In einigen
Jahreshauptversammlungen der Freiwilligen Feuerwehren wurden Ortsbrandmeister
und stellvertretende Ortsbrandmeister neu gewählt und der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) zur Ernennung vorgeschlagen.
Der Kreisbrandmeister und der
Gemeindebrandmeister erheben gegen die Ernennungen keine Bedenken.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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X |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Es entstehen durch den Personalwechsel keine zusätzlichen Kosten.
Der
Brandschutzausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss vorzuschlagen, dem
Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, nachfolgende Personen sind
aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zu entlassen:
Brent Gangloff, bisher stellvertretener Ortsbrandmeister der
Freiwilligen Feuerwehr Tüschau/Krummasel
Otmar Kandora, bisher Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Bergen
Rainer Casteinecke, bisher stellvertretender Ortsbrandmeister der
Freiwilligen Feuerwehr Bergen
Reinhard Diederichs, bisher Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr
Beesem/Bülitz
Ralf Schulze, bisher stellvertretender Ortsbrandmeister der Freiwilligen
Feuerwehr Beesem/Bülitz
Nachstehend aufgeführte Personen sollen unter Berufung in das
Beamtenverhältnis als Ehrenbeamte zum Ortsbrandmeister bzw. zum
stellvertretenden Ortsbrandmeister für 6 Jahre ernannt werden:
Ingo Kammradt Wiederwahl stellvertretender Ortsbrandmeister
FF Woltersdorf
Christian Lippe stellvertretender Ortsbrandmeister
FF Tüschau/Krummasel
Rainer Casteinecke Ortsbrandmeister FF Bergen
Bastian Langkopf stellvertretender Ortsbrandmeister FF Bergen
Dieter Warnecke Wiederwahl Ortsbrandmeister FF Küsten
Ralf Salewski Wiederwahl stellvertretender Ortsbrandmeister
FF Küsten
Daniel Fähsecke Ortsbrandmeister FF Beesem/Bülitz
Kay Bartmann stellvertretender Ortsbrandmeister FF Beesem/Bülitz
Torsten Stolpe Ortsbrandmeister FF Clenze nach erfolgreichem Abschluss der fehlenden Voraussetzung bis zum Ablauf der 6 Jahre seit Beauftragung