- Aufstellungsbeschluss
Die Gemeinde Lübbow plant im Ortsteil Lübbow,
südlich der Mühlenstraße auf dem Flurstück 23, Flur 13, Gemarkung Lübbow die
Entwicklung einer Wohnbaufläche zur Deckung des Eigenbedarfes in den nächsten
Jahren.
Im Rahmen der Entwicklungs- und
Ergänzungssatzung im Ortsteil Lübbow wird bereits eine 50 m tiefe Bauzeile
entlang der Mühlenstraße als Mischgebiet festgesetzt. Der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes schließt daran südlich an und kann über ein Wegeflurstück
erschlossen werden, welches in den Geltungsbereich einzubeziehen ist. Das
Plangebiet hat eine Größe von ca. 1,05 ha. Nach dem
Siedlungsentwicklungskonzept des Landkreises steht der Gemeinde Lübbow für die
nächsten Jahre nur ein Kontingent von 0,56 ha zu. Dieser Konflikt wird auf
der Ebene des Bebauungsplanes zu lösen sein.
Die Gemeinde Lübbow hat bei der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) die Änderung des Flächennutzungsplanes beantragt. Im derzeitig
gültigen Flächennutzungsplan ist eine Fläche für die Landwirtschaft
dargestellt. Im Rahmen der 153. Änderung soll eine Wohnbaufläche ausgewiesen
werden.
Das Planungsbüro wird direkt vom Vorhabenträger
beauftragt und vergütet.
Die übrigen Kosten für die 153. Änderung werden erst von der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) übernommen und nach erfolgtem Feststellungsbeschluss der Gemeinde Lübbow in Rechnung gestellt. Hierüber ist ein städtebaulicher Vertrag in der nächsten Sitzung des Samtgemeindeausschusses am 4. Dezember 2024 zu schließen.
Hat die
Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel
bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen
der Maßnahme im Haushaltsjahr: |
1.000,00 |
€ |
Ist die
Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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X |
Ja, im Haushaltsansatz
insgesamt: |
125.000,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto
bzw. Investition: |
51.1.1/4291000 |
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Nein; |
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Ist eine
außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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X |
Nein |
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Ja, bei
Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung
durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der
Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht? |
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X |
Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung
bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete
Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen
auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten? |
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X |
Nein |
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Ja, Höhe? |
|
€ |
Gibt es
eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)? |
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|
Nein |
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X |
Ja,
Sachkonto/Kostenstelle: |
3487000/623001 |
Höhe: |
1.000,00 |
€ |
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Ist die
Gegenfinanzierung dauerhaft? |
X |
Nein |
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Ja |
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Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,
die 153. Änderung des Flächennutzungsplanes „Südlich der Mühlenstraße“ aufzustellen. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 23, Flur 13, Gemarkung Lübbow und ist im anliegenden Lageplan dargestellt.