a) Beschluss über Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Mit
Schreiben vom 23. Juli 2007 hatte die Grundstücksgesellschaft Lidl Lüchow GbR
um eine Änderung des Bebauungsplanes „Nördlich der Tarmitzer Straße“ für eine
Erweiterung des Lidl-Marktes an der Seerauer Straße gebeten und die
Bereitschaft zur Kostenübernahme und zum Abschluss eines städtebaulichen
Vertrages erklärt.
Die
beabsichtigte Erweiterung des Lidl-Marktes geht über die Grenze des
Sondergebietes - Einkauf - des Bebauungsplanes „Lehmkuhlen“ hinaus in den
Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Nördlich der Tarmitzer Straße“. Es sollen
ca. 380 qm der als Industriegebiet festgesetzten Fläche des Flurstückes 28/39
(Diskothek) in Anspruch genommen werden. Eine Befreiung von den Festsetzungen
des Bebauungsplanes „Nördlich der Tarmitzer Straße“ ist nach gemeinsamer
Feststellung in einem Gespräch beim Landkreis am 19. Juli 2007 nicht möglich,
da insbesondere wegen der Festsetzung der 2. Änderung des Bebauungsplanes
zur Unzulässigkeit von Lebensmitteleinzelhandel ein Verstoß gegen die Grundzüge
der Planung vorliegt. Eine Regelung zu einer Ausnahme lässt sich nicht
begründen. Folglich war eine Änderung des Bebauungsplanes „Nördlich der
Tarmitzer Straße“ dergestalt erforderlich, dass der betreffende Bereich als
Sondergebiet - Einkauf - festgesetzt wird und Bestandteil des Sondergebietes -
Einkauf - des Bebauungsplanes „Lehmkuhlen“ einschließlich dessen Festsetzungen
wird. Das Verfahren wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB
durchgeführt, da keine Umweltbelange durch die Änderung berührt werden und es
sich um eine bereits überplante Fläche handelt.
Der
Öffentlichkeit und den von der Änderung berührten Trägern öffentlicher Belange
wurde in der Zeit vom 29. November 2007 bis zum 7. Januar 2008 Gelegenheit zur
Stellungnahme gegeben. Es liegen Stellungnahmen der GLL Lüneburg und des
Landkreises Lüchow-Dannenberg vor, aufgrund derer geringfügige redaktionelle
Ergänzungen erforderlich sind. Diese haben keinen Einfluss auf das Verfahren.
Die
Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes werden vom Antragsteller getragen.
Der
Ausschuss für Umwelt, Bebauung und Grundstücksangelegenheiten beschließt, dem
Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss
zu fassen:
Der
Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,
a) über
die Stellungnahmen wird, wie in der Anlage, die der Sitzungsvorlage
Nr. 281/1 vom 17. Januar 2008 beigefügt ist, aufgeführt, entschieden.
b) die
3. Änderung des Bebauungsplanes „Nördlich der Tarmitzer Straße“ wird als Satzung
beschlossen gemäß § 10 BauGB mit der Begründung.