Betreff
Antrag der Gemeinde Küsten auf Änderung des Einzugsgebietes für die Grundschule Küsten
Vorlage
040/2009 SG
Aktenzeichen
(1.3) 40 11 00 SG:0002
Art
Sitzungsvorlage SG

Mit Schreiben vom 24.03.2009 hat die Gemeinde Küsten auf Grund sinkender Schülerzahlen den Antrag gestellt, den Einzugsbereich für die Grundschule in Küsten so abzuändern, dass gewährleistet sei, dass alle Kinder der Gemeinde Küsten in der Grundschule Küsten beschult werden. Für die Gemeinde Küsten habe die Sicherung des Schulstandortes oberste Priorität.

 

Nach der am 19.07.2007 vom Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschlossenen Satzung zur Festlegung der Schulbezirke im Primarbereich besuchen die Kinder des OT Lübeln die Grundschule in Plate und die Kinder der OT Karmitz, Krummasel, Tolstefanz, Saggrian, Klein Witzeetze, Sallahn und Tüschau die Grundschule in Breselenz.

 

Von der Verwaltung wurden folgende Schülerzahlen für die Schuljahre 2009 bis 2014 ermittelt:

 

 

Gemeinde

Schuljahr

2009

Schuljahr

2010

Schuljahr

2011

Schuljahr

2012

Schuljahr

2013

Schuljahr

2014

Küsten

41

36

29

28

24

18

Lübeln

1

0

3

2

1

1

Breselenz

3

5

7

5

2

3

Gesamt

45

41

39

35

27

22

 

Zurzeit besuchen nach Angabe der Schule 46 Kinder die Johann Parum Schultze Schule in Küsten. Lt. Aufstellung des Immobilienmanagements vom 17.03. d. J. können maximal 55 Kinder beschult werden.

 

Der Arbeitskreis „Grundschulen“ hat in seiner Sitzung am 08.05.2009 von dem Antrag der Gemeinde Küsten Kenntnis genommen.

 

Die Samtgemeinde Elbtalaue wurde in einem Telefonat am 08.05.2009 über den Antrag der Gemeinde Küsten in Kenntnis gesetzt.

Nach Aussage von Frau Scharf, Schulsachbearbeiterin bei der SG Elbtalaue, habe die SG Elbtalaue bereits damit gerechnet, dass in naher Zukunft die Diskussion über die Rückführung der Kinder an die Grundschule Küsten geführt werden müsse.

/ Die schriftliche Stellungnahme der SG Elbtalaue ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Eine Änderung der Satzung über die Festlegung der Schulbezirke im Primarbereich der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wird frühestmöglich zum Schuljahr 2010/11 möglich sein.

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, den OT Lübeln aus dem Schulbezirk 5 - Grundschule Plate - sowie den Schulbezirk 10 dem Schulbezirk 4 zuzuordnen um den Schulstandort in Küsten zu festigen.


Keine


Der Ausschuss für Schulen und Bücherei beschließt, dem Samtgemeindeausschuss vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Samtgemeindeausschuss beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, die Satzung über die Festlegung der Schulbezirke im Primarbereich der Samtgemeinde Lüchow (Wendland), wie von der Verwaltung vorgeschlagen,  zum Schuljahr 2010/11 zu ändern.