Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat beschlossen, der von den Gliedgemeinden
aufzubringende Eigenanteil für ein regionalisiertes Teilbudget wird von der
Samtgemeinde übernommen.
Einer entsprechenden
Richtlinie muss der Samtgemeinderat noch gesondert zustimmen.
Der Entwurf der
Richtlinie liegt vor.
Danach ist u. a. eine
Förderung nur möglich, wenn sich die förderfähigen Gesamtkosten des
Investitionsvorhabens auf mindestens 25.000,00 € belaufen.
An die Stadt ist die
Frage herangetragen worden, ob sie für Vorhaben unter 25.000,00 € Fördermittel
zur Verfügung stellen würde.
Angedacht ist, dass
unter Anwendung der Richtlinie zur Förderung von kleinen und mittleren
gewerblichen Unternehmen aus dem Schwerpunkt 1 des Europäischen Fonds für
Regionale Entwicklung in der Fondsperiode 2007 - 2013 ein möglicher Zuschuss
errechnet wird.
Antragsteller würden
dann nur aus Mitteln der Stadt einen Zuschuss erhalten.
Die Verwaltung spricht
sich für die Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Vermögenshaushalt aus.
Nicht verbrauchte Haushaltsmittel würden für die Fondsperiode 2007 - 2013 als
Haushaltsausgaberest vorgetragen werden.
Die Richtlinie zur
Förderung von kleinen und mittleren gewerblichen Unternehmen ist als Anlage der
Sitzungsvorlage beigefügt.
Es müssen Haushaltsmittel
in entsprechender Höhe bereitgestellt werden.
Der Verwaltungsausschuss
beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt,
a)
zur Förderung von
kleinen und mittleren gewerblichen Unternehmen einen Betrag in Höhe von
100.000,00 € zur Verfügung zu stellen,
b)
der Betrag ist im
Nachtragshaushaltsplan für das HJ 2007 zu veranschlagen und
c)
für die Gewährung
eines Zuschusses findet die Kommunale Richtlinie zur Förderung von kleinen und
mittleren gewerblichen Unternehmen aus dem Schwerpunkt 1 des Europäischen Fonds
für Regionale Entwicklung in der Fondsperiode 2007 - 2013 Anwendung.