Betreff
Erweiterung des Hortes "Popcorn" um eine halbe Gruppe
Vorlage
044/2021 SG
Aktenzeichen
511201SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Im Vergleich zum Schulzentrum in Dannenberg (Elbe) gibt es in Lüchow (Wendland) trotz höherer Kinderzahlen weniger als halb so viele Hortplätze. Bislang waren diese ausreichend. In diesem Jahr übersteigen die Anmeldungen jedoch die Kapazitäten um mehr als eine halbe Gruppe. Dies belegen neben einer Rückmeldung des Trägers Popcorn e. V. auch die Anmeldungen im Online-Anmeldeverfahren LITTLE BIRD. Derzeit betreut der Hort „Popcorn“ in Lüchow (Wendland) 40 Hortkinder. Mit Stand vom 1. April 2021 werden laut LITTLE BIRD 15 angemeldete Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren ab August 2021 in Lüchow (Wendland) nicht im Hort betreut werden können, wobei einzelne Plätze unterjährig frei werden, wenn Kinder das 14. Lebensjahr vollenden und damit nicht mehr den Hort besuchen dürfen.

Da auch im Schulalter eine bedarfsgerechte Betreuung gesetzlich geregelt und wichtig für berufstätige Familien oder auch Kinder, welche die Hausaufgabenbetreuung im Hort benötigen, ist, sollte der Hort „Popcorn“ in Lüchow (Wendland) um eine halbe Hortgruppe (12 Kinder) erweitert werden. Die räumlichen Gegebenheiten sind für eine Erweiterung um eine halbe Gruppe ausreichend. Mehrkosten würden dem Landkreis und der Samtgemeinde in Form einer pädagogischen Fachkraft (28 Stunden/Woche) sowie durch die Erstausstattung der Gruppe entstehen.

Der Verein Popcorn e. V. ist im Plan- sowie Stadtbereich Lüchow (Wendland) der einzige Hortträger. Alle übrigen Einrichtungen betreuen Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt, mit entsprechender räumlicher und sächlicher Ausstattung.

 

Der Hort „Popcorn“ in Lüchow (Wendland) stellt die einzige Möglichkeit dar, eine halbe Hortgruppe kurzfristig zum 1. August 2021 zu etablieren (in Kitas nicht zu realisieren!). Als eigenständige Einrichtung wäre eine halbe Gruppe unverhältnismäßig teuer, da aufgrund der Aufsichtspflicht dauerhaft zwei pädagogische Fachkräfte anwesend sein müssten. Dadurch würden sich die jährlichen Kosten, welche beim Hort „Popcorn“ in Lüchow (Wendland) nahezu ausschließlich aus den Personalkosten bestehen, verdoppeln. Zudem wäre an einem eigenständigen Standort eine Vielzahl an Räumlichkeiten vorzuhalten (Büro, Mitarbeiterraum, WCs) welche im bestehenden Hort mitgenutzt werden können. In Anbetracht eines Rechtsanspruches auf eine Ganztagsbetreuung im Schulalter ab 2025 bzw. 2026, welcher vorrangig durch Ganztagsschulen erfüllt werden soll, erscheint die vollständige Einrichtung eines neuen Hortes zudem unverhältnismäßig.

 

 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Die Maßnahme wird mit der Betriebskostenabrechnung mit dem Landkreis zum 01.08. jährlich fällig und beläuft sich auf ca. 8.500,00 € für die Samtgemeinde (25 % der Gesamtkosten laut Jugendhilfevereinbarung). Insgesamt sind für die Betriebskosten aller Kitas in der Samtgemeinde 1.325.000,00 € eingeplant. Ob diese geplanten Mittel ausreichen, wird zum 01.08. feststehen.

  


Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, er erkennt den Bedarf einer weiteren halben Hortgruppe an und beteiligt sich an dem Betriebskostendefizit gemäß geltender Jugendhilfevereinbarung mit max. 25 %.