (Grund- und Mittelzentren) die zentralen Siedlungsgebiete
festzulegen. Die Festlegung der zentralen Siedlungsgebiete dient der allgemeinen
räumlichen Konzentration und Bündelung von zentralörtlichen Angeboten und
Einrichtungen (inkl. Einzelhandelsgroßprojekten). Dieser räumliche Zusammenhang
der zentralörtlichen Angebote und Einrichtungen bietet zusätzliche vielfältige
Standort- und Wachstumsvorteile. Zur Festlegung der zentralen Siedlungsgebiete
ist zum einen auf den baulichen Bestand (d. h. nach § 30 oder § 34 BauGB zu
beurteilende Bebauung) abzustellen, damit sind die zentralen Wohnstandorte in
Verbindung mit den zentralörtlichen Versorgungseinrichtungen gemeint. In
Städten mit Mittelzentrum kann die räumliche Festlegung der zentralen
Siedlungsgebiete funktionsbezogen erfolgen und innergemeindliche
Zentrenkonzepte berücksichtigen.
Im Rahmen der
Neuaufstellung sind die Vorranggebiete „Siedlungsentwicklung“ zu überarbeiten.
Nach den Vorgaben des Landes sollen zentralörtliche und/oder an den ÖPNV
angeschlossene Bereiche für eine Siedlungsentwicklung gesichert werden. Mit der
Festlegung ist zugleich eine Auseinandersetzung und Abwägung mit konkurrierenden
Planungen und Nutzungen verbunden.
Ergänzend besteht
die Möglichkeit, Vorranggebiete „Industrielle Anlagen und Gewerbe“ festzulegen.
Diese Gebiete müssen von regionaler Bedeutung sein, eine leistungsfähige
Verkehrsanbindung haben, die raumordnerische Verträglichkeit zu angrenzenden
Nutzungen muss gegeben sein und entsprechende Planungsabsichten der Gemeinde
müssen erkennbar sein.
Ferner sollte die
Stadt Lüchow (Wendland) sich äußern zur Bahnstrecke Lüchow – Salzwedel sowie zu
Ortsumgehungen im Zuge der B 248 (Grabow und Saaße)
Die Arbeitsgruppe
„Stadtentwicklung“ hat sich in ihrer Sitzung am 17. Oktober 2019 ebenfalls mit
dem RROP befasst und folgende Empfehlungen abgegeben:
·
Die
bisher im RROP enthaltenen Flächen für die Siedlungsentwicklung sollen als
solche erhalten bleiben.
·
Die
Fläche westlich der Plater Allee soll vom Freibadgelände bis zur Höhe der
jetzigen Siedlungserweiterungsfläche ebenfalls als solche dargestellt werden.
·
Stärkung
Lüchows als Mittelzentrum
·
Flächen
des „Suchraumes Ortsumgehung“ überplanen
Seitens der
Fraktionen sollen Empfehlungen für die vorgenannten Punkte in den Fachausschuss
eingebracht werden.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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X |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, für die Festlegung des Untersuchungsrahmens
zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) werden folgende
Hinweise gegeben: