Der Verein Violetta e. V.
erhält durch den Landkreis und die drei Samtgemeinden jährliche Förderungen.
Diese Förderung dient der Kofinanzierung einer Personalstelle und setzt sich
wie folgt zusammen:
Landkreis 9.700,00
€
SG Elbtalaue 5.000,00
€
SG Lüchow 7.000,00
€
SG Gartow 900,00 €
Für die beiden Jahre 2020 und 2021 erhielt der Verein durch eine
100-prozentige Bundesförderung zusätzliche Stellen in der Fachberatungsstelle,
die sich gezielt der Beratung und dem Gewaltschutz von Kindern und Jugendlichen
widmet. Dabei konnten erstmals auch spezielle Angebote für Jungen vorgehalten
werden und mit der Gewinnung eines männlichen Pädagogen das personelle Angebot
erweitert werden.
Diese Bundesförderung läuft zum Jahresende 2021 aus.
Die aufsuchende Präventionsarbeit, die Etablierung von Orten des
Gehört-werdens, die Entwicklung digitaler Formate und die gezielte Arbeit mit
Jungen haben sich bewährt und sind dringend notwendig und erforderlich.
Das Land Niedersachsen hat eine mögliche Anschlussförderung von 35.000,00 €
ab dem 1. Januar 2022 in Aussicht gestellt, jedoch nur, wenn es eine kommunale
Kofinanzierung in der gleichen Höhe geben würde.
Der Verein Violetta e. V. erfüllt mit seinen personellen Ressourcen die
Voraus-setzungen der Richtlinie des Landes und ist mit seinen Erfahrungen bestens
geeignet, im Landkreis einen effektiven Gewaltschutz im Bereich von Kindern und
Jugendlichen sicherzustellen. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg befürwortet die
im Rahmen des Kinderschutzes essentiellen Arbeiten sehr. Auch die Samtgemeinde
hat im Jahr 2018 die Arbeit als erforderlich und geboten angesehen und die
Förderung von 4.500,00 € auf 7.000,00 € jährlich erhöht.
Der Kreistag des Landkreises Lüchow-Dannenberg hat in seiner Sitzung am 22.
März 2021 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
„Für die Haushaltsplanung
2022 ist eine zusätzliche Förderung des Vereins Violetta in Höhe von
35.000,00 € vorzusehen, um die Arbeit im Bereich der Prävention und des
Gewaltschutzes für Kinder und Jugendliche nach Ablauf der Bundesförderung
abzusichern.
Dabei ist die
Einplanung dieser Haushaltsmittel an die Förderung durch das Land Niedersachsen
für diesen Bereich in gleicher Höhe gekoppelt.
Die Verwaltung wird
beauftragt, weitere Förderungsmöglichkeiten zu suchen. Die Samtgemeinden
sollen gebeten werden, sich an der Förderung zu beteiligen.“
Der Landkreis bittet entsprechend dieser Beschlussfassung um eine
Beteiligung in angemessener Höhe.
Die Verwaltung sieht die Beteiligung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) auch hierbei als geboten und notwendig an und schlägt eine Finanzierungsbeteiligung in Höhe von 10 % vor, mithin 3.500,00 € für diese zusätzliche Förderung. Auf Nachfrage bei Violetta e. V. ist der Förderzeitraum hierbei auf 2022 bis 2027 festgelegt.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
x |
Ja, weitere Ausführungen |
Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Die Mittel werden in den Haushaltsjahren 2022 bis 2027 veranschlagt.
Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beteiligt sich an einer weiteren Förderung von Violetta e. V. in Höhe von 3.500,00 € ab dem Jahr 2022 für fünf Jahre. Diese Förderung wird jährlich an den Landkreis Lüchow-Dannenberg auf Anforderung gezahlt.