Betreff
Ganzjahresbad in Lüchow (Wendland)
a) Beschluss über den Betrieb des Außenbeckens und des Sprayparks
b) Beschluss über die Übernahme eines Anteils der Betriebskosten für den Betrieb des Außenbeckens und des Sprayparks
Vorlage
048/2021 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 23. März 2011 die Aufgabenträgerschaft für das Ganzjahresbad in Lüchow (Wendland) festgestellt.

Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat den Betrieb des Ganzjahresbades sodann an die Bäder Betriebs GmbH vergeben.

Außerdem wurde in der vorgenannten Sitzung beschlossen, dass die Stadt Lüchow (Wendland) und die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) der Bäder Betriebs GmbH einen Zuschuss von 150.000 € im Jahr zahlen. Hierbei übernimmt die Stadt Lüchow (Wendland) 50.000 € und die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) 100.000 €.

Der Zuschuss wurde im Jahr 2017 um weitere 60.000 € erhöht, wovon die Stadt Lüchow (Wendland) 1/3 und die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) 2/3 trägt.

 

Die Stadt Lüchow (Wendland) hat nunmehr in ihrer Sitzung am 16. Juli 2020 beschlossen, das Ganzjahresbad um einen Spraypark und ein Außenbecken zu erweitern.

 

Hier ist von der Samtgemeinde Lüchow (Wendland), genau wie im Jahr 2011, noch die Aufgabenträgerschaft für das Außenbecken und den Spraypark festzustellen.

 

Zudem fallen für den Betrieb des Außenbeckens und des Sprayparks zusätzliche Betriebskosten in Höhe von 113.500,00 € pro Jahr an. Es wird im Gegenzug auch mit Mehrerlösen durch Eintritte in Höhe von 12.000,00 € kalkuliert.

Aufgerechnet verbleibt hier dennoch ein erhöhter Zuschussbedarf in Höhe von 101.500,00 € pro Jahr.

Hier ist ebenfalls ein Beschluss über die Höhe des Zuschusses der Samtgemeinde zu fassen.

Wie bereits erläutert, wurde der Zuschuss in der Vergangenheit zu 1/3 von der Stadt Lüchow (Wendland) und zu 2/3 von der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) getragen.

 

    


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen durch den erhöhten Zuschussbedarf treten erst ab Inbetriebnahme des Sprayparks und des Außenbecken auf, sodass diese in dem entsprechenden Haushaltsplan eingestellt werden können. 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)                  die Aufgabenträgerschaft für das Außenbecken und den Spraypark, um welche das LüBad erweitert wird, wird festgestellt und

 

b)                  die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) trägt den erhöhten Zuschussbedarf zu ____%.