Betreff
Neubennung von zwei Beisitzern im Verein "Altenhilfe im Kirchenkreis e. V."
Vorlage
285/1
Aktenzeichen
102434ST.07
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Gemäß § 9 der Satzung des Vereines „Altenhilfe im Kirchenkreis Lüchow e. V.“ hat die Stadt Lüchow (Wendland) als Verwalterin der früheren Stiftung St. Georg und der Weyhe-Stiftung, deren Vermögen in den Verein eingebracht wurde, das Recht, zwei Beisitzer/innen für den Vorstand des Vereines zu benennen.

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf vier Jahre gewählt.

 

Auf Anfrage beim Verein „Altenhilfe im Kirchenkreis Lüchow e. V.“ findet auf der kommenden Mitgliederversammlung am 26. Februar 2008 eine Neuwahl des Vorstandes statt.

Der Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 7. Januar 2008 dafür ausgesprochen, dass zur neuen Vorstandswahlperiode des Vereines neue Stadtvertreter/innen berufen werden sollen.

Demnach wird die Entsendung von Vertreterinnen/Vertretern in den Vereinsvorstand von der Kommunalwahlperiode abgekoppelt und der jeweiligen Vorstandswahl angepasst, was dazu führen kann, dass über die Kommunalwahlperiode hinaus Beisitzer/innen von der Stadt benannt sein können. Trotzdem besteht jederzeit die Möglichkeit, die benannten Beisitzer/innen durch Ratsbeschluss neu zu benennen.

 

Derzeit sind seit April 2005 Frau Christine Fricke und Herr Horst Müller als Beisitzerin bzw. Beisitzer in den Vereinsvorstand entsandt worden.

Die Benennung der Ratsmitglieder erfolgt nach § 51 Absatz 6 Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) in Verbindung mit § 51 Absätze 2 und 3 NGO. Gemäß § 51 Absätze 2 und 3 NGO ist das Hare-Niemeyer-Verfahren anzuwenden. Danach steht der CDU-Fraktion sowie der SPD-Fraktion die Benennung je einer Beisitzerin bzw. je eines Beisitzers zu.

Der Rat hat gemäß § 51 Absatz 5 NGO einen Feststellungsbeschluss zu fassen.

 

Die Satzung des Vereines bestimmt, dass die Vorstandsmitglieder dem Verein sowie einer christlichen Kirche angehören müssen; eine Ratsmitgliedschaft ist nicht zwingend erforderlich.


Keine


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, er stellt fest, dass für den Vorstand des Vereines „Altenhilfe im Kirchenkreis Lüchow e. V.“ folgende Vertreter/innen als Beisitzer/innen für den Vereinsvorstand benannt werden:

 

1.         _______________________________ (Vorschlag CDU)

 

2.         _______________________________ (Vorschlag SPD)

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) erwartet weiterhin, dass der Stadtdirektor als ständiger Gast zu den Vorstandssitzungen eingeladen wird.