Betreff
Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Dorfregion "Siedlungslandschaft Rundlinge im Wendland"
Vorlage
069/2022 ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 23. November 2020 die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in den zur Rundlingsregion gehörenden Ortsteilen Jabel und Satemin beschlossen und die entsprechenden Haushaltsmittel eingestellt.

 

Am 10. November 2022 hat das finale Abstimmungsgespräch der Bürgermeister und Gemeindedirektoren der Stadt Lüchow (Wendland), Stadt Wustrow (Wendland), Flecken Clenze, Gemeinde Waddeweitz und Gemeinde Küsten mit der Verwaltung, dem Planungsbüro Warnecke sowie der Förderbehörde und der Unteren Denkmalschutzbehörde zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung stattgefunden. 

 

Es wurde abgestimmt, dass für die innerörtlichen Standorte die Aufsatzleuchte City-Classic gen2 des Herstellers Philips Lighting ausgewählt wurde. Die Leuchte soll über einen runden Schirm und ein dunkel ausgestaltetes Inneres verfügen. Die Beleuchtung soll einen möglichst geringen Energieverbrauch (ca. 17 W) aufweisen.

 

Durch die oben im Lampenkopf angebrachten LED wird die Ausleuchtung nach unten auf den Straßenraum gerichtet; zudem kann eine Abschirmung von privaten Anlagen in jeder Weise eingestellt werden. Um einen unnötigen Verbrauch zu vermeiden sowie eine die Umwelt und die Umgebung störende Beleuchtung (Lichtverschmutzung) einzudämmen, werden sämtliche Leuchten mit einem Bewegungsmelder ausgestattet. Je nach Programmierung kann so z. B. gewährleistet werden, dass die Beleuchtung nur bei Bedarf eingeschaltet werden kann. Zudem wird die Beleuchtung eine Farbtemperatur im Bereich von unter 3000 Kelvin (K) aufweisen, sie sollte möglichst nahe 2400 K betragen. Das Licht wird somit „wärmer“ erscheinen.

 

Damit kann ein organismen- bzw. insektenschonender Betrieb generiert werden; gleichzeitig wird die Farbwahrnehmung für den Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigt. In den Ortskernen werden Masthöhen von 4 m bestimmt; sodass sich Lichtpunkthöhen (LPH) von 4 m bis 4,5 m ergeben werden. Um Mast und Leuchtenkopf unauffällig wahrzunehmen, sollen sie den Farbton DB 703 (eisenglimmer matt bzw. anthrazit) erhalten. Sollte der Schirm nicht in der Farbe DB 703 zu bekommen sein, wird alternativ die Farbe anthrazit für Mast und Schirm zur Ausführung kommen.

 

Die Bruttogesamtkosten für die energetische und gestalterische Aufwertung der Straßenbeleuchtung in den Ortsteilen Jabel und Satemin der Stadt Lüchow (Wendland) liegen bei ca. 320.541,73 €. Im Zuwendungsbescheid vom 27. Oktober 2022 bewilligt das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) eine Förderung in Höhe von 201.941,28 €. Es verbleibt ein Eigenanteil von 118.600,45 € für die Stadt Lüchow (Wendland). 

 

In Satemin wird zunächst auf den Standort am östlichen Ortseingang verzichtet, der auf Höhe der möglichen Parkplatzergänzung liegen sollte. Sofern es zukünftig zur Anlage des Parkplatzes kommt, kann hier immer noch ein Standort ergänzt werden. An dem ergänzenden Beleuchtungsstandort in Jabel (östliche Verbindungsstraße nach Satemin) wird festgehalten. In beiden Orten wird die alte Beleuchtung entsorgt.

     


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

315.000,00

  

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

X

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

315.000,00

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

54.5.2/0962002

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

X

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

X

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

X

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

 

Nein

X

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

2151002/641001

Höhe:

199.000,00

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

X

Nein

 

Ja

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung, Klima beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)                   dem Beleuchtungskonzept für die Ortsteile Jabel und Satemin wird zugestimmt und

 

b)                  der Verwendung des Lampentyps City-Classic gen2 des Herstellers Philips Lighting wird zugestimmt.