Für den Eigenbetrieb ist für jedes Geschäftsjahr
ein Jahresabschluss - bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung
sowie dem Anhang - unter Beachtung der Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung
und des Handelsgesetzbuches aufzustellen.
Der Jahresabschluss
des Kommunal-Service Lüchow zum 31. Dezember 2021 einschließlich Lagebericht
wurde von der Betriebsleitung erstellt. Der Prüfungsbericht des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg sowie Jahresabschluss und
Lagebericht sind dieser Sitzungsvorlage als Anlagen beigefügt.
Die Bilanz des
Eigenbetriebes „Kommunal-Service Lüchow“ schließt für das Geschäftsjahr 2021
mit einer Bilanzsumme in Höhe von 1.010.421,63 € ab.
Auf der Aktivseite
werden insbesondere das Sachanlagevermögen im Gesamtwert von 590.113,61 € sowie
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände über insgesamt 291.629,89 €
ausgewiesen. Trotz Investitionen (u. a. Beschaffung eines
Gasbrennwertheizgeräts für den Betriebshof Lüchow) sinkt der Gesamtwert des
Sachanlagevermögens aufgrund der zu verrechnenden Abschreibungen. Die
Forderungen bestehen im Wesentlichen gegen die Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
aus der Abrechnung von Lieferungen und Leistung sowie der Abwicklung des
Zahlungsverkehrs über die samtgemeindeeigenen Bankkonten.
Das Eigenkapital ist
durch den ausgewiesenen Jahresfehlbetrag in Höhe von 45.455,31 € gesunken. Der
Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme beträgt zum 31. Dezember 2021 rund
83,9 % (im Vorjahr: 86,0 %) und ist als gut zu bezeichnen. Rückstellungen waren
insbesondere für Ansprüche aus nicht abgegoltenen Überstunden und
Entgeltnachzahlungen zu bilden.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr bewegten sich die
Umsatzerlöse annähernd in dem erwarteten Rahmen. Durch den Einsatz von
Personal, Fahrzeugen und Geräten im Wesentlichen für Arbeiten im Straßenwesen,
in den Grünanlagen und zur Unterhaltung von Gebäuden konnten in 2021
Umsatzerlöse in Höhe von 1.601.870,08 € erzielt werden. Die
Materialaufwendungen sind insbesondere für die erforderlichen
Instandhaltungsmaßnahmen an Fahrzeugen und Geräten sowie den Bedarf an Kraft-
und Schmierstoffen angefallen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen
betreffen hauptsächlich die Erstattung von Verwaltungskosten und
Personalgestellung an die Samtgemeinde Lüchow (Wendland), Aufwendungen für
Versicherungen, Gebäudereinigung, EDV sowie Aus- und Fortbildung. Die Umsatzerlöse liegen u. a. wegen der
hohen Krankenstände und der verspäteten Nachbesetzung von durch Renteneintritt
frei gewordenen Stellen um 106.000,00 € unter den Erwartungen für das
abgelaufene Geschäftsjahr. Durch den Einsatz von Personal, Fahrzeugen und Geräten
im Wesentlichen für Arbeiten im Straßenwesen, in den Grünanlagen sowie im Rahmen der Pflege von Plätzen und zur Unterhaltung
von Gebäuden konnten in 2021 Umsatzerlöse in Höhe von 1.601.870,08 € erzielt
werden. Die
Materialaufwendungen sind insbesondere für die erforderlichen
Instandhaltungsmaßnahmen an Fahrzeugen und Geräten sowie den Bedarf an Kraft-
und Schmierstoffen angefallen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen
betreffen hauptsächlich die Erstattung von Verwaltungskosten an die
Samtgemeinde Lüchow (Wendland), Aufwendungen für Versicherungen,
Gebäudereinigung, EDV sowie Aus- und Fortbildung. Die Einbußen bei den
Umsatzerlösen - im Wesentlichen resultierend aus Krankenständen und der Verzögerung
bei der Neubesetzung von Stellen ausscheidender Mitarbeitender - können durch
Minderaufwendungen insbesondere bei den Personalkosten nur zum Teil aufgefangen
werden. Folglich schließt das Wirtschaftsjahr 2021 mit einem Fehlbetrag in Höhe
von 45.455,31 € ab.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Investitionen in Höhe von insgesamt
25.457,58 € getätigt. Dabei handelt es sich u. a. um die Anschaffung eines
neuen Gasbrennwertheizgeräts für den Betriebshof in Lüchow (Wendland), eines
Stromerzeugers und eines Stemmhammers. Die Erneuerung der Heizungsanlage für
den Betriebshof in Lüchow (Wendland) war kurzfristig aufgrund technischen
Defekts der bestehenden Anlage im November 2021 erforderlich. Die hierfür
erforderlichen Mittel wurden durch Eilentscheidung des
Samtgemeindebürgermeisters außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die im
abgelaufenen Geschäftsjahr erwirtschafteten Abschreibungen reichten zur
Finanzierung der Investitionen aus. Für die geplante Beschaffung eines
Transporters mit Ladekran, welche in 2021 beauftragt wurde, sind
Haushaltsausgabereste zum Jahresende gebildet worden.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 einschließlich Lagebericht
wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüft und am
22. Mai 2023 wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
Seitens der Betriebsleitung wird vorgeschlagen, den ausgewiesenen Jahresfehlbetrag in Höhe von 45.455,31 € auf neue Rechnungen vorzutragen.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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x |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Der Betriebsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss vorzuschlagen,
dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,
a)
den vom
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüften Jahresabschluss zum
31.12.2021 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 des Kommunal-Service
Lüchow festzustellen,
b)
den für das Geschäftsjahr
2021 ausgewiesenen Jahresfehlbetrag in Höhe von 45.455,31 € auf neue Rechnung
vorzutragen und
c)
der Betriebsleitung gemäß §
35 EigBetrVO für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.