Betreff
1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Festlegung der Schulbezirke im Primarbereich der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Vorlage
051/2019 SG/1
Aktenzeichen
401100SG
Art
Sitzungsvorlage SG
Referenzvorlage

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 28. Februar 2019 die Satzung zur Festlegung der Schulbezirke im Primarbereich der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) in seiner jetzigen Fassung beschlossen.

 

Mit Sitzungsvorlage Nr. 051/2019 SG vom 13.09.2019 hat der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss in seiner Sitzung am 23. September 2019 empfohlen, der Rat beschließt, wie mit Absichtserklärung vom 2. Juli 2019 beschlossen, die Satzung zur Festlegung der Schulbezirke im Primarbereich der Samtgemeinde Lüchow (Wendland), die der Sitzungsvorlage Nr. 051/2019 SG vom 13.09.2019 als Anlage beigefügt ist, zu erlassen (die Ortsteile der Gemeinde Luckau werden der  Grundschule Wustrow und die Ortsteile der Gemeinde Waddeweitz werden der Grundschule Küsten zugeordnet). Zusätzlich hat der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss empfohlen, den Ortsteil Ranzau der Stadt Lüchow (Wendland) der Grundschule Trebel zuzuordnen. Der Samtgemeindeausschuss und der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) haben den Tagesordnungspunkt in ihren Sitzungen am 26. bzw. 30. September 2019 vertagt.

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 27. November 2019 beschlossen, als Übergangslösung für die erwarteten Schülerzahlen im Einzugsbereich der Astrid-Lindgren-Südkreisschule Container aufzustellen. Zur Festlegung des Container-Standorts wurde die AG „Schulentwicklung in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)“ gegründet.

 

Die Verwaltung legt hiermit einen Satzungsentwurf vor, der die Errichtung einer Außenstelle der Astrid-Lindgren-Südkreisschule am Standort Schnega und die Zuordnung des Ortsteils Ranzau der Stadt Lüchow (Wendland) zur Grundschule Trebel vorsieht.

 

 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

x

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 


Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Festlegung der Schulbezirke im Primarbereich der Samtgemeinde Lüchow (Wendland), die der Sitzungsvorlage Nr. 051/2019SG/1 vom 02.04.2020 als Anlage beigefügt ist, zu erlassen.