Für den Eigenbetrieb ist für jedes Geschäftsjahr ein Jahresabschluss -
bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang -
unter Beachtung der Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung und des
Handelsgesetzbuches aufzustellen.
Der Jahresabschluss des Kommunal-Service Lüchow
zum 31. Dezember 2020 einschließlich Lagebericht wurde von der Betriebsleitung
erstellt. Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises
Lüneburg sowie Jahresabschluss und Lagebericht sind dieser Sitzungsvorlage als
Anlagen beigefügt.
Die Bilanz des Eigenbetriebes „Kommunal-Service
Lüchow“ schließt für das Geschäftsjahr 2020 mit einer Bilanzsumme in Höhe von
1.032.201,33 € ab. Auf der Aktivseite werden insbesondere das
Sachanlagevermögen im Gesamtwert von 666.675,73 € sowie Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände über insgesamt 248.431,02 € ausgewiesen. In 2020
wurden lediglich geringwertige Investitionen getätigt, sodass der Gesamtwert
des Sachanlagevermögens aufgrund der zu verrechnenden Abschreibungen sinkt. Die
Forderungen bestehen im Wesentlichen gegen die Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
aus der Abrechnung von Lieferungen und Leistung sowie der Abwicklung des
Zahlungsverkehrs über die samtgemeindeeigenen Bankkonten. Das Eigenkapital ist
durch das ausgewiesene Jahresergebnis in Höhe von 65,33 € um diesen Betrag
angestiegen. Der Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme beträgt zum 31.
Dezember 2020 rund 86,0 % (im Vorjahr: 84,7 %) und ist als gut zu bezeichnen.
Rückstellungen waren insbesondere für Ansprüche aus nicht abgegoltenen
Überstunden und Entgeltnachzahlungen zu bilden.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde im Rahmen
einer Spitzabrechnung zum Bilanzstichtag die durch Einsparungen bei den
Materialaufwendungen und Personalkosten erzielten Überschüsse in Höhe von
64.000,00 € an die Auftraggeber erstattet. Durch den Einsatz von Personal,
Fahrzeugen und Geräten im Wesentlichen für Arbeiten im Straßenwesen, in den
Grünanlagen und zur Unterhaltung von Gebäuden konnten inklusive der Erstattung
Umsatzerlöse in Höhe von 1.571.366,63 € erzielt werden. Aufgrund der geringeren Aufwendungen u. a.
für Kraftstoffe, die Instandhaltung von Fahrzeugen, Geräten und baulichen
Anlagen durch Fremdfirmen und für Reparaturmaterial fallen die
Materialaufwendungen geringer aus als geplant. Die Personalkosten sind trotz
der tariflichen Anpassung, insbesondere aufgrund der vermehrten Krankenzeiten
und der nicht in den Personalaufwendungen enthaltenen Kosten für die
Verwaltungskraft, die im Rahmen der Personalgestellung von der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) zur Verfügung gestellt wird, gesunken. Die sonstigen
betrieblichen Aufwendungen betrafen im Wesentlichen die Erstattung von
Verwaltungs- und Personalkosten an die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) sowie
Aufwendungen für Versicherungen, die Gebäudereinigung, EDV, Aus- und
Fortbildung.
Die Materialaufwendungen sind insbesondere für
die erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen an Fahrzeugen und Geräten sowie den
Bedarf an Kraft- und Schmierstoffen angefallen. Die sonstigen betrieblichen
Aufwendungen betreffen hauptsächlich die Erstattung von Verwaltungskosten an
die Samtgemeinde Lüchow (Wendland), Aufwendungen für Versicherungen,
Gebäudereinigung, EDV sowie Aus- und Fortbildung. Die Personalaufwendungen sind
trotz der tariflichen Anpassung, insbesondere aufgrund der vermehrten
Krankenzeiten und der nicht in den Personalaufwendungen enthaltenen Kosten für
die Verwaltungskraft, die im Rahmen der Personalgestellung von der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) zur Verfügung gestellt wird, gesunken.
Das Jahresergebnis 2020 beläuft sich aufgrund
der Einsparungen bei den Materialaufwendungen und Personalkosten, trotz der
Erstattung an die Auftraggeber, auf 65,33 €.
Die Investitionen des abgelaufenen
Geschäftsjahres in Höhe von rund 9.000,00 € betrafen insbesondere die Anschaffung
von einer Dunggabel sowie neuer Bestuhlung des Sozialraums auf dem Betriebshof
in Lüchow.
Die geplante Ersatzbeschaffung eines
Transporters über 3,5 t wurde vor dem Hintergrund nicht abzuschätzender
finanzieller Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht durchgeführt und im
Investitionsplan 2021 erneut aufgenommen.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 einschließlich Lagebericht wurde durch das
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüft und am 12. Mai 2023 wurde
ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
Seitens der Betriebsleitung wird vorgeschlagen, den ausgewiesenen
Jahresüberschuss in Höhe von 65,33 € auf neue Rechnungen vorzutragen.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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X |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Der Betriebsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss vorzuschlagen,
dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,
a) den vom Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Lüneburg geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 und
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 des Kommunal-Service Lüchow
festzustellen,
b) den für das Geschäftsjahr 2020
ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 65,33 € auf neue Rechnung vorzutragen und
c) der Betriebsleitung gemäß § 35
EigBetrVO für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.