Betreff
Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP)
hier: Anregungen zum Untersuchungsrahmen
Vorlage
014/2020 ST
Aktenzeichen
611301SG
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg betreibt das Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP). Im vergangenen Jahr sind die Städte und Gemeinden darauf hingewiesen worden, dass sie zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Umweltprüfung vor dem eigentlichen Beteiligungsverfahren Hinweise an den Landkreis geben können.

 

Hierüber ist bereits in einer Bürgermeisterdienstbesprechung - gemeinsam mit der Arbeitsgruppe „Stadtentwicklung“ - vorgetragen worden. Für die Stadt Lüchow (Wendland) ist hierbei insbesondere von Bedeutung, wie sie sich in Bezug auf die zentralen Siedlungsbereiche positioniert, wo sie für die Zukunft Siedlungserweiterungsflächen und Vorranggebiete für Gewerbe sieht.

 

Im RROP sind für die zentralen Orte (Grund- und Mittelzentren) die zentralen Siedlungsgebiete festzulegen. Die Festlegung der zentralen Siedlungsgebiete dient der allgemeinen räumlichen Konzentration und Bündelung von zentralörtlichen Angeboten und Einrichtungen (inkl. Einzelhandelsgroßprojekten). Dieser räumliche Zusammenhang der zentralörtlichen Angebote und Einrichtungen bietet zusätzliche vielfältige Standort- und Wachstumsvorteile. Zur Festlegung der zentralen Siedlungsgebiete ist zum einen auf den baulichen Bestand (d. h. nach § 30 oder § 34 BauGB zu beurteilende Bebauung) abzustellen, damit sind die zentralen Wohnstandorte in Verbindung mit den zentralörtlichen Versorgungseinrichtungen gemeint. In Städten mit Mittelzentrum kann die räumliche Festlegung der zentralen Siedlungsgebiete funktionsbezogen erfolgen und innergemeindliche Zentrenkonzepte berücksichtigen.

 

Im Rahmen der Neuaufstellung sind die Vorranggebiete „Siedlungsentwicklung“ zu überarbeiten. Nach den Vorgaben des Landes sollen zentralörtliche und/oder an den ÖPNV angeschlossene Bereiche für eine Siedlungsentwicklung gesichert werden. Mit der Festlegung ist zugleich eine Auseinandersetzung und Abwägung mit konkurrierenden Planungen und Nutzungen verbunden.

 

Ergänzend besteht die Möglichkeit, Vorranggebiete „Industrielle Anlagen und Gewerbe“ festzulegen. Diese Gebiete müssen von regionaler Bedeutung sein, eine leistungsfähige Verkehrsanbindung haben, die raumordnerische Verträglichkeit zu angrenzenden Nutzungen muss gegeben sein und entsprechende Planungsabsichten der Gemeinde müssen erkennbar sein.

 

Ferner sollte die Stadt Lüchow (Wendland) sich äußern zur Bahnstrecke Lüchow – Salzwedel sowie zu Ortsumgehungen im Zuge der B 248 (Grabow und Saaße)

 

Die Arbeitsgruppe „Stadtentwicklung“ hat sich in ihrer Sitzung am 17. Oktober 2019 ebenfalls mit dem RROP befasst und folgende Empfehlungen abgegeben:

 

·                     Die bisher im RROP enthaltenen Flächen für die Siedlungsentwicklung sollen als solche erhalten bleiben.

·                     Die Fläche westlich der Plater Allee soll vom Freibadgelände bis zur Höhe der jetzigen Siedlungserweiterungsfläche ebenfalls als solche dargestellt werden.

·                     Stärkung Lüchows als Mittelzentrum

·                     Flächen des „Suchraumes Ortsumgehung“ überplanen

 

Seitens der Fraktionen sollen Empfehlungen für die vorgenannten Punkte in den Fachausschuss eingebracht werden.

  


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

X

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 

 


Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, für die Festlegung des Untersuchungsrahmens zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) werden folgende Hinweise gegeben: