Für den ev.-luth. St.
Johannis-Kindergarten ist die Erweiterung des Essplatzes und des Leitungsbüros
geplant. Darüber hinaus möchte der Träger Räumlichkeiten für ein
Familienzentrum schaffen.
Die Erweiterung des
Essplatzes und des Leitungsbüros ist für den Betrieb des Kindergartens und die
gute Betreuung der Kinder erforderlich. Das Kirchenkreisamt Lüchow-Dannenberg begründet
dem Landkreis Lüchow-Dannenberg gegenüber weiter, dass durch die veränderten
Betreuungsbedarfe immer mehr Kinder den Mittagstisch nutzen, als Plätze zur
Verfügung stehen. Eine Betreuung von vier Stunden am Vormittag ohne Mittagessen
stellt mittlerweile die Ausnahme dar und geht an der Arbeitswirklichkeit
vorbei; der Essplatz ist jedoch bei Erbauung des Kindergartens so eingerichtet
worden, wie es vor über 20 Jahren erforderlich war.
Mittlerweile sind zwei
getrennte Bereiche für das Mittagessen erforderlich. Derzeit stehen 16
Essplätze zur Verfügung, nach der Erweiterung sollen es 28 sein.
Bei diesem
Kindergarten handelt es sich um einen Betrieb von mittlerweile 21 ständigen Mitarbeiter/innen.
Ein Leitungsbüro für die Koordinierung der KiTa-Arbeit sollte laut
Kirchenkreisamt angemessen ausgestattet sein und Raum für die vielfältigen
Leitungstätigkeiten bieten. Das Leitungsbüro würde sich von 12,3 m² auf 18,4 m²
vergrößern.
Für diese beiden
Maßnahmen fallen Kosten in Höhe von ca. 205.000,00 € an, die laut
Jugendhilfevereinbarung vom Träger vorfinanziert und vom Landkreis Lüchow-Dannenberg
(75 %) sowie von der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) (25 %) im Rahmen der
Betriebskostenabrechnung getragen werden müssen.
Soweit das Kirchenkreisamt
ein Darlehen über fünf Jahre aufnimmt, werden in der Betriebskostenabrechnung
jährlich ca. 47.000,00 € für Zins und Tilgung in Rechnung gestellt, bei einem
Darlehen über sieben Jahre ca. 35.000,00 € und bei zehn Jahren ca. 26.000,00 €.
Auf Grund der derzeitig günstigen Zinsen favorisiert der Landkreis eine kurze
Laufzeit.
Hierfür benötigt das
Kirchenkreisamt eine Zusage von der Samtgemeinde und/oder vom Landkreis, dass
der Betrieb der Kindertagesstätte für die Zeit des Schuldendienstes
aufrechterhalten wird.
Im Rahmen der
vorgenannten Umbaumaßnahmen möchte der Kirchenkreis außerdem Räumlichkeiten für
ein Familienzentrum schaffen. Die Kosten hierfür betragen ca. 132.000,00 € und
werden von ihm aus eigenen oder anderen Fördermitteln getragen. Auch die
Personalkosten trägt die Kirche, ohne hierfür Zuschussanträge zu stellen.
Die Schaffung eines
Familienzentrums hält der Träger an Hauptstandorten für unumgänglich. Die
vielfältigen Probleme der Familien könnten nur durch niedrigschwellige Angebote
aufgegriffen und bearbeitet werden. Die KiTa sei dabei ein Ort, der den Zugang
zu den Familien erleichtert. Die Einrichtung soll gegenüber Familien und
anderen Anbietern der Familien- und Jugendhilfe geöffnet werden, bestehende
Netzwerke sollen verstärkt und ausgebaut werden. Es geht dem Träger um
Verbindung der einzelnen Hilfs- und Unterstützungsangebote.
Der Träger stellt
gegenüber dem Landkreis dar, dass die Erweiterung des Essplatzes/des
Leitungsbüros und die Schaffung von Räumlichkeiten für das Familienzentrum
konzeptionell so miteinander verbunden sind, dass eine strikte Trennung in
einzelne Bauabschnitte nicht möglich sei. So soll z. B. das Leitungsbüro, das
sich derzeit mitten in der Einrichtung befindet, in den neu zu schaffenden
Eingangsbereich gelegt werden. Im Eingangsbereich soll jedoch auch ein
Elterncafé entstehen, das ein Angebot des Familienzentrums darstellt.
Resultierend aus
dieser engen Verknüpfung sollen die Kosten für Wasser, Strom, Heizung und
sonstige Nebenkosten nach Möglichkeit im Rahmen des KiTa- Betreibervertrages
übernommen werden, ebenso die Sachkosten für Verbrauchsmittel und die laufende
Bauunterhaltung im Rahmen der normalen Betriebskosten-Ansätze der KiTa.
Einnahmen aus Nutzungsentgelten des Familienzentrums würden ebenso in die
Betriebskostenabrechnung mit eingestellt.
Der zuständige
Jugendhilfeausschuss des Landkreises hat diesem Antrag einstimmig so zugestimmt
(vorbehaltlich der Zustimmung der örtlichen Samtgemeinde).
Die jährliche
Tilgungsrate von ca. 47.000,00 € (bei einer Laufzeit von fünf Jahren) wird in der
Betriebskostenabrechnung gemäß Jugendhilfevereinbarung durch Landkreis (75 %)
und Samtgemeinde (25 %) im Rahmen des Defizitausgleiches finanziert bei
Sachkonto 4312000 - Kostenstelle 420001 - Kostenträger 365101 (jährlich
11.750,00 €).
Der Ausschuss für
Jugend, Sport, Soziales und Kultur empfiehlt, dem Samtgemeindeausschuss
vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) erkennt den Bedarf der Erweiterung des
Essplatzes und des Leitungsbüros im ev.-luth. St.-Johannis-Kindergarten in
Lüchow (Wendland) sowie die Berücksichtigung der jährlichen Raten für Zins und
Tilgung dieser Baumaßnahme in Höhe von ca. 47.000,00 € im Rahmen des
Betriebskostendefizites an. Die Zusage, dass für diese Zeit der Tilgung (fünf
Jahre) der Betrieb der vorgenannten Kindertagesstätte gewährleistet ist, ist
durch den Betreibervertrag mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg sowie die
bestehende Jugendhilfevereinbarung geregelt.