Betreff
Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges "TSF-W" für die FF Billerbeck
Vorlage
163/1
Aktenzeichen
376211SG.01:DAN-F 5421
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Freiwillige Feuerwehr Billerbeck hat den Bedarf eines neuen Feuerwehrfahrzeuges angemeldet. Das Löschgruppenfahrzeug (LF 8) der Freiwilligen Feuerwehr Billerbeck, Erstzulassung im Jahre 1981, steht im Hinblick auf Alter und technischem Zustand zur Aussonderung an. Aufgrund des Alters fallen ständig Reparaturen an und die Ersatzteilbeschaffung gestaltet sich auch schwierig. Eine umfangreiche Rostbekämpfung wäre notwendig. Weiterhin sind die Auspuffanlage, Kupplung und Benzinpumpe defekt. Das Fahrzeug wird zurzeit nur noch mit provisorischen Reparaturen am Leben gehalten.

 

Im Rahmen des Ersatzbeschaffungsantrages beantragt die Freiwillige Feuerwehr Billerbeck anstatt eines Löschgruppenfahrzeuges (LF 10/6) ein in der Norm befindliches TSF-W mit Sonderausstattung (zukünftige Normung STLF 10/6).

Die Sonderausstattung sollte folgendes umfassen:

·        Zulässiges Gesamtgewicht von 7,49 t, um eine Zulademöglichkeit für Sondergeräte und Schlauchreserve zu haben. Derzeit werden 440 m B-Schlauch auf dem vorhandenen Fahrzeug mitgeführt. Diese Schlauchlänge ist erforderlich, um eine Wasserversorgung zu entlegenen landw. Betrieben aufzubauen, eine Wasserversorgung bei Waldbränden sicherzustellen und unerlässlich bei einem angenommenen Wasserwerfereinsatz im Rahmen eines Bahnunglückes.

·        Die Wasserentnahme aus dem Fahrzeugtank soll durch eine von einem Nebenantrieb angetriebenen, eingebauten vollwertigen Pumpe mit einer Nennleistung von 10/8 geschehen. Zum Teil werden beide Pumpen für eine Wasserförderung über lange Wegstrecken benötigt. Hierfür ist die auf einem LF mitgeführte TS unverzichtbar.

·        Das Fahrgestell soll aufgrund der Gegebenheiten des Löschbezirkes und des Transportes des Anhängers für Bahnunfälle, auch im unwegsamen Gelände, einen Allradantrieb erhalten.

 

In einer weiteren Ergänzung zum Beschaffungsantrag wird von der Freiwilligen Feuerwehr Billerbeck, wegen der hohen Anschaffungskosten, auf einen Allradantrieb verzichtet.

 

Diese beantragte Ersatzbeschaffung ist mit dem alten Konzept der Freiwilligen Feuerwehren im Bereich der ehemaligen Samtgemeinde Clenze abgestimmt, allerdings sollte als Ersatzbeschaffung nur ein TSF-W beschafft werden.

 

Im Rahmen der Beantragung eines Investitionszuschusses wurde im Vorwege mit der Kreisverwaltung und dem Kreisbrandmeister gesprochen. Von dort wurde signalisiert, dass es nur eine Bezuschussung für ein Fahrzeug bis zu einer Höhe von 90.000,00 Euro geben wird. So ist auch die Entscheidung des Landkreises ausgefallen und es wurde ein Zuschuss für Beschaffungskosten in Höhe von 34.000,00 Euro zugesagt.

 

Das TSF-W – welches nach Vorschlag der Verwaltung und des Gemeindebrandmeisters angeschafft werden soll – hat ebenfalls ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,49 t. Es besteht somit auch die Möglichkeit, die erforderliche Zuladung aufzunehmen. Allerdings ist es aber nur mit einer Pumpe (entnehmbare TS) ausgestattet. Auch wird eine Wasserförderung über lange Wegstrecken nicht nur von einer Feuerwehr erfolgen. In solchen Fällen erfolgt eine Alarmierung über den Alarmierungsverbund. Dadurch stehen im Einsatzfall auch weitere Pumpen (TS) und Schlauchmaterial zur Verfügung. Die Zuladekapazität beim TSF-W reicht nach Ansicht der Verwaltung und des Gemeindebrandmeisters aus.


Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen im Vermögenshaushalt zur Verfügung.


Der Samtgemeindeausschuss beschließt:

 

a)     Für die Freiwillige Feuerwehr Billerbeck ein TSF-W zu beschaffen.

 

b)     Die Beschaffungskosten incl. MwSt. sollen 90.000,00 Euro nicht überschreiten.

 

c)      Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Ausschreibung durchzuführen und anschließend die Beschaffung beim günstigsten Anbieter durchzuführen. Alternativ sollte die Beschaffung eines Vorführfahrzeuges ins Auge gefasst werden, da sich hier eventuell nochmals rund 10 % einsparen lassen.