Betreff
Einrichtung eines Krippenangebotes
Vorlage
073/2009 SG
Aktenzeichen
511201SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Im Bereich Lüchow (Wendland) und Umgebung gibt es einige Initiativen insbesondere im Bereich der Versorgung mit Krippenplätzen, die bislang noch nicht entscheidungsreif waren:

a)     Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) möchte 2 Krippen-Gruppen in Lüchow (Wendland) neu anbieten und außerdem den sehr stark beanspruchten KiTa-Standort „Amtsfreiheit“ in Lüchow (Wendland) durch Auslagerung von 2 Kindergartengruppen entlasten. Hierzu ist angestrebt, ein vorhandenes Gebäude in der Bergstraße auf Mietbasis zu nutzen.

b)     Ein neuer Träger (Piccolina-Kindertagesstätten e.V. in Gründungsphase) möchte in Lüchow (Wendland) ab Sommer 2010 Krippen- bzw. Kindergartengruppen in einer neu zu bauenden Kindertagesstätte betreiben.

c)      Die Weibsbildung e.V. trug sich ebenfalls mit dem Gedanken, in der Bergstraße eine Kindertagesstätte zu betreiben.

Das Vorhaben c) hat die Weibsbildung zurückgezogen.

Die Betreiber des Piccolina e.V. haben einen Antrag auf „Investitionsförderung mit späterem Betriebskostenzuschuss“ für 30 Krippen- und 25 Kindergarten-Plätze beim Landkreis gestellt und mitgeteilt, dass Piccolina e.V. im Dezember 2009 gegründet werden soll (Notar-Termin).

Das DRK hat ein konkretes Mietangebot für die Bergstraße zum 01.01.2010 (bzw. später) erhalten, um dort Krippen- und Kindergartengruppen betreiben zu können. Das DRK wurde in einem Runden Tisch im Kreishaus gebeten, im eigenen Antrag ein Raum-Konzept für Lüchow (Wendland) (welche Gruppen an welchem Standort betrieben werden können) zu entwickeln, vorzuschlagen und hierzu die Finanzplanungen zu erstellen.

Die Betreiber des Piccolina e.V. haben ihr Konzept bereits bei der Stadt Lüchow (Wendland) vorgestellt und dabei grundsätzlich Zuspruch erfahren.

Das DRK hat 2 Planungen und Finanzierungen beim Landkreis vorgelegt, über die am heutigen Tage in der Jugendhilfeausschusssitzung beraten (und ggfs. entschieden) werden soll. Insofern muss in der Ausschusssitzung mündlich dazu weiter vorgetragen werden.


Es sind im Haushaltsplan 2010 die entsprechenden Haushaltsmittel für die Kostenbeteiligung an den Krippen- und Kindergartenplätzen zu veranschlagen.


Dem Samtgemeindeausschuss wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

a)     er erkennt den Bedarf eines weiteren reinen Krippenangebotes in Lüchow (Wendland) grundsätzlich an und erklärt sich grundsätzlich zur finanziellen (Mit-) Trägerschaft in Ergänzung mit dem Landkreis unter der Voraussetzung bereit, dass mind. 12 Kinder verbindlich pro Gruppe für den Besuch der Krippengruppe beim _____ angemeldet sind.

b)     Das Defizit der Krippengruppen ist gemeinsam durch Landkreis und Samtgemeinde einvernehmlich festzustellen. Darauf wird gemäß der gültigen Jugendhilfevereinbarung eine Kostenträgerschaft Landkreis/ Samtgemeinde von 75%/ 25% vereinbart.

c)      Der zu erwartende Zuschuss zuzüglich anteiliger Tilgungsleistungen für die Kostenbeteiligung ist im Haushaltsplan 2010 zu veranschlagen.