Sitzung: 21.05.2012 Rat der Stadt Lüchow (Wendland)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Vorlage: 028/2012 ST
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, sich
der Stellungnahme der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) inhaltlich anzuschließen.
Diese lautet wie folgt:
1) Die
Einwerbung der angebotenen Entschuldungshilfe in größtmöglichem Umfang besitzt
oberste Priorität.
2) Die
Samtgemeinde ist grundsätzlich bereit, eine Eigenentschuldung des Landkreises
finanziell zu unterstützen. Voraussetzung hierfür ist, dass die eigene
Antragstellung nicht gefährdet wird.
3) Sollte
eine Eigenentschuldung des Landkreises nicht möglich sein, ist die Fusion der
drei Samtgemeinden anzustreben. Dieses Verfahren ist ohne Standortfestlegung
und mit gegenseitiger Offenheit durchzuführen.
4) Die
Samtgemeinde fordert bei einer Fusion der Samtgemeinden, dass die restlichen,
noch zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von rund 18 Mio. € aus der
Strukturdebatte 2005/2006 als Strukturhilfemittel in der hiesigen Region
eingesetzt werden.
5) Bei
einer Fusion der Samtgemeinden ist der neu zu gründenden Samtgemeinde der
Status einer selbstständigen Samtgemeinde zu verleihen.
6) Werden
all diese Ziele nicht erreicht, wird die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) einen
eigenen Vertrag zur Sicherung der Entschuldungshilfe aus dem Zukunftsvertrag
umsetzen.