Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, sich der Stellungnahme der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) inhaltlich anzuschließen.

 

Diese lautet wie folgt:

 

1)         Die Einwerbung der angebotenen Entschuldungshilfe in größtmöglichem Umfang besitzt oberste Priorität.

 

2)       Die Samtgemeinde ist grundsätzlich bereit, eine Eigenentschuldung des Landkreises finanziell zu unterstützen. Voraussetzung hierfür ist, dass die eigene Antragstellung nicht gefährdet wird.

 

3)       Sollte eine Eigenentschuldung des Landkreises nicht möglich sein, ist die Fusion der drei Samtgemeinden anzustreben. Dieses Verfahren ist ohne Standortfestlegung und mit gegenseitiger Offenheit durchzuführen.

 

4)       Die Samtgemeinde fordert bei einer Fusion der Samtgemeinden, dass die restlichen, noch zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von rund 18 Mio. € aus der Strukturdebatte 2005/2006 als Strukturhilfemittel in der hiesigen Region eingesetzt werden.

 

5)       Bei einer Fusion der Samtgemeinden ist der neu zu gründenden Samtgemeinde der Status einer selbstständigen Samtgemeinde zu verleihen.

 

6)       Werden all diese Ziele nicht erreicht, wird die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) einen eigenen Vertrag zur Sicherung der Entschuldungshilfe aus dem Zukunftsvertrag umsetzen.