Das Kirchenkreisamt
Lüchow-Dannenberg plant, den Kinderspielkreis in Küsten zum 01.08.2010 in einen
Kindergarten umzuwandeln. Vorgespräche mit dem Landkreis und der
Kirchengemeinde (als Eigentümerin der Gebäude) haben bereits mehrfach
stattgefunden. Nunmehr liegt ein entscheidungsreifes Konzept vor. Das Konzept
legt die Gründe für eine Umwandlung dar:
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eingeschränkte
Entwicklungsmöglichkeit in derzeitiger Situation
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Höchtsmaß an
Öffnungszeiten für einen Spielkreis ist mit den angebotenen
Sonderöffnungszeiten (ab 7.30 Uhr und bis 12.30 Uhr) erreicht, ein
Ganztagsangebot kann nicht gemacht werden
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Angebotsstruktur
kann als Kindergarten ausgeweitet werden (15:5 Gruppe, Aufnahme von
Schulkindern im Rahmen eines Hortangebotes), nicht aber als Spielkreis
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Nachfrage nach
Plätzen für unter drei Jährige kann im Spielkreis nicht befriedigt werden
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Zertifizierung
und Teilnahme an Landesprojekten (z.B. „Bewegter Kindergarten“) sind als
Spielkreis nicht möglich
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Personelle
Ansprüche an einen Kindergarten sind bereits erfüllt, das qualifizierte
Personal jedoch nicht entsprechend bezahlt (Frage nach dem Halten dieses
Personals)
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Die
Räumlichkeiten sind nicht optimal (kein Büro, kein Mitarbeiterraum, Mehrfachnutzung
des Gemeindehauses, keine geschlechtsspezifischen Angebote möglich, fehlende
Ruheecken)
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Situation auf dem
Außengelände unbefriedigend wegen Mehrfachnutzung (Jugendwerkstatt Küsten)
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Kinderspielkreis
ist kein abgeschlossenes Gebäude, Gebäude wird zeitgleich noch von
Jugendwerkstatt und Kirchengemeinde genutzt
Kirchenkreis und
Kirchengemeinde Küsten sind daher in die Planung für eine neue Nutzung des
Gemeindehauskomplexes gegangen. Diese Planungen gehen davon aus, dass das neben
dem Gemeindehaus gelegene alte Pfarrwitwenhaus umgebaut wird. Die
Kirchengemeinde Küsten als Eigentümerin würde dieses kostenfrei für die Nutzung
als Kindertagesstätte zur Verfügung stellen. Hier könnten bis zu 25 Kinder in
einer Kindergartengruppe im Erdgeschoss betreut werden können, erforderliche
Funktionsräume könnten im Obergeschoss untergebracht werden. Auch der
Außenbereich könnte für die Kinder abgetrennt werden, eine Mehrfachnutzung des
Hauses würde vermieden werden.
Die Umbaukosten gehen
von rund 125.000 Euro aus. Die Gemeinde Küsten hat einen Zuschuss zu diesen
Investitionskosten in Höhe von 30.000 Euro beschlossen und hat großes Interesse
an den Plänen des Kirchenkreisamtes. Bei den erwarteten Investitionskosten und
dem Zuschuss der Gemeinde Küsten verbliebe ein zu finanzierendes Kostenvolumen
in Höhe von 95.000 Euro.
Der Landkreis wird
sich nicht an diesen Kosten beteiligen, ist aber für die Finanzierung der
Kindergärten zuständig.
Fraglich ist also, wie
diese verbleibenden 95.000 Euro finanziert werden. Denkbar sind folgende
Möglichkeiten:
95.000 Euro
Restfinanzierung über ein Darlehen, das die Gemeinde Küsten aufnimmt (dies
müsste die Gemeinde Küsten beschließen)
oder
30.000 Euro
Restfinanzierung über ein Darlehen, das das Kirchenkreisamt aufnimmt
+ 65.000 Euro
Finanzierung durch Samtgemeinde und/ oder Gemeinde Küsten
oder
+ 65.000 Euro
Finanzierung über ein Darlehen, das das Kirchenkreisamt zusätzlich aufnimmt und
darüber eine Bürgschaft von Samtgemeinde und/ oder Gemeinde Küsten erhält
nach der derzeitigen Jugendhilfevereinbarung
ist die Samtgemeinde für die Finanzierung der Kinderspielkreise zuständig und
erhält dafür vom Landkreis einen festgelegten Betrag (800 Euro/ Platz im Jahr).
Somit hat die Samtgemeinde im HJ 2008 Kosten in Höhe von rund 40.000 Euro für
den Kinderspielkreis Küsten getragen und im HJ 2009 voraussichtlich rund 43.000
Euro. Der Landkreis hat im HJ 2008 rund 10.000 Euro und im HJ 2009 16.000 Euro
dafür an die Samtgemeinde überwiesen. (Der höhere Betrag ist Ergebnis einer neu
abgeschlossenen Jugendhilfevereinbarung zum 1.1.2009.)
Die
Jugendhilfevereinbarung für Kindertagesstätten sieht derzeit vor, dass die
Samtgemeinde an den Landkreis 13.000 Euro/ Jahr/ Kindergartengruppe zahlt
zuzüglich Verbraucherpreisindexsteigerung (1,8%) und zuzüglich 25% des
Schuldendienstes.
Für die Samtgemeinde
würde die Finanzierung eines Kindergartens in Küsten auf Dauer gesehen also
etwa die Halbierung der Kosten (im Verwaltungshaushalt) bedeuten.
Die Finanzierung durch
die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) über Kredite und auch die Gewährung einer
Bürgschaft sind an eine kommunalaufsichtliche Genehmigung geknüpft.
Ein
Investitionskostenzuschuss wäre im Haushalt 2010 zu veranschlagen.
Eine Bürgschaft wäre nicht
zu veranschlagen. Beides muss jedoch der Kommunalaufsicht zur Genehmigung
vorgelegt werden.
Der Ausschuss für Jugend,
Sport, Soziales und Kultur empfiehlt, dem Samtgemeindeausschuss vorzuschlagen,
folgenden Beschluss zu fassen: