Betreff
Freiwillige Zusammenlegung der Ortsfeuerwehren Schnega und Lütenthien
Vorlage
005/2022 SG
Aktenzeichen
371243SG.02
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Samtgemeinden sind gemäß § 11 Absatz 1 NBrandSchG verpflichtet, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) erfüllt diese gesetzliche Vorgabe gegenwärtig auch für den Bereich der Gemeinde Schnega mit den drei Ortsfeuerwehren Billerbeck, Lütenthien und Schnega.

 

Der Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Lütenthien hat am 11. Juni 2021 bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung bekanntgegeben, dass er sein Amt als Ortsbrandmeister niederlegen möchte. Bei der Frage der Nachfolge hat sich keines der anwesenden Mitglieder bereit erklärt, dieses Amt zu übernehmen. Somit wird es voraussichtlich für die nächste Wahlperiode keinen Ortsbrandmeister und auch keinen Stellvertreter geben. Aufgrund der demographischen Entwicklung im Landkreis ist mit einer dauerhaften Nichtbesetzung zu rechnen.

Um weiterhin eine ordnungsgemäße Einsatzfähigkeit zu gewährleisten und die gesetzlichen Vorgaben des NBrandSchG sowie die erforderlich Mindeststärke der FwVO einzuhalten, erging am 11. Juni 2021 der Beschluss der Feuerwehr Lütenthien, die Ortsfeuerwehr Lütenthien als weitgehend autarke Löschgruppe der Ortsfeuerwehr Schnega anzuschließen. Diese soll dann die Bezeichnung Feuerwehr Schnega - Löschgruppe Lütenthien - erhalten. Die Ortsfeuerwehr Schnega hat in ihrer Versammlung am 13. August 2021 der Angliederung der Feuerwehr Lütenthien als Löschgruppe zugestimmt. Die Angliederung der Feuerwehr Lütenthien als Löschgruppe in die Feuerwehr Schnega soll zum 1. April 2022 umgesetzt werden.

 

Eine Löschgruppe stellt die kleinste taktische Einheit einer Ortsfeuerwehr dar und ist die erste Einheit, welche am Einsatzort innerhalb von acht Minuten nach Alarmierung eintreffen muss. Ihre wesentlichen Aufgaben umfassen den Aufbau einer Wasserversorgung (Zubringleitung) sowie den Aufbau von Angriffsleitungen.

 

Die Feuerwehr Schnega als Stützpunktfeuerwehr muss u. a. mindestens ein Löschgruppenfahrzeug mit einer Löschgruppe sowie ein weiteres Feuerwehrfahrzeug mit Truppbesatzung führen. Die Feuerwehr Schnega besitzt aktuell einen MTW, ein LF sowie ein TLF 16/24. Nach Zusammenschluss würde zusätzlich ein TSF-W der Feuerwehr Lütenthien zur Verfügung stehen, welches im Jahr 2019 neu angeschafft wurde und noch bis 2047 genutzt werden kann.

 

Um die erforderliche Hilfsfrist von acht Minuten im gesamten Einzugsgebiet einzuhalten und eine möglichst schnelle Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zu gewährleisten, wird das TSF-W weiterhin in Lütenthien stationiert bleiben, da sich durch die Fusion das Einzugsgebiet der Feuerwehr Schnega vergrößert.

Außerdem bleibt das Feuerwehrgerätehaus der Feuerwehr Lütenthien weiterhin bestehen. Die Löschgruppe Lütenthien würde dann vorerst mit zwei Gruppenführern im Kommando der Feuerwehr Schnega vertreten sein. Da der ehemalige Standort Lütenthien erhalten bleibt, sollen hier auch weiterhin ein Gerätewart (Fahrzeug) und ein Atemschutzgerätewart vorgehalten werden.

 

Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beabsichtigt, dem Vorschlag der Feuerwehren zu folgen und das mit ihm verfolgte Ziel abzusichern.

Der fusionierten Feuerwehr sollen keine zusätzlichen Aufgaben übertragen werden.

 

Die Alarm- und Ausrückordnung wird, sofern noch nicht geschehen, durch den Gemeindebrandmeister überarbeitet und der neuen Situation angepasst.

 

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat nach Stellungnahme des Kreisbrandmeisters mit Schreiben vom 11. Januar 2022 dieser Vorgehensweise zugestimmt.

 

 

  


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

X

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Es werden sich Einsparungen jährlich in Höhe von 516,00 € Aufwandsentschädigungen durch den Wegfall des Ortsbrandmeisters und des Stellvertreters ergeben.

 

 


Der Brandschutzausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, der Zusammenlegung der Feuerwehr Schnega und der Feuerwehr Lütenthien als autarke Löschgruppe zum 1. April 2022 wird zugestimmt.