Es liegt ein Antrag
der Freiwilligen Feuerwehr Billerbeck auf Bezuschussung der Arbeit in den
Floriangruppen vor. Bisher wurden von den beiden ehemaligen Samtgemeinden keine
Zuschüsse für die Floriangruppen gewährt. Auch von der Samtgemeinde Elbtalaue
wird zurzeit kein fester Zuschuss gezahlt. Hier muss allerdings ausgeführt
werden, dass die Floriangruppen erst vor einigen Jahren gegründet wurden und in
letzter Zeit vermehrt Floriangruppen in den Feuerwehren zur Nachwuchsgewinnung
gegründet werden, wo auch eine Jugendfeuerwehr vorhanden ist. Die Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) hat bei der Gewährung einer Aufwandsentschädigung für den
Betreuer einer Floriangruppe schon eine Vorreiterrolle übernommen.
Dieser Antrag wurde
vom Fachausschuss zur Vorberatung an den Feuerwehrgemeindekommandoausschuss
verwiesen. Der Feuerwehrgemeindekommandoausschuss hat den Antrag mit dem
Hinweis abgelehnt, dass bei der Einführung der ersten Floriangruppen die
ehemaligen 5 Gemeindebrandmeister beschlossen hatten, keine öffentlichen Mittel
aus dem Feuerwehrbereich dafür bereitzustellen. Des Weiteren werden an die
Floriangruppenwarte Aufwandsentschädigungen gezahlt, um unter anderem die
Aufwendungen damit abzudecken.
Der Brandschutzausschuss
empfiehlt,
aus Feuerwehrmitteln keine
weitere Bezuschussung für die Floriangruppen der Freiwilligen Feuerwehren zu
gewähren.