Betreff
153. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) "Südlich der Mühlenstraße"
- Aufstellungsbeschluss
Vorlage
059/2024 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Gemeinde Lübbow plant im Ortsteil Lübbow, südlich der Mühlenstraße auf dem Flurstück 23, Flur 13, Gemarkung Lübbow die Entwicklung einer Wohnbaufläche zur Deckung des Eigenbedarfes in den nächsten Jahren.

Im Rahmen der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung im Ortsteil Lübbow wird bereits eine 50 m tiefe Bauzeile entlang der Mühlenstraße als Mischgebiet festgesetzt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes schließt daran südlich an und kann über ein Wegeflurstück erschlossen werden, welches in den Geltungsbereich einzubeziehen ist. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 1,05 ha. Nach dem Siedlungsentwicklungskonzept des Landkreises steht der Gemeinde Lübbow für die nächsten Jahre nur ein Kontingent von 0,56 ha zu. Dieser Konflikt wird auf der Ebene des Bebauungsplanes zu lösen sein.

Die Gemeinde Lübbow hat bei der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) die Änderung des Flächennutzungsplanes beantragt. Im derzeitig gültigen Flächennutzungsplan ist eine Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Im Rahmen der 153. Änderung soll eine Wohnbaufläche ausgewiesen werden.

Das Planungsbüro wird direkt vom Vorhabenträger beauftragt und vergütet.

Die übrigen Kosten für die 153. Änderung werden erst von der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) übernommen und nach erfolgtem Feststellungsbeschluss der Gemeinde Lübbow in Rechnung gestellt. Hierüber ist ein städtebaulicher Vertrag in der nächsten Sitzung des Samtgemeindeausschusses am 4. Dezember 2024 zu schließen.    


Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

1.000,00

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

X

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

125.000,00

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

51.1.1/4291000

Nein;

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

X

Nein

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

X

Ja

Nein, ÜPL

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

Erwartete Mindereinnahme:

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

X

Nein

Ja, Höhe?

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

Nein

X

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

3487000/623001

Höhe:

1.000,00

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

X

Nein

Ja

 


Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

die 153. Änderung des Flächennutzungsplanes „Südlich der Mühlenstraße“ aufzustellen. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 23, Flur 13, Gemarkung Lübbow und ist im anliegenden Lageplan dargestellt.