Nach kurzer Diskussion beschließt der Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales und Kultur, dem Samtgemeindeausschuss vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) erkennt den Bedarf der Erweiterung des Essplatzes und des Leitungsbüros im ev.-luth. St.-Johannis-Kindergarten in Lüchow (Wendland) sowie die Berücksichtigung der jährlichen Raten für Zins und Tilgung dieser Baumaßnahme in Höhe von ca. 47.000,00 € im Rahmen des Betriebskostendefizites an. Die Zusage, dass für diese Zeit der Tilgung (fünf Jahre) der Betrieb der vorgenannten Kindertagesstätte gewährleistet ist, ist durch den Betreibervertrag mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg sowie die bestehende Jugendhilfevereinbarung geregelt.