Betreff
Kommunaler Gesamtabschluss - Ausübung des Wahlrechts nach § 179 NKomVG
Vorlage
009/2022 SG
Aktenzeichen
202503SG:Konzernabschluss
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) ist bereits seit 2013 verpflichtet, erstmals für das Jahr 2012 einen konsolidierten Gesamtabschluss aufzustellen. Aufgrund der Rückstände bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse für die Samtgemeinde und ihre Mitgliedsgemeinden ist die Erstellung der Gesamtabschlüsse in Absprache mit der Kommunalaufsicht des Landkreises Lüchow-Dannenberg bisher nicht erfolgt.

 

Mit dem konsolidierten Gesamtabschluss erfolgt eine Zusammenführung des Jahresabschlusses der Samtgemeinde mit den Jahresabschlüssen ihrer verselbständigten Aufgabenträger, um somit einen Überblick über die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der gesamten Kommune zu erhalten.

 

Bei der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) besteht aufgrund der Ausgliederung der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung an den „Wasser-Verband-Wendland“ sowie des Bauhofes als Eigenbetrieb „Kommunal-Service Lüchow“ eine Pflicht zur Aufstellung eines konsolidierten Gesamtabschlusses. Da die VR PLUS Altmark-Wendland eG kein Aufgabenträger im Sinne des § 128 Absatz 4 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist, wird diese Beteiligung unverändert im Finanzvermögen nur mit ihrem Buchwert aufgeführt.

 

Der konsolidierte Gesamtabschluss ist ähnlich wie der kommunale Jahresabschluss aufgebaut. Lediglich die Finanzrechnung, der Anhang und Lagebericht entfallen, stattdessen ist ein Konsolidierungsbericht mit einer Kapitalflussrechnung als Anlage beizufügen.

 

Mit Änderung des NKomVG am 13. Oktober 2021 wurde den Kommunen rückwirkend das Recht eingeräumt, auf die Aufstellung eines konsolidierten Gesamtabschlusses bis einschließlich 2020 und die Beifügung einer Kapitalflussrechnung zum Konsolidierungsbericht bis einschließlich 2021 zu verzichten. 

 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

x

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt auf Grundlage des § 179 Absatz 1 NKomVG,

 

a)                  für die Haushaltsjahre bis einschließlich 2020 keinen konsolidierten Gesamtabschluss nach § 128 Absatz 4 NKomVG aufzustellen und

 

b)            für die Haushaltsjahre bis einschließlich 2021 dem Konsolidierungsbericht nach keine Kapitalflussrechnung gemäß § 128 Absatz 6 Satz 3 NKomVG beizufügen.