Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow hat in seiner Sitzung am 28.04.2005 beschlossen, für die
Nutzung der kommunalen Sporthallen ab dem 01.01.2006 ein Entgelt in Höhe von
3,00 € pro Stunde und Nutzungseinheit von den Vereinen und Gruppen zu erheben. Die
Samtgemeinde Gartow hat damals keine Benutzungsentgelte eingeführt, was
folglich zu Mehrnutzungen der Hallen im Bereich der Samtgemeinde Gartow führte.
Gegenstand einer
Zielvereinbarung zwischen den alten Samtgemeinden Lüchow und Clenze mit dem
Landkreis Lüchow-Dannenberg oder dem Land Niedersachsen war die Erhebung von
den Benutzungsentgelten nicht. Es kann somit auch nicht zur Rückforderung von
Bedarfszuweisungen kommen.
Der Kreistag des
Landkreises Lüchow-Dannenberg hat in seiner Sitzung am 19.03.2009 beschlossen,
die Sporthallenbenutzungsentgelte ab dem HJ 2009 abzuschaffen. Dieses macht
natürlich nur Sinn, wenn auch die Samtgemeinden Elbtalaue und Lüchow (Wendland)
einen entsprechenden Beschluss fassen. Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
beabsichtigt, Anträge zur energetischen Sanierung der Sporthallen im Bereich
der Samtgemeinde zu stellen. Eine Förderung nach der Förderrichtlinie kommt nur
in Betracht, wenn zukünftig keine Hallenbenutzungsgebühren mehr erhoben werden.
Allerdings wird
aufgrund des unausgeglichenen Haushaltes der Samtgemeinde von der
Kommunalaufsicht gefordert werden, dass, solange Haushaltssicherungskonzepte
notwendig sind, ein Verzicht auf Einnahmen skeptisch anzusehen ist.
Die Einnahmen aus den
Hallenbenutzungsentgelten für das HJ 2008 betrugen rd. 23.500,00 €. Als
Einsparvorschlag wird aufgrund des niedrigen Zinsniveaus vorgeschlagen, über
den Nachtragshaushaltsplan der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) die entsprechende
Summe bei den Zinsausgaben einzusparen.
Die Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) verzichtet auf rd. 23.500,00 € Hallenbenutzungsentgelte.
Der Ausschuss für
Schulen und Bücherei beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem
Rat folgenden Beschluss vorzuschlagen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Hallenbenutzungsentgelte werden
ab dem 01.01.2009 abgeschafft.