Herr Kuberka als parteiloses Mitglied im Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat den anliegenden Antrag vom 15. Februar 2024 zur Instandhaltung von Radwegen und Randstreifen eingereicht. Dieser wurde in der Sitzung des Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) am 13. März 2024 behandelt und anschließend zur weiteren Beratung in den zuständigen Bau- und Verkehrsausschuss verwiesen.
Der Antrag wird gemäß Vorlage vom Antragssteller vorgetragen.
Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es unterschiedliche Straßenbaulastträger für Radwege im Kreisgebiet gibt. In der Zuständigkeit der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) befinden sich lediglich zwei Radwege entlang von Gemeindeverbindungsstraßen. Seit der Eröffnung der Fahrradstraße Lüchow – Wustrow ist der begleitende Radweg zum Gehweg abgestuft, wodurch nur noch der Radweg von Saaße nach Bösel in der Baulast der Samtgemeinde verbleibt.
Hat die
Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel
bewirtschaftet? |
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x |
Nein |
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Ja,
weitere Ausführungen |
Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Zunächst keine finanziellen Auswirkungen.
Ohne!