Betreff
Antrag auf Förderung einer Personalstelle (Violetta e. V.) - Richtlinienperiode 2022 bis 2026
Vorlage
008/2022 SG
Aktenzeichen
501518SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Violetta e. V., Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt an Frauen und Mädchen mit Sitz in Dannenberg (Elbe), beantragt wie in den vergangenen Jahren eine Personalstellenförderung für die Jahre 2022 bis 2026.

Violetta e. V. finanziert sich über die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind“. Die Fördergelder werden vom Land Niedersachsen bereitgestellt und sind in ihrer Höhe nicht auskömmlich für die Beratungsstelle bzw. müssen diese Fördergelder des Landes durch die Kommunen vor Ort kofinanziert werden. Landkreis und Samtgemeinden tragen dabei in unterschiedlicher Höhe zur Finanzierung bei (beantragt sind 9.700,00 € beim Landkreis, 5.000,00 € bei der Samtgemeinde Elbtalaue und 900,00 € bei der Samtgemeinde Gartow).

Bei der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wurden – wie in den vergangenen Jahren gezahlt – 7.000,00 € beantragt.

Der Landkreis hat darüber hinaus im letzten Jahr beschlossen, sich an einer weiteren Finanzierung in Höhe von 35.000,00 € zu beteiligen, weil die Bundesförderung für das Projekt Ende 2021 abgelaufen ist. Auch daran beteiligt sich die Samtgemeinde mit 3.500,00 € bis 2022.

Die Beratungsstelle Violetta e. V. führt im Landkreis neben ihrer Tätigkeit der Beratung für Frauen, Mädchen und mittlerweile auch Jungen wichtige Präventionsprojekte, Elternabende und Fortbildungen in Kindertagesstätten und Schulen durch, die dort sehr gut angenommen werden. Der Verein Violetta e. V. erfüllt mit seinen personellen Ressourcen die Voraussetzungen der Richtlinie des Landes und ist mit seinen Erfahrungen bestens geeignet, im Landkreis einen effektiven Gewaltschutz im Bereich von Frauen, Kindern und Jugendlichen sicherzustellen.

Die Verwaltung vertritt die Auffassung, diese Arbeit in bisherigem Umfang weiter zu fördern und sich an der Personalstellenförderung mit 7.000,00 € in den Jahren 2022 bis 2026 zu beteiligen.

 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

7.000,00

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

x

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

10.500

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

36.6.1

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

x

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

x

Ja, Höhe?

7.000,00

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

x

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

 


Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss beschließt, dem Samtgemeinde-ausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beteiligt sich als Kofinanzierung einer Personalstelle bei Violetta e. V. in Höhe von 7.000,00 €/jährlich für die Jahre 2022 bis 2026.