a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 BauGB
b) Frühzeitiges Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB
Um einen Beitrag zur Deckung des Wohnbedarfs im Gebiet der Stadt Lüchow (Wendland) zu leisten, möchte ein Projektentwickler im Ortsteil Bösel den Bebauungsplan „Breite Straße - Süd“ aufstellen und erschließen. Durch das Bauleitplanverfahren sollen elf Wohneinheiten auf etwa 10,4 ha im Nordwesten des Ortes ermöglicht werden. Es handelt sich dabei um das Flurstück 165, Flur 11, Gemarkung Bösel. Es wird bisher ackerbaulich bewirtschaftet. Die Fläche liegt südlich der Straße „Breite Straße“ und grenzt an vorhandene Wohnbebauung an.
Der Städteplaner wird direkt vom Antragssteller beauftragt und vergütet.
Die übrigen Kosten werden erst von der Stadt Lüchow (Wendland) übernommen und nach erfolgtem Satzungsbeschluss dem Antragssteller in Rechnung gestellt.
Hierüber ist ein städtebaulicher Vertrag in der nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses am 4. April 2022 zu schließen. Ferner ist in einem zweiten Schritt ein Vertrag über die Erschließung zu schließen.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
1.000,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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X |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
70.000,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
51.1.1/4291000 |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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X |
Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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X |
Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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X |
Nein |
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Ja, Höhe? |
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€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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Nein |
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X |
Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
51.1.1/3487000 |
Höhe: |
1.000,00 |
€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
X |
Nein |
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Ja |
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Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung, Klima beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,
a) gemäß § 2 Absatz 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Breite Straße – Süd“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes der Stadt Lüchow (Wendland) umfasst das Flurstück 165, Flur 11, Gemarkung Bösel. und
b) billigt den städtebaulichen Entwurf des Bebauungsplanes „Breite Straße – Süd“ und beschließt gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.