a) Beschluss über die Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Die
Stadt Lüchow (Wendland) hat das Grundstück der ehemaligen Teppich-Domäne im
Zwangsversteigerungsverfahren erworben und einen Teil an das DRK sowie einen
weiteren Teil an ein örtliches Tiefbauunternehmen weiter veräußert. Um die
vorgesehenen Nutzungen zu ermöglichen, war eine Änderung des bestehenden
Bebauungsplanes erforderlich, wozu am 18. Dezember 2007 der
Aufstellungsbeschluss vom Rat der Stadt Lüchow (Wendland) gefasst wurde. Danach
sollten die Fläche für das DRK als Sondergebiet - Rettungsstation - und die
übrige Fläche als eingeschränktes Gewerbegebiet ausgewiesen werden. Um die
benachbarte Wohnbebauung ausreichend berücksichtigen zu können, wurde ein
schalltechnisches Gutachten in Auftrag gegeben, aufgrund dessen einschränkende
Festsetzungen getroffen wurden.
Im
1. Beteiligungsverfahren wurde vom Landkreis angemerkt, dass bei den derzeit
vorgesehenen Festsetzungen des Bebauungsplanes eine Genehmigung der
beabsichtigten Nutzungen nicht in Aussicht gestellt werden könne. Um diesen
Sachverhalt abzuklären, wurde am 27. März 2008 ein Gespräch mit dem Landkreis
unter Beteiligung des Gutachters und des Bürgermeisters geführt. Nach Ansicht
des Landkreises sollten mehrere erheblich einschränkende Festsetzungen
getroffen werden. Alternativ wurde vorgeschlagen, den gesamten Änderungsbereich
unter Einbeziehung der benachbarten Wohnbebauung als Mischgebiet festzusetzen.
Durch eine derartige Festsetzung sind die zulässigen Schallpegel für Tag- und
Nachtzeit festgelegt und es sind im Bebauungsplan keine weiteren
diesbezüglichen Festsetzungen zu treffen. Die in den Geltungsbereich
einbezogene Wohnbebauung ist im Bebauungsplan „Bleichwiese/An den Gärten -
Deckblatt 2“ - als reines Wohngebiet festgesetzt, aber schon immer der
Schallbelastung eines Mischgebietes durch benachbarte Gewerbebetriebe
ausgesetzt gewesen, sodass durch die Festsetzung als Mischgebiet keine
Verschlechterung der Situation entstehen kann.
Aus
Gründen der Rechtssicherheit und der Übersichtlichkeit erfolgte anstelle der
Änderung des Bebauungsplanes unter Einbeziehung der Flurstücke 117 und 118 eine
Neufassung und Erweiterung.
Während
des 1. Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit im März 2008 ist eine
Anregung von Privatpersonen eingegangen, die im Wesentlichen die
Verkehrsproblematik in der Spötzingstraße zum Inhalt hat. Dieses ist nicht
Gegenstand des Bebauungsplanes und wäre gegebenenfalls gesondert zu beraten.
Das
2. Beteiligungsverfahren wurde mit der Neufassung und Erweiterung des
Bebauungsplanes im Mai 2008 durchgeführt. Während dieser Beteiligung ist eine
Stellungnahme des Eigentümers der Flurstücke 117 und 118, Herrn Peter Triebe,
eingegangen. Er befürchtet eine Wertminderung seiner Grundstücke durch die
beabsichtigten Nutzungen auf dem Grundstück der ehemaligen Teppich-Domäne.
Außerdem beantragt er, die Verkaufsfläche für Einzelhandel auf seinen
Grundstücken zu erhöhen und die Einschränkungen für zentrenrelevante Sortimente
aufzuheben. Dazu ist auszuführen, dass die Flurstücke 117 und 118 im
rechtsverbindlichen Bebauungsplan als Mischgebiet festgesetzt sind und durch
die Festsetzung eines Mischgebietes auf dem Nachbargrundstück zumindest keine
Verschlechterung der Situation eintreten wird. Die Beschränkungen bezüglich der
Verkaufsflächen und der Sortimente werden an diesem Standort beibehalten, um
negative Auswirkungen auf die Innenstadt zu vermeiden.
Eine
Stellungnahme des Landkreises betrifft die Veränderungen der Flächen für
Anpflanzungen.
Aufgrund
eines Gespräches mit der Eigentümerin und dem Mieter des Hauses „An den Gärten
45 (Flurstück 125)“ während des 2. Beteiligungsverfahrens wurde die Planung
dahingehend verändert, dass der Bereich des ehemaligen Gartens auf dem
Flurstück 37/5 als Fläche für Anpflanzungen festgesetzt wird, um unmittelbar
vor der Terrasse und der Grundstücksgrenze des Wohngrundstückes keine baulichen
und sonstigen Nutzungen zuzulassen.
Mit
der veränderten Planung wurden die betroffenen und benachbarten
Grundstückseigentümer sowie die betroffenen Träger öffentlicher Belange
beteiligt. Der Landkreis hat eine erneute Stellungnahme abgegeben und sich
wiederholt zu den Flächen für Anpflanzungen geäußert.
Da
sich keine weiteren Änderungen der Planung ergeben, kann das Verfahren
abgeschlossen werden.
Das
Verfahren wurde in Anwendung von § 13 a Bau GB durchgeführt, da keine
Umweltbelange berührt werden und es sich um einen bereits überplanten Bereich
handelt.
Die
Käufer der Teilgrundstücke des Flurstücks 37/5 beteiligen sich mit 3.750,00 €
an den Planungskosten.
Der
Ausschuss für Umwelt, Bebauung und Grundstücksangelegenheiten beschließt, dem
Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss
zu fassen:
Der
Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,
a) über
die Stellungnahmen wird, wie in der Anlage, die der Sitzungsvorlage
Nr. 367/1 vom 15. Juli 2008 beigefügt ist, aufgeführt, entschieden.
b) Der
Bebauungsplan „Jeetzeler Straße - Neufassung und Erweiterung“ wird als Satzung
beschlossen mit der Begründung.