Betreff
Jahresabschluss 2016 der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) und Erteilung der Entlastung (§ 129 NKomVG)
Vorlage
040/2020 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Mit dieser Vorlage wird der Jahresabschluss 2016 der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) vorgelegt.

 

1. Kurzdarstellung Jahresabschluss 2016

 

1.1    Gesamtergebnisrechnung

 

In der Ergebnisrechnung werden die Erträge und Aufwendungen gegenübergestellt und das Jahresergebnis ermittelt. Die Ergebnisrechnung 2016 schließt folgendermaßen ab:

 

 

Ergebnis

Planung

Ergebnis

Abweichung

 

2015

2016

2016

zur Planung

Ordentliche Erträge

16.969.570,03

17.564.500,00

18.832.161,38

1.267.661,38

Ordentliche Aufwendungen

-15.674.999,48

-17.564.500,00

-17.916.038,73

-351.538,73

Ordentliches Ergebnis

1.294.570,55

0,00

916.122,65

916.122,65

außerordentliche Erträge

139.646,47

0,00

159.011,25

159.011,25

außerordentliche Aufwendungen

-1.378,72

0,00

-462.795,61

-462.795,61

außerordentliches Ergebnis

138.267,75

0,00

-303.784,36

-303.784,36

 

 

 

 

 

Jahresergebnis

1.432.838,30

0,00

612.338,29

612.338,29

 

Gegenüber der Haushaltsplanung 2016, die von einem Haushaltsausgleich ausgegangen ist, ist eine Ergebnisverbesserung von 612 T€ eingetreten.

 

Fortschreibung der Fehlbeträge seit Einführung der Doppik 2011:

 

 

 

 

 

 

Verlustvorträge

Jahr

Ordentliches

Ergebnis

Außerord.

Ergebnis

Jahreser-

gebnis

kameraler

Sollfehlbetrag

Ordentliches

Ergebnis

Außerord.

Ergebnis

 

Insgesamt

 

 

 

 

15.948.482,30

 

 

 

2011

-394.018,00

21.306,10

-372.711,90

15.927.176,20

350.220,26

0,00

350.220,26

2012

451.204,11

-34.292,01

416.912,10

15.456.228,07

350.220,26

34.292,01

384.512,27

2013

179.055,53

-207.651,49

-28.595,96

15.277.172,54

350.220,26

241.943,50

592.163,76

2014

7.131.098,09

4.211,66

7.135.309,75

8.141.862,79

350.220,26

241.943,50

592.163,76

2015

1.294.570,55

138.267,75

1.432.838,30

6.709.024,49

350.220,26

241.943,50

592.163,76

2016

916.122,65

-303.784,36

612.338,29

5.792.901,84

350.220,26

545.727,86

895.948,12

 

Überschüsse der doppischen Haushaltsjahre sind zuerst mit dem in die erste Eröffnungsbilanz übernommenen kameralen Soll-Fehlbetrag zu verrechnen. Die in der Doppik entstandenen Fehlbeträge werden separat fortgeschrieben.

Als Ergebnisverwendungsbeschluss wird vorgeschlagen, 916.122,65 € des Überschusses des ordentlichen Ergebnisses mit dem kameralen Soll-Fehlbetrag zu verrechnen und den Fehlbetrag aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 303.784,36 € auf neue Rechnung vorzutragen.

 

 

1.1.1          Erträge

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ergebnis

Abweichung

Erträge Ergebnisrechnung

2015

2016

2016

zum Ansatz

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

14.263.981,56

15.145.000,00

16.143.348,63

998.348,63

Auflösungserträge aus Sonderposten

513.980,36

509.700,00

517.212,08

7.512,08

öffentlich-rechtliche Entgelte

449.913,14

387.700,00

481.032,47

93.332,47

privatrechtliche Entgelte

183.565,20

188.800,00

224.907,25

36.107,25

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

1.080.816,97

1.055.100,00

986.502,62

-68.597,38

Zinsen und ähnliche Finanzerträge

13.862,26

9.000,00

16.388,51

7.388,51

sonstige ordentliche Erträge

463.450,54

269.200,00

462.769,82

193.569,82

Zwischensumme ordentliche Erträge

16.969.570,03

17.564.500,00

18.832.161,38

1.267.661,38

außerordentliche Erträge

139.646,47

0,00

159.011,25

159.011,25

Gesamterträge

17.109.216,50

17.564.500,00

18.991.172,63

1.426.672,63

 

§     In 2016 sind Gesamterträge in Höhe von 18,9 Mio. € vereinnahmt worden.

§     Die Gesamterträge liegen um 1,4 Mio. € über der Haushaltsplanung.

§     Die größten Ertragspositionen sind die Schlüsselzuweisungen (9,3 Mio. €) und die Samtgemeindeumlage (5,9 Mio. €).

§     Mehrerträge im Vergleich zur Planung 2016 sind insbesondere bei den Schlüsselzuweisungen (+ 1,0 Mio. €), bei den Verwaltungs- und Benutzungsgebühren (+ 93 T€) und aus den Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen (172 T€) entstanden.

 

 

 

1.1.2          Aufwendungen

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ergebnis

Abweichung

Aufwendungen Ergebnisrechnung

2015

2016

2016

zum Ansatz

Aufwendungen für aktives Personal

6.156.272,52

6.300.400,00

6.074.632,03

-225.767,97

Aufwendungen für Versorgung

74.070,88

0,00

117.506,39

117.506,39

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

3.012.972,57

3.237.300,00

3.201.970,44

-35.329,56

Abschreibungen

845.550,98

954.600,00

1.031.491,47

76.891,47

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

290.599,87

373.800,00

307.647,68

-66.152,32

Transferaufwendungen

4.494.019,79

5.570.000,00

6.217.886,49

647.886,49

sonstige ordentliche Aufwendungen

801.512,87

1.128.400,00

964.904,23

-163.495,77

Zwischensumme ordentliche Aufwendungen

15.674.999,48

17.564.500,00

17.916.038,73

351.538,73

außerordentliche Aufwendungen

1.378,72

0,00

462.795,61

462.795,61

Gesamtaufwendungen

15.676.378,20

17.564.500,00

18.378.834,34

814.334,34

 

§     In 2016 sind Gesamtaufwendungen in Höhe von 18,4 Mio. € entstanden.

§     Die Gesamtaufwendungen liegen um 814 T€ über der Haushaltsplanung.

§     Die größten Aufwandspositionen sind die Personalaufwendungen einschließlich Versorgung (6,2 Mio. €), die Kreisumlage (5 Mio. €), die Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten (3,2 Mio. €) und die Abschreibungen (1 Mio. €).

§     Wesentliche Mehraufwendungen im Vergleich zur Planung sind durch die Kreisumlage (+ 544 T€), durch die Abschreibungen (+ 77 T€) und durch die Bildung einer Rückstellung im Rahmen des internen Finanzausgleichs (+ 68 T€) eingetreten.

 

§     Einsparungen sind insbesondere bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen (- 163 T€) und den Personalaufwendungen (- 108 T€) zu verzeichnen.

 

 

1.2     Gesamtfinanzrechnung

 

Ergänzend zur Ergebnisrechnung und Bilanz soll die Finanzrechnung alle Ein- und Auszahlungen einer Rechnungsperiode erfassen. Sie registriert wie eine Kapitalflussrechnung die Zahlungsströme unabhängig davon, ob sie erfolgs- oder vermögenswirksam sind oder nicht.

 

Die Finanzrechnung 2016 zeigt folgende wesentliche Ergebnisse:

 

§     Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt + 1.079 T€

§     Der Saldo aus Investitionstätigkeit beträgt - 3.733 T€

§     Der Saldo aus Finanzierungstätigkeit (Kreditaufnahme abzüglich Tilgung) beträgt + 2.940 T€.

§     Der Zahlungsmittelbestand (liquide Mittel) zum 31.12.2016 beträgt + 2.341 T€.

 

 

1.3     Bilanz

 

Aktiva

31.12.2015

31.12.2016

Passiva

31.12.2015

31.12.2016

1. Immaterielles Vermögen

731.850,97

1.016.960,14

1. Nettoposition

 

 

2. Sachvermögen

31.534.255,02

33.272.819,01

1.1 Basis-Reinvermögen

10.267.252,59

11.170.242,07

3. Finanzvermögen

19.148.435,44

18.990.017,57

1.2 Rücklagen

0,00

0,00

4. Liquide Mittel

2.015.017,27

2.341.714,01

1.3 Jahresergebnis

840.674,54

20.174,53

5. Aktive Rechnungsabgrenzung

179.332,93

93.879,33

1.4 Sonderposten

12.505.921,23

12.185.784,78

 

 

 

2. Schulden

17.925.996,19

21.011.513,18

 

 

 

3. Rückstellungen

12.060.047,08

11.318.675,50

 

 

 

4. Passive Rechnungsabgrenzung

9.000,00

9.000,00

Bilanzsumme

53.608.891,63

55.715.390,06

Bilanzsumme

53.608.891,63

55.715.390,06

 

§     Die Bilanzsumme hat sich um 2,1 Mio. € auf 55,7 Mio. € erhöht.

§     Das Sachvermögen (Grundstücke, Immobilien usw.) ist mit 33,2 Mio. € die größte Position der Aktiva.

§     Die Eigenkapitalquote beträgt 42,38 % (Vorjahr 44,51 %). Die Eigenkapitalquote ist damit zufriedenstellend.

§     Zu den Schulden zählen die langfristigen Kredite, Liquiditätskredite und die Verbindlichkeiten. Der Stand der langfristigen Kredite zum 31.12.2016 betrug 14,6 Mio. € und die Liquiditätskredite betrugen 5,5 Mio. €.

§     In 2016 ist eine Neuverschuldung von 1,2 Mio. € eingetreten.

 

 

Die Entwicklung des Standes der Kreditschulden zeigt die nachfolgende Grafik:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.4     Bewertung der Jahresabschlussrechnung

 

§     Jahresergebnis 2016 ist ein Überschuss von + 612 T€. Wesentlicher Grund für das gute Ergebnis ist die überdurchschnittliche Entwicklung der Schlüsselzuweisungen.

§     Das Anlagevermögen hat eine zufriedenstellende Substanz, die Eigenkapitalquote ist ebenfalls zufriedenstellend.

§     Der Stand der langfristigen Kreditverbindlichkeiten und damit auch der Verschuldungsgrad steigt kontinuierlich an. Die Pro-Kopf-Verschuldung (Schulden und Rückstellungen) ist von 1.234,45 €/Ew. auf 1.315,25 €/Ew. angestiegen.

§    Die Haushaltslage ist im Hinblick auf die noch abzubauenden Fehlbeträge weiterhin angespannt. Um die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu erhalten, ist es dringend erforderlich, Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage zu treffen.

 

Detaillierte Informationen zu den Positionen der Ergebnisrechnung sowie zur Finanzrechnung und zur Bilanz sind dem als Anlage 1 beigefügten Jahresabschluss zu entnehmen.

 

2. Prüfung des Jahresabschlusses

 

Der Jahresabschluss 2016 wurde vom Rechnungsprüfungsamt (RPA) des Landkreises Lüneburg geprüft. Der Schlussbericht über die Prüfung 2016 liegt vor. Gemäß § 129 Absatz 1 Satz 2 NKomVG ist der Schlussbericht mit einer Stellungnahme des Samtgemeindebürgermeisters dem Rat vorzulegen.

Der Prüfungsbericht des RPA ist der Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Die Stellungnahme zu den Prüfungsbemerkungen wird als Anlage 3 beigefügt.

 

Der Schlussbericht des RPA über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 schließt mit folgendem Prüfungsschlussvermerk ab (siehe Prüfungsbericht Seite 21):

 

„Es wird bestätigt, dass

 

§     der Haushaltsplan eingehalten wurde,

§     die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten wurden,

§     bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und

§     sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.“

 

Es bestehen damit keine Bedenken, dass der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) über den Jahresabschluss 2016 beschließt und dem Samtgemeindebürgermeister für das Haushaltsjahr 2016 uneingeschränkt Entlastung erteilt.

Der hat gemäß § 129 Absatz 1 Satz 3 NKomVG über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden. Die Beschlüsse über den Jahresabschluss und die Entlastung werden der Kommunalaufsicht des Landkreises Lüchow-Dannenberg mitgeteilt, öffentlich bekannt gemacht und ausgelegt (§129 Absatz 2 NKomVG und § 156 Absatz 4 NKomVG).   


Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

X

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)                  die Mittel aus der Haushaltsplanüberschreitung für nachfolgend genannte zahlungswirksamen Budgets überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:

 

Produkt

 

11.1.4

Personalangelegenheiten

1.750,79

11.1.7

Kasse

1.040,88

11.1.8

Immobilienmanagement

53.375,57

54.5.1

Straßenreinigung, Winterdienst

31.668,87

55.3.1

Friedhof, Bestattungswesen

2.475,18

57.1.1

Regionalentwicklungsprozesse

3.514,29

61.1.1

Allgemeine Finanzwirtschaft, Steuern, Zuweisungen und Umlagen

 

 

597.845,00

 

Insgesamt

688.156,29

                                                                                                                                                

b)                  die Mittel aus der Haushaltsplanüberschreitung für nachfolgend genannte nicht zahlungswirksamen Budgets (innerbetriebliche Leistungsverrechnung) überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:

 

 

Bezeichnung

11.1.5

Einrichtungen für die gesamte Verwaltung

28.779,93

11.1.8

Immobilienmanagement

1.603,28

12.6.1

Brandschutz

18.519,61

21.1.1

Grundschulen

374.244,77

36.5.1

Kindertagesstätten

1.511,70

54.1.1

Straßenreinigung, Winterdienst

41.750,17

                     Insgesamt                                                                           466.409,46

 

c)                   die Mittel aus den Haushaltsplanüberschreitungen für nachfolgend genannte investive Bereiche außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen:

 

Meldewesen

Digitalisierung Einwohnerdaten                                                                              424,97 €

 

Katastrophenschutz

Einrichtungsgegenstände örtliche Einsatzleitung                                            117,50 €

 

d)                  den vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 festzustellen,

 

e)                  die Stellungnahme des Samtgemeindebürgermeisters zum Prüfungsbericht 2016 des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg zur Kenntnis zu nehmen,

 

f)                   mit dem für 2016 ausgewiesenen Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis über 916.122,65 € den Sollfehlbetrag aus dem kameralen Abschluss zu vermindern und den Fehlbetrag aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 303.784,36 € auf neue Rechnung vorzutragen und

 

g)                  dem Samtgemeindebürgermeister gemäß § 129 NKomVG für das Haushaltsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.