Betreff
Zuschüsse an die Floriangruppen
Vorlage
264/1
Aktenzeichen
371218SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Es liegt ein Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Billerbeck auf Bezuschussung der Arbeit in den Floriangruppen vor. Bisher wurden von den beiden ehemaligen Samtgemeinden keine Zuschüsse für die Floriangruppen gewährt. Auch von der Samtgemeinde Elbtalaue wird zurzeit kein fester Zuschuss gezahlt. Hier muss allerdings ausgeführt werden, dass die Floriangruppen erst vor einigen Jahren gegründet wurden und in letzter Zeit vermehrt Floriangruppen in den Feuerwehren zur Nachwuchsgewinnung gegründet werden, wo auch eine Jugendfeuerwehr vorhanden ist. Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat bei der Gewährung einer Aufwandsentschädigung für den Betreuer einer Floriangruppe schon eine Vorreiterrolle übernommen.

 

Dieser Antrag wurde vom Fachausschuss zur Vorberatung an den Feuerwehrgemeindekommandoausschuss verwiesen. Der Feuerwehrgemeindekommandoausschuss hat den Antrag mit dem Hinweis abgelehnt, dass bei der Einführung der ersten Floriangruppen die ehemaligen 5 Gemeindebrandmeister beschlossen hatten, keine öffentlichen Mittel aus dem Feuerwehrbereich dafür bereitzustellen. Des Weiteren werden an die Floriangruppenwarte Aufwandsentschädigungen gezahlt, um unter anderem die Aufwendungen damit abzudecken.


Der Brandschutzausschuss empfiehlt,

 

aus Feuerwehrmitteln keine weitere Bezuschussung für die Floriangruppen der Freiwilligen Feuerwehren zu gewähren.