Gemäß § 128 Absatz 1 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat die Stadt Lüchow (Wendland) jährlich
einen Jahresabschluss aufzustellen, den der Rat gemäß § 58 Absatz 1 Nr. 10
NKomVG beschließen muss.
Bei der Aufstellung
des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2017 wurde im ordentlichen
Ergebnishaushalt mit einem Überschuss von 574.600,00 € geplant. Im
außerordentlichen Ergebnis wurde ein Überschuss in Höhe von 69.500,00 €
geplant.
Das tatsächliche
Jahresergebnis ergab in der ordentlichen Ergebnisrechnung einen Überschuss von
1.131.380,83 € und im außerordentlichen Ergebnis einen Überschuss von
100.683,02 €.
Weitere
Einzelheiten, auch zur Finanzrechnung und zur Vermögensentwicklung, können dem
als Anlage 1 beigefügten Jahresabschluss entnommen werden.
Der Jahresabschluss
mit den erforderlichen Unterlagen wurde dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) im
November 2020 zur Prüfung vorgelegt. Die Prüfung wurde im Zeitraum vom 25.
November 2020 bis 1. März 2021 durchgeführt.
Zu den
Prüfungsbemerkungen und -hinweisen ist eine Stellungnahme erstellt worden. Die
Stellungnahme ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 2 beigefügt. Im
Prüfungsbericht vom 1. März 2021 kommt das Rechnungsprüfungsamt zu dem
Ergebnis, dass:
·
der Haushaltsplan eingehalten wurde
·
die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten
wurden,
·
bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den
Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach
den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden
Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist
und
·
sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungs-posten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und
Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche
Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.
Im Schlussbericht erklärt das Rechnungsprüfungsamt, dass die Prüfung zu keinen Beanstandungen geführt hat, die der Entlastung des Stadtdirektors entgegenstehen (siehe Ziffer 5 auf den Seiten 20 und 21 des Schlussberichtes).
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
|||
X |
Nein |
|
Ja, weitere Ausführungen |
Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,
a)
die Mittel aus den nachfolgend genannten zahlungswirksamen Budgets überplanmäßig
zur Verfügung zu stellen:
|
Plan € |
Ist € |
Überschrei- tung € |
Bereits ge-, nehmigt € |
Restbe- trag € |
Immobilienmanagement |
543.500,00 |
1.010.543,45 |
467.043,45 |
0,00 |
467.043,45 |
Steuern, allgemei-ne
Zuweisungen |
7.286.300,00 |
10.527.906,75 |
3.241.606,75 |
0,00 |
3.241.606,75 |
Allgemeine
Finanzwirtschaft |
61.700,00 |
70.397,70 |
8.697,70 |
0,00 |
8.697,70 |
b)
die Mittel der nachfolgend genannten zahlungsunwirksamen Budgets
(innerbetrieblicher Leistungsverrechnung) überplanmäßig zur Verfügung zu
stellen:
Produkt |
Bezeichnung |
Plan € |
Ist € |
Über- schreitung € |
noch zu genehmigen € |
28.1.1 |
Heimat und Kultur |
15.000,00 |
23.169,11 |
8.169,11 |
7.653,07 |
36.7.8 |
Sonstige Einrichtungen
Kinder, Jugend, Familie |
79.300,00 |
101.696,51 |
22.396,51 |
22.327,66 |
c)
den vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg
– Außenstelle Lüchow – geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017
festzustellen,
d)
die Stellungnahme des Stadtdirektors zum
Prüfungsbericht 2017 des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg zur
Kenntnis zu nehmen,
e)
mit dem für 2017 ausgewiesenen Jahresüberschuss in
Höhe von 1.232.063,85 € den bestehenden Verlustvortrag aus dem ordentlichen
Ergebnis über 1.433.588,87 € teilweise auszugleichen und
f)
dem Stadtdirektor – Herrn Hubert Schwedland – gemäß §
129 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz für das Haushaltsjahr 2017
Entlastung zu erteilen.