Betreff
Jahresabschluss der Stadt Lüchow (Wendland) für das Haushaltsjahr 2017
Vorlage
016/2021 ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Gemäß § 128 Absatz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat die Stadt Lüchow (Wendland) jährlich einen Jahresabschluss aufzustellen, den der Rat gemäß § 58 Absatz 1 Nr. 10 NKomVG beschließen muss.

 

Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2017 wurde im ordentlichen Ergebnishaushalt mit einem Überschuss von 574.600,00 € geplant. Im außerordentlichen Ergebnis wurde ein Überschuss in Höhe von 69.500,00 € geplant.

 

Das tatsächliche Jahresergebnis ergab in der ordentlichen Ergebnisrechnung einen Überschuss von 1.131.380,83 € und im außerordentlichen Ergebnis einen Überschuss von 100.683,02 €.

 

Weitere Einzelheiten, auch zur Finanzrechnung und zur Vermögensentwicklung, können dem als Anlage 1 beigefügten Jahresabschluss entnommen werden.

 

Der Jahresabschluss mit den erforderlichen Unterlagen wurde dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) im November 2020 zur Prüfung vorgelegt. Die Prüfung wurde im Zeitraum vom 25. November 2020 bis 1. März 2021 durchgeführt.

 

Zu den Prüfungsbemerkungen und -hinweisen ist eine Stellungnahme erstellt worden. Die Stellungnahme ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 2 beigefügt. Im Prüfungsbericht vom 1. März 2021 kommt das Rechnungsprüfungsamt zu dem Ergebnis, dass:

 

·                     der Haushaltsplan eingehalten wurde

·                     die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten wurden,

·                     bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und

·                     sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungs-posten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

 

Im Schlussbericht erklärt das Rechnungsprüfungsamt, dass die Prüfung zu keinen Beanstandungen geführt hat, die der Entlastung des Stadtdirektors entgegenstehen (siehe Ziffer 5 auf den Seiten 20 und 21 des Schlussberichtes).    


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

X

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 

 


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)                  die Mittel aus den nachfolgend genannten zahlungswirksamen Budgets überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:

 

 

 

 

 

Plan

 

Ist

Überschrei-

tung

Bereits ge-,

nehmigt

Restbe-

trag

Immobilienmanagement

 

543.500,00

 

1.010.543,45

 

467.043,45

 

0,00

 

467.043,45

Steuern, allgemei-ne Zuweisungen

 

7.286.300,00

 

10.527.906,75

 

3.241.606,75

 

0,00

 

3.241.606,75

Allgemeine Finanzwirtschaft

 

61.700,00

 

70.397,70

 

8.697,70

 

0,00

 

8.697,70

 

b)                  die Mittel der nachfolgend genannten zahlungsunwirksamen Budgets (innerbetrieblicher Leistungsverrechnung) überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:

 

Produkt

Bezeichnung

 

Plan

 

Ist

Über-

schreitung

noch zu

genehmigen

28.1.1

Heimat und Kultur

15.000,00

23.169,11

8.169,11

7.653,07

36.7.8

Sonstige Einrichtungen Kinder, Jugend, Familie

 

 

79.300,00

 

 

101.696,51

 

 

22.396,51

 

 

22.327,66

 

 

c)                   den vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg – Außenstelle Lüchow – geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 festzustellen,

 

d)                  die Stellungnahme des Stadtdirektors zum Prüfungsbericht 2017 des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg zur Kenntnis zu nehmen,

 

e)                  mit dem für 2017 ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 1.232.063,85 € den bestehenden Verlustvortrag aus dem ordentlichen Ergebnis über 1.433.588,87 € teilweise auszugleichen und

 

f)                   dem Stadtdirektor – Herrn Hubert Schwedland – gemäß § 129 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz für das Haushaltsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.