Betreff
Einrichtung von Ganztagsschulen
Vorlage
067/2009 SG
Aktenzeichen
(4) 40 11 01
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Grundschulen Lemgow, Lüchow, Schnega und Wustrow haben schriftlich mitgeteilt, dass sie beabsichtigen ab dem Schuljahr 2010/2011 an beiden Standorten eine offene Ganztagsschule einzurichten.

 

Grundschule Lüchow

Der Schulvorstand hat in seiner Sitzung am 23.03.2009 beschlossen, für die Grundschule Lüchow zum Schuljahr 2010/11 die Einrichtung eines Ganztagsangebotes nach § 23 NSchG bei der Landesschulbehörde zu beantragen. Die  Gesamtkonferenz hat am 27.05.2009 beschlossen, dass es ein offenes Ganztagsangebot nach Ziffer 2.4 und 2.4.1 des RdErl. des MK vom 16.03.2004 sein soll.

Der zeitliche Rahmen soll 7-7,5 Zeitstunden an drei Wochentagen betragen.

Ein von der Schule erarbeitetes Konzept zum offenen Ganztagsschulangebot wurde mit Schreiben vom 04.11.2009 beim Schulträger nachgereicht.

 

Räumliche Ausstattung

Nach telefonischer Auskunft der Schulleitung sei angedacht, das Essen im überdachten Innenhof – sofern die Baumaßnahmen dann abgeschlossen sind – oder in der Pausenhalle einzunehmen. Die Ausgabe des Essens bzw. Rücknahme des Geschirrs soll von der Milchausgabe erfolgen.

 

Sächliche Ausstattung

Für die sächliche Ausstattung sind im investiven Haushalt 2010 Mittel in Höhe von 5.000,00 € beantragt. Notwendige Anschaffungen wie Mobiliar, Lehrmittel und Geschirr sollen hiervon beschafft werden. Für die Reinigung des Geschirrs müsste außerdem ein Geschirrspüler beschafft werden.

 

Personelle Ausstattung

Es ist abzusehen, dass mit der Errichtung der Ganztagsschule ein erhöhter Verwaltungsaufwand im Sekretariat anfallen wird. (z.B. Terminabsprachen, Essensbestellung, Geld einsammeln).

Im Vordergrund der personellen Ausstattung steht die Bezuschussung für den Einsatz von Honorarkräften für den Nachmittagsbereich. Um den Kindern qualitativ hohe Angebote aus verschiedenen Bereichen machen zu können, werden externe Partner benötigt, die über Honorarverträge an die Schule gebunden werden sollen.

Eine Honoraraufwendung von 15,00 € pro Angebot (1,5 Zeitstunden) sind angemessen und werden auch an anderen Standorten gezahlt.

Stunden der Lehrerinnen und Lehrer sind ebenfalls für die Nachmittagsgestaltung (Hausaufgabenhilfe, Begabtenförderung etc.) vorgesehen. Diese sind allerdings aufgrund des Pflichtunterrichts am Vormittag nur begrenzt vorhanden.

Das Kultusministerium steht hier zwar in der Pflicht, erwartet aber im ersten Jahr des Bestehens der Ganztagsschule ein hohes Maß an Eigeninitiative und Ehrenamt.

Eine Anmeldung der Kinder erfolgt jeweils für ein halbes Schuljahr.

 

Mit Schreiben vom 04.11.2009 hat die Grundschule Lüchow bei der Verwaltung die Übernahme von Personalkosten für eine Fachkraft (Sozialpädagogin, Heilerzieherin oder ähnlich) für das erste Jahr beantragt. Diese Fachkraft solle sich speziell in der Zeit von 12.00 Uhr bis 15.30 Uhr um Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf, und Kinder aus bildungsfernen Elternhäusern und/oder mit Migrationshintergrund kümmern.

 

Lt. Erlass „Anträge zur Errichtung von Ganztagsschulen“ vom 18.07.2005 gehört zu den einzureichenden Unterlagen zur Beantragung der Errichtung einer Ganztagsschule zudem ein Beschluss des Schulträgers einschließlich der Zusage, im Rahmen seiner Zuständigkeiten, die räumliche, sächliche und personelle Ausstattung bereitzustellen.

Der Antrag ist von den Schulen bis zum 30.11.2009 in der Außenstelle der Landesschulbehörde in Uelzen einzureichen.

 

Grundschule Wustrow

Der Antrag der Christian-Henning-Schule in Wustrow ist bei der Verwaltung am 07.09.2009 eingegangen. Die erforderlichen Beschlüsse des Schulvorstandes und der Gesamtkonferenz liegen noch nicht vor.

Als zeitlicher Rahmen für das offene Ganztagsangebot sind zwei bis drei Wochentage angedacht. Ein Konzept soll in den nächsten Monaten erarbeitet und dem Schulträger übergeben werden.

 

Räumliche Ausstattung

Nach Auskunft der Schulleitung soll der im Erdgeschoss liegende Musikraum als Essensraum genutzt werden. Die Ausgabe des Essens bzw. Rücknahme des Geschirrs soll von der vorhandenen Küche aus erfolgen, da diese unmittelbar hinter dem Musikraum liegt.  Als bauliche Veränderung ist es erforderlich, die Wand mit einem Türdurchbruch sowie einer Durchreiche zu versehen. Mittel hierfür wird das Liegenschaftsmanagement im Haushaltsplan für das Jahr 2010 einplanen. 

 

Sächliche Ausstattung

 

Wie oben.

 

Personelle Ausstattung

 

Wie oben.

 

Grundschule Lemgow

Der Antrag der Grundschule Lemgow vom 23.10.2009 ist am 26.10.2009 bei der Verwaltung eingegangen. Die erforderlichen Beschlüsse des Schulvorstandes und der Gesamtkonferenz, sowie Angaben über den zeitlichen Rahmen liegen noch nicht vor.

 

Räumliche Ausstattung

Ein Essraum und eine Küche sind in der Grundschule Lemgow vorhanden.

 

Sächliche Ausstattung

Für die sächliche Ausstattung müssen im investiven Haushalt 2010 Mittel in Höhe von 5.000,00 € für die Anschaffung von Mobiliar und Geschirr bereitgestellt werden.

 

Personelle Ausstattung

Es ist abzusehen, dass mit der Errichtung der Ganztagsschule ein erhöhter Verwaltungsaufwand im Sekretariat anfallen wird. (z.B. Terminabsprachen, Essensbestellung, Geld einsammeln).

Im Vordergrund der personellen Ausstattung steht die Bezuschussung für den Einsatz von Honorarkräften für den Nachmittagsbereich. Um den Kindern qualitativ hohe Angebote aus verschiedenen Bereichen machen zu können, werden externe Partner benötigt, die über Honorarverträge an die Schule gebunden werden sollen.

Eine Honoraraufwendung von 15,00 € pro Angebot (1,5 Zeitstunden) sind angemessen und werden auch an anderen Standorten gezahlt.

Stunden der Lehrerinnen und Lehrer sind ebenfalls für die Nachmittagsgestaltung (Hausaufgabenhilfe, Begabtenförderung etc.) vorgesehen. Diese sind allerdings aufgrund des Pflichtunterrichts am Vormittag nur begrenzt vorhanden.

Das Kultusministerium steht hier zwar in der Pflicht, erwartet aber im ersten Jahr des Bestehens der Ganztagsschule ein hohes Maß an Eigeninitiative und Ehrenamt.

Eine Anmeldung der Kinder erfolgt jeweils für ein halbes Schuljahr.

 

Grundschule Schnega

Der Antrag der Grundschule Schnega vom 28.10.2009 ist am 29.10.2009 bei der Verwaltung eingegangen. Die erforderlichen Beschlüsse des Schulvorstandes und der Gesamtkonferenz wurden nach Aussage der Schule gefasst, liegen aber noch nicht vor.

Der zeitliche Rahmen soll 7-7,5 Zeitstunden an 3 Wochentagen (Dienstag, Mittwoch, Donnerstag) umfassen.

 

Räumliche Ausstattung

Ausstattungen für Essen und Betreuung sind nach Angaben der Grundschule nicht einzurichten. Die Grundschule verfügt über einen Betreuungsraum mit Küchenzeile (im Bau).

 

Sächliche Ausstattung

Ob Anschaffungen erforderlich sind, ist zurzeit nicht absehbar.

 

Personelle Ausstattung

Wie bei Grundschule Lemgow.


Für die sächliche Ausstattung der Grundschulen Lüchow und Wustrow wurden Mittel in Höhe von 10.000,00 € im Haushaltsplan für das Jahr 2010 im Vermögenshaushalt bei Haushaltsstelle 2100.9350 veranschlagt.

Bei der Anmeldung der Haushaltsmittel für das Jahr 2010 lagen die Anträge der Grundschulen Lemgow und Schnega noch nicht vor.

Gemäß dem Antrag der Grundschule Schnega sind vorerst keine Investitionen seitens des Schulträgers erforderlich.

Für die Grundschule Lemgow müssten wie bei den Grundschulen Lüchow und Wustrow für die Anschaffung von Tischen, Stühlen, Geschirr etc. zusätzlich Haushaltsmittel in Höhe von 5.000,00 € bereitgestellt werden.

Sofern für die Grundschule Lüchow Personalkosten für eine Fachkraft übernommen werden, müssten Kosten für Entgeltgruppe 9 bereitgestellt werden.

 

Ob und inwieweit eine Erhöhung der Sekretärinnenstunden vorgenommen werden muss, ist zurzeit nicht absehbar.

 

Die Kosten für die Anschaffung der Geschirrspüler und baulichen Veränderungen werden noch im Liegenschaftsmanagement ermittelt.

 


Der Ausschuss für Schulen und Bücherei beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)     den Anträgen der Grundschulen Lemgow, Lüchow, Schnega und Wustrow auf Errichtung von Ganztagschulen zuzustimmen und

 

b)     im Rahmen seiner Zuständigkeiten, den Grundschulen Lemgow, Lüchow, Schnega und Wustrow die räumliche, sächliche und personelle Ausstattung für die Errichtung der Ganztagsschule mit Beginn des Schuljahres 2010/2011 bereitzustellen.