-Aufstellungsbeschluss-
Ein Vorhabenträger beabsichtigt eine
Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Stadt Lüchow (Wendland) zu errichten. Ein
Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes liegt vor. Die Stadt Lüchow (W.) möchte im Parallelverfahren einen
Bebauungsplan aufstellen. Die 154.
Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik - Weitsche“ ist
notwendig, um die Realisierung und den Betrieb einer
Freiflächenphotovoltaikanlage mit Speicheroption einschließlich der
erforderlichen Nebenanlagen zu ermöglichen. In der Sitzung des Rates der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) am 2. September 2024 wurde
beschlossen, für dieses Projekt eine Änderung des Flächennutzungsplanes
anzustreben.
Der
Geltungsbereich der 154. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet
Photovoltaik - Weitsche“ umfasst
die Flurstücke 431/14, 413/13, Flur 1, Gemarkung Weitsche und ist im
anliegenden Lageplan dargestellt.
Das Planungsbüro
wird direkt vom Vorhabenträger beauftragt und vergütet.
Die übrigen Kosten für die 154. Änderung des Flächennutzungsplanes
werden erst von der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) übernommen und nach
erfolgtem Feststellungsbeschluss dem Vorhabenträger in Rechnung gestellt.
Hierüber ist ein städtebaulicher Vertrag in der nächsten Sitzung des Samtgemeindeausschusses am 4. Dezember 2024 zu schließen.
Hat die
Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel
bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen
der Maßnahme im Haushaltsjahr: |
1.000,00 |
€ |
Ist die
Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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X |
Ja, im Haushaltsansatz
insgesamt: |
125.000,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto
bzw. Investition: |
51.1.1/4291000 |
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Nein; |
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Ist eine
außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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X |
Nein |
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Ja, bei
Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung
durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der
Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht? |
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X |
Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung
bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete
Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen
auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten? |
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X |
Nein |
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Ja, Höhe? |
|
€ |
Gibt es
eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)? |
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|
Nein |
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X |
Ja,
Sachkonto/Kostenstelle: |
3487000/623001 |
Höhe: |
1.000,00 |
€ |
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Ist die
Gegenfinanzierung dauerhaft? |
X |
Nein |
|
Ja |
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Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem
Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss
zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die 154. Änderung des Flächennutzungsplanes “Sondergebiet Photovoltaik – Weitsche“ aufzustellen. Der Geltungsbereich der 154. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Flurstücke 431/14, 413/13, Flur 1, Gemarkung Weitsche und ist im anliegenden Lageplan der Sitzungsvorlage Nr. 052/2024 SG vom 05.11.2024 dargestellt.