Es liegt ein Antrag
auf Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik – Am Rehbecker Weg“ vor. Die 141.
Änderung des Flächennutzungsplanes „Sonderbaufläche Photovoltaik“ ist
notwendig, um die Realisierung und den Betrieb einer
Freiflächenphotovoltaikanlage mit Speicheroption einschließlich der
erforderlichen Nebenanlagen ausweisen zu können. Der Geltungsbereich der
Änderung umfasst das Flurstück 47, Flur 30, Gemarkung Lüchow.
Der Städteplaner
wird direkt vom Antragssteller beauftragt und vergütet.
Die übrigen Kosten
für die 141. Änderung des Flächennutzungsplanes werden erst von der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) übernommen und nach erfolgtem Satzungsbeschluss
dem Vorhabenträger in Rechnung gestellt.
Hierüber ist ein
städtebaulicher Vertrag in der nächsten Sitzung des Samtgemeindeausschusses am
19. November 2020 zu schließen.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
1.000,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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X |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
5.000,00 |
€ |
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51.1.1/4291000 |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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X |
Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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X |
Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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X |
Nein |
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Ja, Höhe? |
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€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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Nein |
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X |
Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
3487000/623001 |
Höhe: |
1.000,00 |
€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
X |
Nein |
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Ja |
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Der Bau- und
Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat
vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die 141. Änderung des
Flächennutzungsplanes “Sondergebiet Photovoltaik“ aufzustellen. Der
Geltungsbereich der 141. Änderung umfasst das Flurstück 47, Flur 30, Gemarkung
Lüchow.