Im Bereich Lüchow
(Wendland) und Umgebung gibt es einige Initiativen insbesondere im Bereich der
Versorgung mit Krippenplätzen, die bislang noch nicht entscheidungsreif waren:
a) Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) möchte 2 Krippen-Gruppen
in Lüchow (Wendland) neu anbieten und außerdem den sehr stark beanspruchten
KiTa-Standort „Amtsfreiheit“ in Lüchow (Wendland) durch Auslagerung von 2
Kindergartengruppen entlasten. Hierzu ist angestrebt, ein vorhandenes Gebäude
in der Bergstraße auf Mietbasis zu nutzen.
b) Ein neuer Träger (Piccolina-Kindertagesstätten e.V. in
Gründungsphase) möchte in Lüchow (Wendland) ab Sommer 2010 Krippen- bzw.
Kindergartengruppen in einer neu zu bauenden Kindertagesstätte betreiben.
c) Die Weibsbildung e.V. trug sich ebenfalls mit dem
Gedanken, in der Bergstraße eine Kindertagesstätte zu betreiben.
Das Vorhaben c) hat die
Weibsbildung zurückgezogen.
Die Betreiber des Piccolina
e.V. haben einen Antrag auf „Investitionsförderung mit späterem
Betriebskostenzuschuss“ für 30 Krippen- und 25 Kindergarten-Plätze beim
Landkreis gestellt und mitgeteilt, dass Piccolina e.V. im Dezember 2009
gegründet werden soll (Notar-Termin).
Das DRK hat ein konkretes
Mietangebot für die Bergstraße zum 01.01.2010 (bzw. später) erhalten, um dort
Krippen- und Kindergartengruppen betreiben zu können. Das DRK wurde in einem
Runden Tisch im Kreishaus gebeten, im eigenen Antrag ein Raum-Konzept für
Lüchow (Wendland) (welche Gruppen an welchem Standort betrieben werden können)
zu entwickeln, vorzuschlagen und hierzu die Finanzplanungen zu erstellen.
Die Betreiber des Piccolina
e.V. haben ihr Konzept bereits bei der Stadt Lüchow (Wendland) vorgestellt und
dabei grundsätzlich Zuspruch erfahren.
Das DRK hat 2 Planungen und
Finanzierungen beim Landkreis vorgelegt, über die am heutigen Tage in der
Jugendhilfeausschusssitzung beraten (und ggfs. entschieden) werden soll.
Insofern muss in der Ausschusssitzung mündlich dazu weiter vorgetragen werden.
Es sind im Haushaltsplan
2010 die entsprechenden Haushaltsmittel für die Kostenbeteiligung an den
Krippen- und Kindergartenplätzen zu veranschlagen.
Dem Samtgemeindeausschuss
wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
a) er erkennt den Bedarf eines weiteren reinen
Krippenangebotes in Lüchow (Wendland) grundsätzlich an und erklärt sich grundsätzlich
zur finanziellen (Mit-) Trägerschaft in Ergänzung mit dem Landkreis unter der
Voraussetzung bereit, dass mind. 12 Kinder verbindlich pro Gruppe für den
Besuch der Krippengruppe beim _____ angemeldet sind.
b) Das Defizit der Krippengruppen ist gemeinsam durch
Landkreis und Samtgemeinde einvernehmlich festzustellen. Darauf wird gemäß der
gültigen Jugendhilfevereinbarung eine Kostenträgerschaft Landkreis/
Samtgemeinde von 75%/ 25% vereinbart.
c) Der zu erwartende Zuschuss zuzüglich anteiliger
Tilgungsleistungen für die Kostenbeteiligung ist im Haushaltsplan 2010 zu
veranschlagen.