Betreff
141. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sondergebiet Photovoltaik" - Aufstellungsbeschluss -
Vorlage
047/2020 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Es liegt ein Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik – Am Rehbecker Weg“ vor. Die 141. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sonderbaufläche Photovoltaik“ ist notwendig, um die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit Speicheroption einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen ausweisen zu können. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst das Flurstück 47, Flur 30, Gemarkung Lüchow.

 

Der Städteplaner wird direkt vom Antragssteller beauftragt und vergütet.

 

Die übrigen Kosten für die 141. Änderung des Flächennutzungsplanes werden erst von der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) übernommen und nach erfolgtem Satzungsbeschluss dem Vorhabenträger in Rechnung gestellt.

 

Hierüber ist ein städtebaulicher Vertrag in der nächsten Sitzung des Samtgemeindeausschusses am 19. November 2020 zu schließen.

   


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

1.000,00

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

X

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

5.000,00

 

51.1.1/4291000

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

X

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

X

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

X

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

 

Nein

X

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

3487000/623001

Höhe:

1.000,00

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

X

Nein

 

Ja

 


Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die 141. Änderung des Flächennutzungsplanes “Sondergebiet Photovoltaik“ aufzustellen. Der Geltungsbereich der 141. Änderung umfasst das Flurstück 47, Flur 30, Gemarkung Lüchow.