Betreff
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für den Bau des Busbahnhofs an der Grundschule in Lüchow (Wendland)
Vorlage
059/2022 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat an der Grundschule in Lüchow (Wendland) in 2021/2022 einen neuen Busbahnhof errichtet.

Dieser dient als Ersatz für den alten Busbahnhof am Schulviertel und erspart den Grundschülern den Weg durch die dunkle Bahnunterführung.

 

Der Neubau wurde durch das Land Niedersachsen (Landesnahverkehrsgesellschaft) mit 418.078,00 € gefördert.

 

Die Gesamtausgaben waren mit 610.000,00 € geplant.

 

Im Zuge der Baumaßnahme sind bisher folgende Ausgaben entstanden:

 

Planung 60.500,00 €

Baukosten 523.000,00 €

Ausgleichspflanzungen 18.000,00 €

Baugrunduntersuchung 3.500,00 €

Vermessung 5.000,00 €

 

Im Zuge der Baumaßnahme sind 50.000,00 € Mehraufwendungen entstanden, da der abgetragene Oberboden (1.100 m³) in die Belastungsklasse Z2 (gemäß Untersuchungsbericht) eingestuft wurde und deponiert werden musste.

 

Es liegt jetzt noch die Schlussrechnung des Planungsbüros mit über 10.000,00 € vor, welche über das Budget hinausgeht. Für diese Kosten ist die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe erforderlich.

 

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt über die INV 22.062 (Lüftung Fahrzeughalle Wustrow).

  


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

620.000,00

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

x

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

610.000,00

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

INV19.022

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

x

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

INV19.022

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

x

Ja, Höhe?

Abschreibungen

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

 

Nein

x

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

Zuschuss

Höhe:

418.076,00

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

x

Nein

 

Ja

 

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 10.000,00 € für den Bau des Busbahnhofs an der Grundschule in Lüchow (Wendland) wird genehmigt. Die Deckung erfolgt aus der INV 22.062.