Betreff
Umwandlung des Spielkreises Küsten in einen Kindergarten
Vorlage
072/2009 SG
Aktenzeichen
511201SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Das Kirchenkreisamt Lüchow-Dannenberg plant, den Kinderspielkreis in Küsten zum 01.08.2010 in einen Kindergarten umzuwandeln. Vorgespräche mit dem Landkreis und der Kirchengemeinde (als Eigentümerin der Gebäude) haben bereits mehrfach stattgefunden. Nunmehr liegt ein entscheidungsreifes Konzept vor. Das Konzept legt die Gründe für eine Umwandlung dar:

 

-          eingeschränkte Entwicklungsmöglichkeit in derzeitiger Situation

-          Höchtsmaß an Öffnungszeiten für einen Spielkreis ist mit den angebotenen Sonderöffnungszeiten (ab 7.30 Uhr und bis 12.30 Uhr) erreicht, ein Ganztagsangebot kann nicht gemacht werden

-          Angebotsstruktur kann als Kindergarten ausgeweitet werden (15:5 Gruppe, Aufnahme von Schulkindern im Rahmen eines Hortangebotes), nicht aber als Spielkreis

-          Nachfrage nach Plätzen für unter drei Jährige kann im Spielkreis nicht befriedigt werden

-          Zertifizierung und Teilnahme an Landesprojekten (z.B. „Bewegter Kindergarten“) sind als Spielkreis nicht möglich

-          Personelle Ansprüche an einen Kindergarten sind bereits erfüllt, das qualifizierte Personal jedoch nicht entsprechend bezahlt (Frage nach dem Halten dieses Personals)

-          Die Räumlichkeiten sind nicht optimal (kein Büro, kein Mitarbeiterraum, Mehrfachnutzung des Gemeindehauses, keine geschlechtsspezifischen Angebote möglich, fehlende Ruheecken)

-          Situation auf dem Außengelände unbefriedigend wegen Mehrfachnutzung (Jugendwerkstatt Küsten)

-          Kinderspielkreis ist kein abgeschlossenes Gebäude, Gebäude wird zeitgleich noch von Jugendwerkstatt und Kirchengemeinde genutzt

 

Kirchenkreis und Kirchengemeinde Küsten sind daher in die Planung für eine neue Nutzung des Gemeindehauskomplexes gegangen. Diese Planungen gehen davon aus, dass das neben dem Gemeindehaus gelegene alte Pfarrwitwenhaus umgebaut wird. Die Kirchengemeinde Küsten als Eigentümerin würde dieses kostenfrei für die Nutzung als Kindertagesstätte zur Verfügung stellen. Hier könnten bis zu 25 Kinder in einer Kindergartengruppe im Erdgeschoss betreut werden können, erforderliche Funktionsräume könnten im Obergeschoss untergebracht werden. Auch der Außenbereich könnte für die Kinder abgetrennt werden, eine Mehrfachnutzung des Hauses würde vermieden werden.

 

Die Umbaukosten gehen von rund 125.000 Euro aus. Die Gemeinde Küsten hat einen Zuschuss zu diesen Investitionskosten in Höhe von 30.000 Euro beschlossen und hat großes Interesse an den Plänen des Kirchenkreisamtes. Bei den erwarteten Investitionskosten und dem Zuschuss der Gemeinde Küsten verbliebe ein zu finanzierendes Kostenvolumen in Höhe von 95.000 Euro.

Der Landkreis wird sich nicht an diesen Kosten beteiligen, ist aber für die Finanzierung der Kindergärten zuständig.

Fraglich ist also, wie diese verbleibenden 95.000 Euro finanziert werden. Denkbar sind folgende Möglichkeiten:

 

95.000 Euro Restfinanzierung über ein Darlehen, das die Gemeinde Küsten aufnimmt (dies müsste die Gemeinde Küsten beschließen)

oder

30.000 Euro Restfinanzierung über ein Darlehen, das das Kirchenkreisamt aufnimmt

+ 65.000 Euro Finanzierung durch Samtgemeinde und/ oder Gemeinde Küsten

oder

+ 65.000 Euro Finanzierung über ein Darlehen, das das Kirchenkreisamt zusätzlich aufnimmt und darüber eine Bürgschaft von Samtgemeinde und/ oder Gemeinde Küsten erhält

 

nach der derzeitigen Jugendhilfevereinbarung ist die Samtgemeinde für die Finanzierung der Kinderspielkreise zuständig und erhält dafür vom Landkreis einen festgelegten Betrag (800 Euro/ Platz im Jahr). Somit hat die Samtgemeinde im HJ 2008 Kosten in Höhe von rund 40.000 Euro für den Kinderspielkreis Küsten getragen und im HJ 2009 voraussichtlich rund 43.000 Euro. Der Landkreis hat im HJ 2008 rund 10.000 Euro und im HJ 2009 16.000 Euro dafür an die Samtgemeinde überwiesen. (Der höhere Betrag ist Ergebnis einer neu abgeschlossenen Jugendhilfevereinbarung zum 1.1.2009.)

 

Die Jugendhilfevereinbarung für Kindertagesstätten sieht derzeit vor, dass die Samtgemeinde an den Landkreis 13.000 Euro/ Jahr/ Kindergartengruppe zahlt zuzüglich Verbraucherpreisindexsteigerung (1,8%) und zuzüglich 25% des Schuldendienstes.

Für die Samtgemeinde würde die Finanzierung eines Kindergartens in Küsten auf Dauer gesehen also etwa die Halbierung der Kosten (im Verwaltungshaushalt) bedeuten.

 

Die Finanzierung durch die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) über Kredite und auch die Gewährung einer Bürgschaft sind an eine kommunalaufsichtliche Genehmigung geknüpft.

 

 


Ein Investitionskostenzuschuss wäre im Haushalt 2010 zu veranschlagen.

Eine Bürgschaft wäre nicht zu veranschlagen. Beides muss jedoch der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorgelegt werden.


Der Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales und Kultur empfiehlt, dem Samtgemeindeausschuss vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen: