- Erweiterung des Industriegebietes Dickstätte in Lüchow (Wendland) -
a) Beschluss über Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Der
Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat am 5. November 2009 den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Dickstätte Nord II“ zur
Erweiterung des Industriegebietes Dickstätte gefasst. Die Träger öffentlicher
Belange wurden im März 2010 beteiligt. Es sind einige Stellungnahmen
eingegangen. Die E.ON Avacon weist auf vorhandene Leitungen hin. Die Industrie-
und Handelskammer gibt Hinweise zum Ausschluss von Einzelhandel und
Warensortimenten. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg weist u. a. bezüglich einer
Ausgleichsfläche auf die fehlende Übereinstimmung mit dem Regionalen
Raumordnungsprogramm hin. Die E.ON Netz, der Kreisverband der Wasser- und
Bodenverbände und der WVW haben Hinweise gegeben.
Die
öffentliche Auslegung erfolgte vom 19. April 2010 bis einschließlich 18. Mai
2010. Einige Träger öffentlicher Belange haben auf ihre im vorhergehenden
Verfahrensschritt abgegebene Stellungnahme verwiesen. Aufgrund eines Schreibens
des NLWKN musste eine Fläche für Ausgleichsmaßnahmen nördlich des Lübelner
Mühlenbaches geringfügig reduziert werden, ohne Auswirkungen auf ausreichenden
Ausgleich.
Die
Ergänzungen bewirken keine Änderung der Planung. Das Verfahren kann
abgeschlossen werden.
Die
Planungskosten betragen insgesamt, d. h. mit Landschaftspflegerischer
Untersuchung, Vermessung, Bodenuntersuchung und Erschließungs- und
Entwässerungskonzept, 123.755,56 €.
Der
Ausschuss für Umwelt, Bebauung und Grundstücksangelegenheiten beschließt, dem Verwaltungsausschuss
zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgende Beschlüsse zu fassen:
Der
Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt:
a) Über
die Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen, die der Sitzungsvorlage beigefügt
sind, aufgeführt, entschieden.
b) Der
Bebauungsplan „Dickstätte Nord II“ wird als Satzung beschlossen mit der
Begründung und dem Umweltbericht.