Betreff
Außenstelle der Astrid-Lindgren-Südkreisschule in Schnega
Vorlage
037/2021 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 27. November 2019 beschlossen, als Übergangslösung für die erwarteten Schülerzahlen im Einzugsbereich der Astrid-Lindgren-Südkreisschule Container aufzustellen.

 

Nach § 106 NSchG sind die kommunalen Schulträger einerseits verpflichtet (Absatz 1) und andererseits berechtigt (Absätze 2 und 3), Schulen zu errichten, zu erweitern, einzuschränken, zusammenzulegen, zu teilen oder aufzuheben, wenn die Entwicklung der Schülerzahlen dies erfordert bzw. rechtfertigt. Ob die Entwicklung der Schülerzahlen ein bestimmtes Schulangebot erfordert oder rechtfertigt, ist an bestimmten Steuerungskriterien (Zügigkeit, Klassenstärke, Nachhaltigkeit usw.) festzumachen. Die wesentlichen Steuerungskriterien legt die Verordnung für die Schulorganisation (SchOrgVO) fest. Nach § 3 SchOrgVO kann mit Genehmigung der Niedersächsischen Landesschulbehörde eine Schule eine Außenstelle führen; fußläufig zu erreichende Nebengebäude einer Schule gelten nicht als Außenstelle. Die Genehmigung wird erteilt, wenn die Schulleitung, der Schulvorstand und die Konferenzen trotz der räumlichen Trennung ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen können, ein ausreichend differenziertes Unterrichtsangebot gewährleistet ist, ausreichend große Klassen und Lerngruppen gewährleistet bleiben und die Außenstelle für Schülerinnen und Schüler unter zumutbaren Bedingungen erreichbar ist. Das NSchG geht aber nach wie vor von dem Grundsatz als Regelfall aus, dass Schulen als einheitliche Organisationseinheiten räumlich gebündelt an einem Schulstandort errichtet und fortgeführt werden. Eine Außenstelle wird daher im Regelfall als befristete „Interimslösung“ genehmigt, um z. B. einen Übergang in die Stammschule zu ermöglichen, wenn Schulstandorte aufgrund von Schülerrückgängen auslaufend aufgehoben werden.

 

Mit Schreiben vom 30. März 2020 hat die Samtgemeinde, vorbehaltlich des Beschlusses des Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland), die zeitweise Einrichtung einer Außenstelle der Astrid-Lindgren-Südkreisschule am Standort der ehemaligen Grundschule Schnega beantragt. In die Außenstelle sollen ab dem Schuljahr 2020/21 die Schulanfängerinnen und -anfänger aus dem Gebiet der Gemeinde Schnega, beginnend mit 15 Schüler/innen, eingeschult werden.

 

In seiner Sitzung am 14. April 2020 hat der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschlossen, aufgrund der hohen Schülerzahlen im Bereich der Astrid-Lindgren-Südkreisschule eine Außenstelle der Astrid-Lindgren-Südkreisschule auf dem Schulgrundstück in Schnega zu eröffnen. Für die Zeit der Teilsanierung der Schulgebäude in Schnega werden Container auf dem Schulgrundstück in Schnega aufgestellt. Der Umfang der Sanierung erfolgt für maximal zwei Lernlandschaften. Bevor mit der Planung der Sanierung begonnen wird, ist zu prüfen, ob eine Erweiterung des Kindergartens mit in die Planung einbezogen werden kann. Welcher Gebäudeteil saniert wird, ist abhängig vom Platzbedarf.

Mit Schreiben vom 3. Juni 2020 hat die Niedersächsische Landesschulbehörde folgende Genehmigung erteilt:

 

… „Auf Ihren Antrag vom 30.03.2020 genehmige ich gem. § 106 Abs. 1 und 8 NSchG in Verbindung mit § 3 der Verordnung für die Schulorganisation (SchOrgVO) die Errichtung einer Außenstelle der Grundschule Astrid-Lindgren-Südkreisschule am Standort der ehemaligen Swinmark-Grundschule in Schnega zum 01.08.2020.

 

Ich weise darauf hin, dass die Schulträger im Rahmen des § 106 Abs. 11 NSchG verpflichtet sind, stets zu hinterfragen, ob angesichts der Schülerzahlen noch ein Bedarf für eine Außenstelle gegeben ist. Sofern also die Unterbringung aller Schülerinnen und Schüler in der Stammschule möglich ist, sollte auch über die Aufhebung der Außenstelle entschieden werden. Laut Ihrer Prognose überschreiten insbesondere die Einschulungsjahrgänge 2020/2021 sowie 2023/2024 die räumliche Kapazität der Astrid-Lindgren-Südkreisschule am Standort Clenze. Vor diesem Hintergrund bitte ich bis zum 01.10.2025 um Vorlage einer Schülerprognose für den gesamten Einzugsbereich der Astrid-Lindgren-Südkreisschule (Stammschule und Außenstelle) unter Berücksichtigung der tatsächlichen Geburtenzahlen bis zum 01.10.2024 und des daraus resultierenden Trends.“ …

 

Zwischenzeitlich wurde ein Gutachten über das Gebäude in Schnege erstellt, welches dem Schul-, Jugend- und Sozialausschuss vorgestellt wurde. In diesem Gutachten ist deutlich geworden, das eine Sanierung des Gebäudes kostenmäßig und auch von der Zeitschiene nicht abzuschätzen ist und von einer Sanierung abgeraten wird.

 

Aufgrund dessen, dass in einer Lernlandschaft nur die Jahrgänge 1 und 2 bzw. 3 und 4 jahrgangsübergreifend unterrichtet werden können, ist es erforderlich, dass ab dem Schuljahr 2022/2023 eine zusätzliche Lernlandschaft errichtet wird.

 

Aus diesem Grund fand am 5. Mai 2021 ein Ideenworkshop zur Konzeption der Außenstelle der Astrid-Lindgren-Südkreisschule statt. In diesem Workshop sollten Anregungen und Wünsche zu Lösungsansätzen, der Problematik ab dem Schuljahr 2022/2023, unter anderem auch im Hinblick auf die Turnhalle und den angrenzenden DRK-Kindergarten, ausgetauscht werden. 

 

In diesem Ideenworkshop wurde sich auf folgende Vorstellungen/Wünsche geeinigt:

 

Es solle möglichst ein Gesamtkonzept mit Schule und Kindergarten in einem Gebäude verwirklicht werden. Wünschenswert sei hierbei eine modulare Umsetzung, die man an mögliche Veränderungen in Bezug auf die Schülerzahlen anpassen kann.

Sowohl der Erhalt der Kita vor Ort sei laut Landkreis und DRK von Bedeutung, als auch der Erhalt einer Turnhalle bzw. eines Bewegungsraumes sei seitens der Gemeinde Schnega gewünscht.

 

Die nachfolgende Tabelle zeigt einen Überblick über die Anzahl der Schulanfänger/innen der Außenstelle Schnega und den Standort Clenze in den kommenden Jahren:

 

Stand Januar 2021

SJ

2020/21

SJ

2021/22

SJ

2022/23

SJ

2023/24

SJ

2024/25

SJ

2025/26

SJ

2026/27

Schnega

16

10

11

13

10

9

11

Clenze

49

38

29

44

38

38

34

Gesamt

65

48

40

57

48

47

45

 

Aus der vorgenannten Tabelle ist ersichtlich, dass aufgrund der hohen Einschulungszahlen die Grundschule in Clenze nicht ausreicht, da eine Lernlandschaft für 44 Schüler ausgelegt ist.

 

Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl der gesamten Schüler/innen in Clenze und in Schnega:

 

Stand Januar 2021

SJ

2020/21

SJ

2021/22

SJ

2022/23

SJ

2023/24

SJ

2024/25

SJ

2025/26

SJ

2026/27

Schnega

16

26

37

50

44

43

43

Clenze

174

165

153

160

149

144

149

Gesamt

190

191

190

210

193

187

192

 

Die Grundschule in Clenze ist mit einer maximalen Auslastung von 195 Schülern konzipiert.

 

Von der Zahl der Gesamtschüler würde die Schule in Clenze ab dem Jahr 2024/2025 vom Platz wieder ausreichen, jedoch ist der Einschulungsjahrgang mit gesamt 48 Schülern zu groß, um in einer Lernlandschaft unterrichtet zu werden (max. 44 Schüler).

 

Die Verwaltung schlägt vor, dass, sobald die Zahl der Schulanfänger wieder bei 44 oder niedriger liegt, alle am Standort Clenze eingeschult werden.

Die bestehenden Jahrgänge beenden ihre Grundschulzeit dann am Standort Schnega. 

 

Aufgrund der vorgenannten Beschlusslage und der Genehmigung der Niedersächsischen Landesschulbehörde kann die Verwaltung nur die Erweiterung der vorhandenen Containeranlage um eine zusätzliche Lernlandschaft empfehlen.

 

Die in dem Ideenworkshop am 5. Mai 2021 entwickelten Ideen sind zeitlich bis August 2022 nicht umsetzbar.

 

Falls der Schulstandort in Schnega wieder etabliert werden soll, ist dies vom Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) explizit zu beschließen.

 

Hierbei sind die sich daraus ergebenen Konsequenzen entsprechend zu berücksichtigen.

 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Die finanzielle Belastung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für die Errichtung einer zweiten Lernlandschaft in Containerbauweise liegt bei ca. 100.000,00 € im Jahr 2022. In den Folgejahren liegen die Mietkosten bei rund 30.000,00 € pro Jahr. Die Aufwendungen werden in die Haushaltsplanung 2022/2023 aufgenommen.

 


Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, auf dem Grundstück der ehemaligen Grundschule Schnega wird eine zweite Lernlandschaft in Containerbauweise zum Schuljahr 2022/23 errichtet. Sobald zahlenmäßig möglich werden alle Schulanfängerinnen und Schulanfänger wieder gemeinsam am Standort Clenze eingeschult.