Die Freiwillige
Feuerwehr Billerbeck hat den Bedarf eines neuen Feuerwehrfahrzeuges angemeldet.
Das Löschgruppenfahrzeug (LF 8) der Freiwilligen Feuerwehr Billerbeck,
Erstzulassung im Jahre 1981, steht im Hinblick auf Alter und technischem
Zustand zur Aussonderung an. Aufgrund des Alters fallen ständig Reparaturen an
und die Ersatzteilbeschaffung gestaltet sich auch schwierig. Eine umfangreiche
Rostbekämpfung wäre notwendig. Weiterhin sind die Auspuffanlage, Kupplung und
Benzinpumpe defekt. Das Fahrzeug wird zurzeit nur noch mit provisorischen
Reparaturen am Leben gehalten.
Im Rahmen des
Ersatzbeschaffungsantrages beantragt die Freiwillige Feuerwehr Billerbeck
anstatt eines Löschgruppenfahrzeuges (LF 10/6) ein in der Norm befindliches
TSF-W mit Sonderausstattung (zukünftige Normung STLF 10/6).
Die Sonderausstattung
sollte folgendes umfassen:
·
Zulässiges
Gesamtgewicht von 7,49 t, um eine Zulademöglichkeit für Sondergeräte und
Schlauchreserve zu haben. Derzeit werden 440 m B-Schlauch auf dem vorhandenen
Fahrzeug mitgeführt. Diese Schlauchlänge ist erforderlich, um eine Wasserversorgung
zu entlegenen landw. Betrieben aufzubauen, eine Wasserversorgung bei
Waldbränden sicherzustellen und unerlässlich bei einem angenommenen
Wasserwerfereinsatz im Rahmen eines Bahnunglückes.
·
Die
Wasserentnahme aus dem Fahrzeugtank soll durch eine von einem Nebenantrieb
angetriebenen, eingebauten vollwertigen Pumpe mit einer Nennleistung von 10/8
geschehen. Zum Teil werden beide Pumpen für eine Wasserförderung über lange
Wegstrecken benötigt. Hierfür ist die auf einem LF mitgeführte TS
unverzichtbar.
·
Das Fahrgestell
soll aufgrund der Gegebenheiten des Löschbezirkes und des Transportes des
Anhängers für Bahnunfälle, auch im unwegsamen Gelände, einen Allradantrieb
erhalten.
In einer weiteren
Ergänzung zum Beschaffungsantrag wird von der Freiwilligen Feuerwehr
Billerbeck, wegen der hohen Anschaffungskosten, auf einen Allradantrieb
verzichtet.
Diese beantragte
Ersatzbeschaffung ist mit dem alten Konzept der Freiwilligen Feuerwehren im
Bereich der ehemaligen Samtgemeinde Clenze abgestimmt, allerdings sollte als
Ersatzbeschaffung nur ein TSF-W beschafft werden.
Im Rahmen der
Beantragung eines Investitionszuschusses wurde im Vorwege mit der
Kreisverwaltung und dem Kreisbrandmeister gesprochen. Von dort wurde
signalisiert, dass es nur eine Bezuschussung für ein Fahrzeug bis zu einer Höhe
von 90.000,00 Euro geben wird. So ist auch die Entscheidung des Landkreises ausgefallen
und es wurde ein Zuschuss für Beschaffungskosten in Höhe von 34.000,00 Euro
zugesagt.
Das TSF-W – welches
nach Vorschlag der Verwaltung und des Gemeindebrandmeisters angeschafft werden
soll – hat ebenfalls ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,49 t. Es besteht somit
auch die Möglichkeit, die erforderliche Zuladung aufzunehmen. Allerdings ist es
aber nur mit einer Pumpe (entnehmbare TS) ausgestattet. Auch wird eine
Wasserförderung über lange Wegstrecken nicht nur von einer Feuerwehr erfolgen.
In solchen Fällen erfolgt eine Alarmierung über den Alarmierungsverbund.
Dadurch stehen im Einsatzfall auch weitere Pumpen (TS) und Schlauchmaterial zur
Verfügung. Die Zuladekapazität beim TSF-W reicht nach Ansicht der Verwaltung
und des Gemeindebrandmeisters aus.
Die entsprechenden
Haushaltsmittel stehen im Vermögenshaushalt zur Verfügung.
Der
Samtgemeindeausschuss beschließt:
a) Für die Freiwillige Feuerwehr Billerbeck ein TSF-W zu
beschaffen.
b) Die Beschaffungskosten incl. MwSt. sollen 90.000,00
Euro nicht überschreiten.
c)
Die Verwaltung
wird beauftragt, eine entsprechende Ausschreibung durchzuführen und
anschließend die Beschaffung beim günstigsten Anbieter durchzuführen.
Alternativ sollte die Beschaffung eines Vorführfahrzeuges ins Auge gefasst
werden, da sich hier eventuell nochmals rund 10 % einsparen lassen.