Ein Vorhabenträger beabsichtigt, mehrere modern gestaltete Wohnblöcke mit insgesamt 60 bis 65 Wohnungen zu errichten. Es sollen vorwiegend Eigentumswohnungen entstehen, die gegebenenfalls auch vermietet werden. Durch diese Planung wird ein qualitätsvolles Wohnungsangebot in zentraler Lage, ohne zusätzliche Erschließungsaufwendungen, eine bessere Auslastung der kommunalen Infrastruktur und die Stärkung des Mittelzentrums Lüchow (Wendland) geschaffen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 13/27, 13/28, 47/5 und 107/4 teilweise, Flur 12, Gemarkung Lüchow.
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat daraufhin in seiner Sitzung am 7. Oktober 2020 beschlossen, den Bebauungsplan „Jeetzelblick“ aufzustellen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Jeetzelblick“ hat in der Zeit vom 26. März 2021 bis einschließlich 28. April 2021 öffentlich ausgelegen.
Vor der öffentlichen Auslegung ist bereits eine
Stellungnahme von Anwohnern aus dem Umfeld der Stettiner Straße eingegangen,
die gleichzeitig mit ausgelegt und behandelt wurde.
Aus der Öffentlichkeit sind Stellungnahmen von einigen Anliegern aus dem Umfeld, einem Bürger aus Zernien, Ortsteil Braasche, und vom Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e. V. eingegangen.
Zur öffentlichen Auslegung sind parallel die Träger öffentlicher Belange beteiligt worden. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind Stellungnahmen vom Landkreis Lüchow-Dannenberg, NLWKN- Betriebsstelle Lüneburg, Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg, Avacon Netz GmbH, Telekom Deutschland GmbH und Vodafone Kabel Deutschland GmbH eingegangen.
Über die Stellungnahmen ist, wie in der Anlage dargestellt, zu entscheiden.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
900,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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X |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
180.000,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
51.1.1 |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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X |
Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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X |
Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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X |
Nein |
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Ja, Höhe? |
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€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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Nein |
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X |
Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
3487000 |
Höhe: |
900,00 |
€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
X |
Nein |
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Ja |
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Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,
a) über die Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen, die der Sitzungsvorlage Nr. 034/2021 ST vom 18.05.2021 beigefügt sind, dargestellt, entschieden und
b) der Bebauungsplan „Jeetzelblick“ wird als Satzung mit der Begründung beschlossen.