a) Beschluss über Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Der
Rat hat am 18. Dezember 2007 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
„Am Kleinbahnhof/Saaßer Chaussee“ gefasst. Mit dem Bebauungsplan soll der Firma
Schütte/Roggan die Möglichkeit eröffnet werden, den Baumarkt auf eine
Verkaufsfläche von mehr als 800 qm und damit zu einem großflächigen
Einzelhandelsbetrieb zu erweitern
Die
erste Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden
erfolgte vom 9. Januar 2008 bis 15. Februar 2008. In diesem Verfahrensschritt
hat der Landkreis Lüchow-Dannenberg eine Stellungnahme abgegeben und dabei
insbesondere Kompensationsmaßnahmen und Regelungen zu Abstandsflächen
angesprochen. Die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, die GLL
Lüneburg und die E.ON Avacon AG haben Hinweise gegeben.
Der
ergänzte Plan wurde vom 7. März 2008 bis einschließlich 7. April 2008
öffentlich ausgelegt. Die Träger öffentlicher Belange wurden im gleichen
Zeitraum erneut beteiligt. Die Straßenbaubehörde und die E.ON Avacon haben ihre
Hinweise erneut vorgebracht. Der Landkreis hat eine erneute Stellungnahme zu
den im Entwurf nicht berücksichtigten Punkten der ersten Stellungnahme
abgegeben. Die Industrie- und Handelskammer, welche bei der ersten Beteiligung
mitgeteilt hatte, dass sie keine Bedenken habe, hat sich in einer Stellungnahme
massiv gegen die ausnahmsweise zulässige Verkaufsfläche für innenstadtrelevante
Sortimente ausgesprochen. Die IHK sieht den Standort der Firma Schütte als
nicht integrierten Standort im Sinne des Landesraumordnungsprogramms und
befürchtet einen Markt mit stark zentrenprägenden Sortimenten als denkbare
Nachnutzung des Baumarktes. Dazu ist anzumerken, das es sich nach Ansicht der
Verwaltung um einen integrierten Standort handelt und eine Folgenutzung des
Baumarktes zum einen nur ausnahmsweise zulässig ist und zum anderen dem
Gebietscharakter Sondergebiet - Baumarkt - entsprechen muss. Die Stellungnahmen
sind mit den Beschlussvorschlägen der Sitzungsvorlage beigefügt.
Aufgrund
der Stellungnahmen sind keine Änderungen des Planes erforderlich, sodass das
Verfahren abgeschlossen werden kann.
Die
Kosten der Planung werden zu 50 % von der Firma Schütte/Roggan getragen.
Der
Ausschuss für Umwelt, Bebauung und Grundstücksangelegenheiten beschließt, dem
Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss
zu fassen:
Der
Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,
a) über
die Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen, die der Sitzungsvorlage
Nr. 325/1 vom 10. April 2008 beigefügt ist, aufgeführt, entschieden.
b) den
Bebauungsplan „Am Kleinbahnhof / Saaßer Chaussee“ als Satzung mit der Begründung
und dem Umweltbericht.