Gemäß § 9 der Satzung des
Vereines „Altenhilfe im Kirchenkreis Lüchow e. V.“ hat die Stadt Lüchow
(Wendland) als Verwalterin der früheren Stiftung St. Georg und der Weyhe-Stiftung,
deren Vermögen in den Verein eingebracht wurde, das Recht, zwei Beisitzer/innen
für den Vorstand des Vereines zu benennen.
Der Vorstand wird von der
Mitgliederversammlung auf vier Jahre gewählt.
Auf Anfrage beim Verein „Altenhilfe
im Kirchenkreis Lüchow e. V.“ findet auf der kommenden Mitgliederversammlung am
26. Februar 2008 eine Neuwahl des Vorstandes statt.
Der Verwaltungsausschuss
hat sich in seiner Sitzung am 7. Januar 2008 dafür ausgesprochen, dass zur
neuen Vorstandswahlperiode des Vereines neue Stadtvertreter/innen berufen
werden sollen.
Demnach wird die Entsendung
von Vertreterinnen/Vertretern in den Vereinsvorstand von der
Kommunalwahlperiode abgekoppelt und der jeweiligen Vorstandswahl angepasst, was
dazu führen kann, dass über die Kommunalwahlperiode hinaus Beisitzer/innen von
der Stadt benannt sein können. Trotzdem besteht jederzeit die Möglichkeit, die
benannten Beisitzer/innen durch Ratsbeschluss neu zu benennen.
Derzeit sind seit April
2005 Frau Christine Fricke und Herr Horst Müller als Beisitzerin bzw. Beisitzer
in den Vereinsvorstand entsandt worden.
Die Benennung der
Ratsmitglieder erfolgt nach § 51 Absatz 6 Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO)
in Verbindung mit § 51 Absätze 2 und 3 NGO. Gemäß § 51 Absätze 2 und 3 NGO ist
das Hare-Niemeyer-Verfahren anzuwenden. Danach steht der CDU-Fraktion sowie der
SPD-Fraktion die Benennung je einer Beisitzerin bzw. je eines Beisitzers zu.
Der Rat hat gemäß § 51
Absatz 5 NGO einen Feststellungsbeschluss zu fassen.
Die Satzung des Vereines
bestimmt, dass die Vorstandsmitglieder dem Verein sowie einer christlichen
Kirche angehören müssen; eine Ratsmitgliedschaft ist nicht zwingend
erforderlich.
Keine
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der
Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, er stellt fest, dass für den
Vorstand des Vereines „Altenhilfe im Kirchenkreis Lüchow e. V.“ folgende
Vertreter/innen als Beisitzer/innen für den Vereinsvorstand benannt werden:
1. _______________________________
(Vorschlag CDU)
2. _______________________________
(Vorschlag SPD)
Der
Rat der Stadt Lüchow (Wendland) erwartet weiterhin, dass der Stadtdirektor als
ständiger Gast zu den Vorstandssitzungen eingeladen wird.